Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 43 (26.10.1906)
- Date
- 1906-10-26
- Page
- Seite 507 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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11 ^-^' L"vVV j >-WW1 W -4 JIM 4\' l » I -J ' u. - '507 - der Herr Staatsanwalt nicht die liberalen, das heißt jüdischen Blätter'lese! Und dabei kam es dem Berichterstatter jenes Blattes zeitweise so vor, „als ob der Herr Staatsanwalt im Privatleben womöglich auch sogar etwas —horribile dictu! — Antisemit wäre! Ist das nicht etwa ein köstlicher Beitrag zur Psychologie des Antisemitismus? 4 Die Lage der Juden in Ungarn ist in diesem Augenblicke keineswegs so glänzend, wie es den Anschein hat. Die Koalitionsregierung ist ihnen ohne Zweifel nicht so günstig gesinnt wie die frühere liberale, denn einen wichtigen Bestandteil der Koalition bildet die antisemitische Volkspartei, und in Oesterreich hat man die Erfahrung gemacht, daß bei einer solchen Bundesgenossenschaft mit antisemitischen Elementen nach und nach die übrigen Parteien antisemitisch verseucht werden. Nicht die fortschrittlichen Elemente beeinflussen die Antisemiten, sondern umgekehrt jene werden infiziert. Die Krankheit ist ansteckend, niemals aber die Gesundheit. Das zeigte sich auch bei dem jüngsten Wahlkampf im achten Budapester Wahlbezirk zwischen Barabas und Eötvös. Wiewohl Barabas niemals zur antisemitischen Partei gezählt wurde und er jeden Verdacht des Antisemitismus zweifellos mit Recht entschieden ablehnen wird, wurde dennoch der Wahlkampf mit antisemitischen Waffen geführt und die antisemitische Idee hat den ganzen Wahlkampf beherrscht. Die Wahlvorgänge zeigten, welche Leidenschaften im Hintergründe der Volksseele schlummern. Aber auch andere Symptome sind sehr gefährlicher Art. So hat in dieser Woche ein Organ der klerikalen Volkspartei ganz offen mit einem Pogrom gedroht, wenn die Juden es wagen sollten, gegen die Koalition zu kämpfen. Ferner tauchte in den jüngsten Feiertagen die Ritualmordlüge an verschiedenen Orten, und sogar in größeren Städten, wie in Kanißa und Kaschau, wieder auf. Alle diese Zeichen der Zeit sollten die ungarischen Juden warnen, nicht allzusehr aus den liberalen Sinn der Magyaren zu vertrauen, der sie wiederholt schon im Stiche gelassen hat. 4 Französische Blätter melden, daß der russische Minister des Aeußern, Jswolsky, vom Minister Bourgeois empfangen worden sei und demnächst mit Vertretern der an den russischen Anleihen interessierten Banken eine Besprechung haben werde. Sollte Bourgeois zurücktreten, so würde Jswolsky seinen Aufenthalt verlängern, um mit dem Nachfolger Bourgeois' in persönliche Beziehungen zu treten. Also eine neue russische Anleihe ist bestimmt in Sicht. Nun heißt es: Aufgepaßt und die Taschen zu! Wer jetzt der russischen Autokratie aushilft, der ist ein Verräter nicht nur an seiner Glaubensgemeinschaft, sondern an der Menschheit selbst. Bildeten wir eine solche feste internationale Organisation, wie die Antisemiten ihren Gläubigen Vorreden, so könnten wir jetzt irgendwelche Maßregeln ergreifen. Aber das ist leider ausgeschlossen. Wir haben keine Verbindung, keine Macht, keinen Einfluß auf das Großkapital. Wir haben nur eins, nämlich das güte Recht, die Namen derer, die sich an diesem Attentat aus die Freiheit und Gesittung beteiligen, der Verachtung aller preiszugeben, denen^die Worte: Freiheit und Kultur auch in unserer Zeit noch kein leerer Schall sind, sondern eine große Idee verkörpern! 4 Man muß nur die Nachrichten aus Rußland, wo die schwarze Bande jetzt förmlich die Herrschaft führt, aufmerksam lesen, um den Unmut zu begreifen, der jeden Freund der Kultur erfüllen muß bei dem Gedanken, baß die europäische Kultur dieses Treiben materiell fördern soll. Jüngst hat eine Abteilung dieses „Verbandes des russischen Volkes" an den Kaiser nachstehendes alleruntertänigstes Schreiben gerichtet: „Herr und Kaiser! Schwer wird das russische Volk von einigen Deiner Minister, die Beschützer der Juden sind, beleidigt: der Unterrichtsminister hat auf Kosten der Nüssen die Türen der Lehranstalten weit für die Juden geöffnet; dasselbe hat der Kriegsminister in Bezug auf die Militärmedizinische Akademie getan. Verbiete es, Herr und Kaiser, daß die russischen Lehranstalten von Juden gefüllt werden: dieses Volk verdirbt unrettbar unsere Jugend, da die Juden in der Jugend alles Russische ertöten und die Verwandlung des russischen Kaiserreiches in einen jüdischen Staat mit einem jüdischen Zaren aus dem Geschlechts Dans an der Spitze vorbereiten." (!) Und diese Partei herrscht heute im Zarenreiche, das durch die neue Anleihe wieder flott gemacht werden soll. Was aber das Tollste ist: Gegenüber diesem Treiben kommt jetzt — angesichts der neuen Anleihe — die russische Regierung wieder mit einem zwischen Kokowzew und Stolypin vereinbarten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Lage der Juden. Es liegen, da der Entwurf noch nicht endgültig festgelegt ist, zwei Lesarten davon vor. Nach der ersten Lesart sollen folgende Bestimmungen getroffen werden: 1. Alle Juden, die russische Untertanen sind, haben das Recht, sich dauernd und ausnahmslos in allen städtischen Ansiedlungen und ländlichen Ortschaften der Gouvernements Bessarabien, Wilna, Witebsk, Wolhynien. Grodno, Ekaterinoslaw, Kiew, Kowno, Minsk, Mohilev, Podolsk, Taurien, Cherson, Tschernigow, ebenso wie in denen des Polenreiches aufzuhalten. 2. Juden, die nach den jetzt bestehenden Gesetzen das Recht des festen Wohnsitzes oder des zeitweiligen Verweilens und der Ankunft in allen oder einzelnen außerhalb des Aufenthaltsrayons gelegenen Ortschaften genießen, werden von heute an unter der Bedingung der Beobachtung der dafür geltenden Bestimmungen die entsprechenden Rechte in der ganzen Ausdehnung des Reiches genießen. Anmerkung: Juden, die bis zur Veröffentlichung dieser Regeln zu den Kanfleuten erster Gilde in der Stadt Kiew gehörten, können das Recht, sich überall im Reich ständig aufzuhalten, nur dann genießen, wenn sie ganze 15 Jahre der Kaufmannschaft erster Gilde zugehört haben (von diesen 15 Jahren mindestens zehn Jahre in der Stadt Kiew). 3. Das Recht des dauernden Aufenthalts im ganzen Reiche wird ebenfalls anheimgestellt allen jüdischen Meistern, Handwerkern und Arbeitern, die im 8 17 der Beilage zum 8 68 des Paßgesetzes und in dem 8 2 der Allerhöchst bestätigten Ansicht des Reichsrates vom 16. (29.) Juni 1905 aufgezählt sind, im Falle sie, obwohl mit Unterbrechungen, während zehn Jahre außerhalb der im 8 1 dieser Regeln bezeichneten Gouvernements angesiedelt waren. 4. Die Frauen, die Kinder, die übrigen direkten Deszendenten und die unmündigen Brüder und Schwestern der in den 88 2 und 3 dieser Regeln bezeichneten Juden genießen, was den ständigen Aufenthalt, das temporäre Verweilen und die Ankunft betrifft, dieselben Rechte wie die betreffenden Familienhäupter. 5. Juden, die russische Untertanen sind, genießen in den Ortschaften, wo sie sich dauernd oder nur zeitweilig aufzuhalten berechtigt sind; a) auf Grund der mit allen anderen russischen Untertanen gleichen Rechtstitel vollständige bürgerliche Gleichberechtigung, mit Ausnahme der Rechte, die den Bauern zugewiesenen Landparzellen und die von Bauern mit Hilfe der Bauernbank erworbenen Grundstücke zu kaufen, zu pachten oder zu nutznießen; b) das Recht, Handel und Gewerbe zu betreiben, mit Ausnahme des Rechtes, mit Heiligenbildern, Kreuzen und ähnlichen von den Christen verehrten Gegenständen zu handeln.