Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-10-13 · Heft 41 (13.10.1893) · p. Seite 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 41 (13.10.1893)
Date
1893-10-13
Page
Seite 2 (sequence 16)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3227986-3228028--50251-3271855
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

2 * München, 7. Oktober. Das königliche Oberlandesgericht hat vor Kurzem in einer Strafsache wegen groben Unfugs ein Urtheil gefällt, welches besonders deshalb bemerkenswerth erscheint, weil die Anwendung des in demselben zum Ausdruck gebrachten Rechtsgrundsatzes seitens aller deutschen Gerichte wohl geeignet wäre, den maß- und schamlosen Ausschreitungen des Antisemitismus einen wirksamen Damm entgegenzusetzen. Der Inhaber eines Geschäftes in Zweibrücken hatte in seinem Schaufenster durch ein besonderes 'Arrangement bunter Tücher das Wort „Jud" dargestellt und war aus diesem Grunde in zwei Instanzen wegen groben Unfugs verurthcilt worden. Das Münchener Oberlandesgericht hielt die Verurtheilung ausrecht. In den Urtheilsgründen heißt es: „Mit Recht gehen beide Vorderrichter von der Auffassung aus, daß die Strasvorschrift des £ 360 Ar. 11 des Strafgesetzbuchs nur ans solche, den äußeren Bestand der öffentlichen Ordnung unmittelbar verletzende Ungebührliche keilen anwendbar ist, durch die das Publikum schlechthin, nicht also ein individuell begrenzter Personenkreis, gefährdet oder belästigt, und so der öffentliche Friede im Allgemeinen gestört wird. Selbst dann jedoch, wenn die That der Angeklagten nur gegen die Juden der Stadt Zweibrücken gerichtet, die übrige Bevölkerung aber damit nicht getroffen war, würde es sich nicht um einen individuell begrenzten Personenkreis handeln, sondern wäre schon wegen der für das Auge unmeßbaren Zahl und w'egen des Mangels näherer Beziehung zu einander als der der Glaubensgenossenschaft ein unbegrenzter Personenkreis betroffen. Das Berufungsgericht geht aber in seiner Feststellung noch weiter, indem es annimmt, daß die Handlung der Angeklagten der öffentlichen Ordnung überhaupt widerstreite und eine Störung der Rechte und Interessen des Publikums als solchen enthalte. Daß die öffentliche Ordnung bereits gestört sei, wird zum Thatbestande des groben Unfugs nicht gefordert; es genügt eine Handlung, die geeignet ist, die öffentliche Ruhe zu stören. Ob die Vorübergehenden die Darstellung des Wortes „Jud" als Scherz auffaßten und belachten, ist ohne Belang, da ein grober Unfug auch da stattfinden kann, wo er in Folge eines durch Gewohnheit verbildeten Urtheils, z B. der antisemitischen Gesinnung einzelner Bevölkerungsschichten, als solcher nicht empfunden wird. Wenn aber das Berufungsgericht annimmt, in der Handlung der Angeklagten sei eine Störung der Rechte und Interessen des Publikums überhaupt enthalten, so hat es damit in Lösung einer Thatsache zum Ausdrucke gebracht, das; es diese Handlung als zu einer solchen Störung geeignet erachtet." * Landau, 1. Oktober. Der hiesige Bezirks-Rabbiner Dr. Elias Grünebaum ist am 25. v. M. im Alter von 86 Jahren verschieden. Er hat in seinem Amte seit 25. Juni 1836 gewirkt. In dem Verblichenen verliert die Judenheit einen Mann, der neben vorzüglichen Eharaktereigenschaften allgemeines Wissen in hervorragendem Maße besaß. Er entfaltete neben seiner rabbinischen und pädagogischen Wirksamkeit auch eine rege litterarische Thätigkeit. Am bekanntesten ist sein vortreffliches und vielbeuutztes Hauptwerk: „Die Sittenlehre des Judenthums anderen Bekenntnissen gegenüber." Als guter Redner war der Heimgegangene weit über die Grenzen des Bezirks hinaus bekannt und hochgeschätzt. Grünebaum war einer der ersten, eifrigsten und konsequentesten Vertreter einer Reform des Judenthums. Seine Verdienste besonders um die Hebung des jüdischen Schulwesens in Bayern sind auch an höchster Stelle nicht unbeachtet geblieben. Im Jahre 1886 verlieh ihm König Ludwig II. den Michaelsorden zweiter Klasse. Das große Ansehen und die Hochachtung, welche dem Verstorbenen sowohl seitens seiner Schüler und Glaubensgenossen, als auch von Seiten seiner Mitbürger und Vorgesetzten entgegengebracht wurden, rechtfertigen die aufrichtige Theilnahme, welche sein Tod hervorgerufen. * Aschasfenbnrg, 2. Oktober. Am 30. v. M. erfolgte unter zahlreicher Betheiligung der Gemeindemitglieder und im Beisein von Vertretern der Stadtbehörde und vielen geladenen Gästen die Einweihung unserer neuen S y n a g o g e in feierlicher Weise. Um 4 Uhr Nachmittags wurden die Thorarollen, von den HH. Distriktsrabbiner Bamberger, Kantor Wetzler, Kultusvorstand Ab. Hamburger und Leop. Sternheimer aus dem Gemeindezimmer abgeholt und in Begleitung der Mitglieder der Kultusverwaltung und der übrigen Gemeindemitglieder nach dem neuen Gotteshause getragen. Vor dem Hauptportale angelangt, sprach Herr Bambergerdas „Leu scheorim" lOeffnet die Thüre) und „Seh haschaar" (Dies ist das Thor), worauf die Eingangsthür sich öffnete und die mit kostbaren Tüchern umkleideten Rollen in den Raum vor dem Vorhang mit der hl. Lade gebracht wurden Dort sang der Kantor Herr Wetzler mit einem gut eingeschulten Chovon Männern und Knaben das „Boruch habo" (Gesegnet, der da kommt und „Ma tobu" (Wie schön sind Deine Zelte) in mnstergiltiger Weise. Unter dem Absingen d^s „Jehallelu" (Alleluja) wurde hierauf der Vorhang in die Höhe gezogen und der Rabbiner, Kantor und Kultusdiener hoben die Thorarollen in die hl. Lade ein. Dann senkte sich der Vorhang wieder vor dem Heiligthum und der feierlichste Moment der Einweihungs Ceremonie war damit vorüber. Nachdem noch Kantor und Rabbiner der 30., 100. und 150 Psalm rezitirt hatten, hielt Herr Rabbiner Bambergei die Festpredigt. „Gelobt seiest Du, Ewiger, Gott Israels unseres Vaters von Ewigkeit zu Ewigkeit! (Chron. 1 29. 10) — Und nun, mein Gott, mögen doch Deine Blicke gewendet. Dein Vernehmen gerichtet sein aus das von dieser Stätte zu Dir aufsteigende Gebet!" (Chron. 2 6. 40) be gann der Redner und flehte, anknüpfend an diesen Schrifttext, Gottes j reichsten Segen auf das neue Hans herab, das Seinem Dienste geweiht,! die Stätte bilden soll, an welcher die Andächtigen ganz besonders das! Bewußtsein Seiner himmlischen Allgegenwart beseelen, beleben, veredlen und erheben möge. Die Rede war aus einem von ihrem hohen Gegen stände durchaus erfüllten Herzen gekommen und hatte deshalb auch dev Weg zu den Herzen der Hörer gefunden. Mit dem Segenswünsche'. „Und so sei die Huld des Ewigen, unseres Gottes, über uns, und was wir unternehmen zur Ehre Seines Namens, das befestige und richte Er auf" (Ps. 90, 17), schloß die Festpredigt. Hierauf sprach der Herr Rabbiner noch das Gebet für das Wohl unseres Königs Otto und des Prinzregenten Luitpold, dann des ganzen königlichen Hauses, ferner für den Regierungspräsidenten, die Würdenträger und Beamten der hiesigen! Stadt, die Teilnehmer an der Einweihungsfeier und die ganze Einwohner^! schaft. Damit hatten die Einweihungsfeierlichkeiten ihr Ende erreicht! B. Konstanz, 4. Oktober. Die Festtage führten mich in meine Herr-! lich gelegene Vaterstadt und gaben mir zu meiner großen Freude reiche j liche Gelegenheit, das Blühen der hiesigen jüdischen Gemeinde wahrzunehmen, j Im Jahre 1864 gegründet, zählt dieselbe heute über 100 Familien, nachdem j sie mit 47 Mitgliedern im Jahre 1883 die in edlem Renaiffancestyl von! hübschen Anlagen umgebene Sy nagoge erbaut hatte. Der Gottesdienst,! dessen Grundlage der sogenannte Mannheimer bildet, war sehr feierlich und doch schlicht und gab ein prächtiges Beispiel davon, was verstäudnißvolle Leitung mit einfachen Mitteln zu bieten vermag. Herr- Lehrer Geismar ist ein strebsamer wackerer Prediger. Der gemischte; Chor singt tüchtig. Die Ordnung und Ruhe in der Synagoge sind; musterhaft. — Für gemeinnützige Zwecke der gut verwalteten : Gemeinde wirken der Frauenverein und derB ruderschaftsverein, : beides Schöpfungen des unvergeßlichen vortrefflichen Lehrers Sigmund : Rieser, der leider den Bau des geschmackvollen Gotteshauses, den er; aus allen Kräften anstrebte, nicht mehr erleben sollte. (Im Früh-; fahr 1881 sank dieser edle Mensch ins frühe Grab, tief betrauert von! seiner Gemeinde, nur die er sich unvergeßliche Verdienste erworben.) i Der Belehrung und Geselligkeit dient die vor bald 12 Jahren von - Herrn Jakob D. Bloch gegründete Gesellschaft „Erholung"! durch gut ausgestattete Bibliothek, Vorträge (vorzugsweise aus dem! reichen Gebiete der jüdischen Geschichte und Litteratur), Pflege des! Gesanges (Männerchor) und durch stets mit Geschick und kunstverj ständigem Sinn arrangirte Abendunterhaltungen. So waltet in der! an der äußersten südlichen Grenze des deutschen Reiches bestehenden jüdischen j Gemeinde ein guter Geist, möge derselbe stetsfort segensreich wirken!! Oesterreich-Angarn. n. Wien, 22. September. Jedes Jnterregnum ist von Uebel. Es schafft unsichere Verhältnisse und trägt nicht selten die Elemente der Zerstörung in sich. Sein transitorischer Charakter bringt es mit sich, daß den Organen, welche ihm zu dienen berufen sind, zumeist die wichtigste Bedingung einer ersprießlichen Thätigkeit, die volle Hingebung, fehlt, und die vorübergehend eingeräumte Macht häufig benützt wird, um auf fremde Kosten dem do ut des zu fröhnen. Daß auf diese Weise das zu verwaltende Objekt unter allen Umständen Schaden leiden muß, liegt aus der Hand. — In diesem Zustande befindet sich unsere Gemeinde. Das mehrjährige Provisorium ihres Vorstandes droht für sie verhängnißvoll zu werden. Daß sie schon lange aufgehört hat, Muster und Beispiel für ihre Schwestergemeinden zu sein, ist eine nicht zu bestreitende leidige Wahr-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.