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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-04-08 · Heft 14 (8.4.1910) · p. Seite 165

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 14 (8.4.1910)
Date
1910-04-08
Page
Seite 165 (sequence 9)
Language
German
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Voran schritt eine Gruppe israelitischer Angehöriger des hiesigen Infanterieregiments. Auf dem Friedhof leitete ein allgemeines Trauergebet einen lang ausgedehnten. Akt in dem überdachten Portalsraum ein. Die Reihe der Redner begann mit Rabbiner Dr. Munk-Marburg. Rabbiner Dr. Seligmann - Frankfurt rühmte den verstorbenen Amtsgenossen als einen gottbegnadeten Priester voll Seelenadel und sittlicher Reinheit, .einen Lehrer von geistigem Hochflug und menschenbeherrschender Kraft, einen Menschen von echter Güte und zwingender Liebenswürdigkeit, einen ganzen Mann in allem, was er tat, sprach und wollte, lieber den Kreis der jüdischen Interessen hinaus sei des Heimgegangenen Sinn allen kulturfördernden, ethischen und sozialen Bestrebungen offen, gewesen. Stadtrat D r. Ziehen brachte neben der Trauerder engeren Religionsgemeinde auch die der Stadt zum Ausdruck, insbesondere der städtischen Schuldeputation, bei der Horovitz in den letzten beiden Jahren mild und vornehm mitgearbeitet habe. Statt der Blumen, die der religiöse Brauch zurückweise, sei der Ausdruck herzlichsten Dankes niedergelegt mit dem Gelöbnis, das Andenken an den liebenswerten Mann hochzuhalteu. Den Trauergefühlen des deutschen Rabbinerverbandes gab Rabbiner Dr. Werner-München würdig Ausdruck. Wie ein Trauerpsalm ziehe die Frage: „Wer wird ihn ersetzen?" durch ganz Israel. Für den Verband gesetzestreuer Rabbiner brachte Rabbiner Dr. Kohn-Ansbach den Abschiedsgruß. Als erster Vertreter auswärtiger Gemeinden sprach sodann Rabbiner Dr. Rosenthal-Köln. Rabbiner Dr. Nobel, der Vertreter der Gemeinde Hamburg, gab seinen Gedanken hebräisches Sprachgewaud. Rabbiner Dr. Freimann-Holleschau sagte, was Markus Horovitz dem weiteren Kreis seiner ausgedehnten Familie war. Rabbiner Dr. Neuwirth-Bingen, auch ein Schüler des Verstorbenen, bezeichnete als die Grundkrast des religiösen Lehrers Horovitz die tiefe Wahrhaftigkeit. Jakob Posen-Franksurt gab der Hoffnung Ausdruck, daß des Verstorbenen meisterliches Wirken im Rabbinatskollegium auch die künftige Arbeit dieser Körperschaften bestimmen werde. Heinrich Rothschild sprach für den Synagogenvorstand, Sanitätsrat Dr. Jaffe-Frankfurt für den Verband der Deutschen Juden, den Horovitz hat mitgründen Helsen. Die reiche Dankesschuld, zu der Horovitz die Jewish Colonisaiion Association, den Hilssverein der Deutschen Juden und die Alliance Israelite Universelle verpflichtet hat, bekannte Rechtsanwalt Dr. Bärwald - Frankfurt als Sprecher dieser drei Organisationen. Dr. F. Kauffmann ries namens der Franksurt-Loge und der übergeordneten Großloge dem Heimgegangenen Bruderworte voll reichster Anerkennung nach. Weiter sprachen I. Bettmann für den Frankfurter Hilfsverein, I. B. Levy für die Beamten und den Chor der Horovitz-Synagoge, Direktor K. Herzberg für die Oppenheimsche Stiftung, Dr. I. Heinemann für den Verein Üemaan Zion und den Talmud-Thora-Verein, Herm. Schwab für die israelitische Religionsschule und die Lehrerbildungsanstalt für osteuropäische Juden, Prof. Sulzbach für den Verein zur Erziehung jüdischer Waisen in Jerusalem und Dr. Löffler für den Montefiore-Verein sowie den Verein Tiferot Bachurim. Ohne weiteres Zeremoniell barg man sodann den Sarg in der Erde. Frankfurt a. M., 1. April 1910. *** 165 —— Dir lpsmlche Inquisition als LrwrrbssrleiUchskt. Von Dr. Marcus Landau. 1. ie Antisemiten werfen den Juden stets vor, daß sie sich nur zu bereichern streben, daß sie die anderen, die sogenannten Wirtsvölker, ausbeuten und auf deren Kosten leben. Da lohnt es sich wohl der Mühe,- die Wirksamkeit eines eminent katholischen, mit großen Vorrechten ausgestatteten Instituts, das drei Jahrhunderte lang von der Ausbeutung des Volkes lebte, bloß aus dem Gesichtspunkte seiner nationalökonomischen Tätigkeit darzustellen. Ich folge dabei vorzüglich dem vortrefflichen Werke des vor kurzem verstorbenen amerikanischen Historikers Henry Charles Lea: „A History ofthe Inquisition in Spain", 4 Bände, New Hork 1906—07. Die Geschichte der Glaubensgerichte der katholischen Kirche, ^es „heiligen Amtes", wie es offiziell genannt wurde, und besonders, seiner Wirksamkeit als „spanische Inquisition" ist vielfach behandelt worden. Man kennt im allgemeinen sein eigentümliches, dem Angeklagten die Verteidiguug sehr erschwerendes, mitunter unmöglich machendes Gerichtsverfahren; man weiß von Anwendung der Folter, von schrecklichen Kerkern, Verurteilungen zum Tode oder schmerzhaften und entehrenden Strafen, namentlich von dem Verbrennen lebender Menschen bei den in Spanien zu Hof-, Kirchen- und Volksfesten gewordenen Autodafes üsw. Eine Seite der Wirksamkeit dieses „zur Ehre Gottes und zum Schutze der allein selig machenden Religion" eingeführten Gerichtes — die finanzielle — ist bis in die neueste Zeit wenig beachtet worden. Und doch ist sie keine Nebensache, keine Begleiterscheinung der Verfolgung von Ketzern, Juden, Ungläubigen, Anders- oder Mindergläubigen, sondern ein wichtiger Teil derselben, in manchen Fällen das Hauptmotiv zur Einleitung einer Verfolgung gewesen. Die Verurteilung eines Angeklagten befriedigte nicht bloß den Fanatismus und das verletzte religiöse Gefühl der Richter, sondern brachte ihnen häufig reichen Gewinn. Und dieses Gefühl ward umso stärker verletzt als der Schuldige reicher war und seine Ausbeutung lohnender erschien. So hat denn die Kirche sehr gerne die schon im Altertum vom Staat geübte Vermögenskonfiskation, unter Benachteiligung der unschuldigen Familie und Erben, gegen Ketzer und Sünder in Anwendung zu bringen begonnen. Schon das dritte lateranensische Konzil (1179) befahl allen.Gläubigen mit den Waffen auf die Ketzer loszugehen, sie zu Sklaven zu machen und sich ihres Vermögens zu bemächtigen, und ähnliches hatte schon Papst Alexander III. einige Jahre früher befohlen. Als gehorsame Söhne der Kirche haben denn auch im Jahre 1183 der Erzbischof von Reims und ein Graf Philipp viele Ketzer töten lassen und sich in ihr Vermögen geteilt. Aber bald fand die Kirche, daß sie selbst und nicht der ihr dienende „weltliche Arm" das meiste Recht auf das Vermögen der Ketzer habe, und dieses Recht wurde dann wieder von dem Jnquisitivnsgericht in Spanien systematisch, im weitesten Umfange zu ihrem eigenen Vorteile ausgeübt. Sowie jemand der Ketzerei beschuldigt und in Verhaft genommen wurde, bemächtigte es sich seines ganzen Vermögens und ließ durch seine Beamten während der ganzen Untersuchung, die gewöhnlich sehr lange, manchmal zehn Jahre und noch mehr dauerte,. verwalten. Rechnung darüber hatten die Beamten nicht abzulegen, und wieviel der Angeklagte zurückerhielt, wenn er sreigesprochen wurde, weiß man nicht. Eine vollständige Freisprechung kam übrigens äußerst selten

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