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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-04-28 · Heft 17 (28.4.1893) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 17 (28.4.1893)
Date
1893-04-28
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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2 Religionsunterricht bleibt. Sodann wird das Pensum des abgelaufenen Jahres vorgeführt. Hieran schließt sich eine ganz vortreffliche Darlegung der Zwecke, Ziele und Organisation des Religionsunterrichts, die wir allen Pädagogen empfehlen. Leiter der Anstalt ist Herr Rabbiner Dr. B. Jacob. — Der Jahresbericht der israelitischen Religionsschule zu Kiel weist die Zahl von 56 Schülern auf, die in drei Klassen unterrichtet werden. Der Bericht enthält eine werthvolle Abhandlung aus der Feder des Herrn Rabbiners Dr. M. Stern über neue Papsturkunden von großer historischer Bedeutung, zumal für die Geschichte der Blutbeschuldigung. — Berlin, 25. April. Bei Gelegenheit der Volkszählung am 1. Dezember 1890 hat im preußischen Staate zum ersten Male eine allgemeine Aufnahme der „Muttersprache" der Bevölkerung stattgefunden, bei welcher diese für jede einzelne am Zählungstage im Staatsgebiete anwesende Person festgestellt wurde. Wir bringen das Hauptergebniß der Aufnahme der Muttersprache für das preußische Staatsgebiet mit Bezug auf die jüdische Bevölkerung. Am 1. Dezember 1891 hatten in Preußen als Muttersprache die Juden: deutsch 365,357, littauisch 95, polnisch 2969, masurisch 190, kassubisch 11, wendisch 9, mährisch 53, tschechisch 123, wallonisch 7, holländisch 741, friesisch 83, dänisch, norwegisch 66, russisch 856, englisch 659, französisch 142, schwedisch 24, italienisch 19, spanisch 14, portugiesisch 15, andere Sprachen 626, zusammen 372,059. Hiernach hat die jüdische Bevölkerung ihrem Sprachverhältnisse nach folgenden Prozentsatz, wenn man den Antheil von je 100,000 Personen berechnet: deutsch 96,198, sonstige germanische 423, littauisch 26, slawische 1132, romanische 53, gemischte und andere 168. 8 . .n Stettin, 24. April. Am 15. d. M. starb Herr Kantor Kaftan in Prenzlau nach langem, schwerem Leiden im Alter von fünfzig Jahren. Neben seiner schwer geprüften Familie beklagen sowohl die Gemeinde, in deren Mitte er 20 Jahre segensreich wirkte, als auch alle diejenigen, die ihn kannten, seinen frühen Hintritt. Nicht nur eine imposante Erscheinung, sondern auch außergewöhnliche Eigenschaften zeichneten ihn vor vielen Anderen unter seinen Kollegen aus, und das treffliche Bild, das Herr Rabbiner Dr. Bähr an seiner Bahre von ihm entwarf, verdient weiteren Kreisen zugänglich gemacht zu werden. Er sagte u. A.: K. ging unbeirrt seines Weges, mochten ihm auch durch seinen streng religiösen Standpunkt, der von manchen Leuten verkannt wurde, Mißhelligkeiten erwachsen, er wich kein Haarbreit von dem, was er für Recht erkannte. Ein Schüler des gelehrten Rabbi Szimcha Nehfisch in Kempen, widmete er sich frühzeitig dem Thorastudium, und wenn er von seinem schweren Amte, müde von des Tages Arbeit heimkehrte, war die Beschäftigung mit der Thora seine einzige Erholung Ebenso war er sich seines hohen Berufes als Vorbeter im Tempel voll und ganz bewußt. Er verstand es, seinem Vorträge eine Weihe zu verleihen, die alle Zuhörer zur Andacht stimmen mußte. Ein Hauptgrundzug seines Lebens war „Wohlthätigkeit", die er in einer Weise geübt hat, welche seine Kräfte weit überstieg. Nicht minder wissen es die Armen und Bedürftigen, was sie an dem Heimgegangenen verloren, der so oft ihre Noth gelindert, ihre Thränen gestillt! Mit tiefer Andacht lauschte die Gemeinde den Ausführungen ihres Rabbiners, und Schreiber dieser Zeilen, der den würdigen in der Blüthe seiner Jahre leider dahingerafften Kollegen seit vielen Jahren kannte und verehrte, wünschte im Stillen: wären doch alle Kollegen von der heiligen Aufgabe ihres Berufes so erfüllt wie dieser, von den: man mit Recht sagen kann: Das Andenken dieses Frommen sei ein Segen! B. Mirow i. M., 24. April. Im Dezember v. I. wurde durch den Landdrosten, Kammerherrn v. Malzahn in Mirow eine polizeiliche Verordnung, betreffend das Betäuben der Schlachtthiere vor dem Schlachten und speziell die Einführung der Schlachtmasken, publizirt, welche die bisher übliche Schlachtweise der Schlachtthiere bei Strafe verbot. Diese Verordnung, welche von der Großherzoglich Mecklenburgischen Landesregiernng in Neustrelitz bestätigt wurde, enthielt zugleich ein Verbot gegen die jüdisch-rituelle Schlachtweise, das Schächten der Thiere, welches die Juden des Landes in nicht geringe Aufregung versetzte. Der Landesrabbiner, Herr Dr. I. Hamburger in Strelitz erhob sofort Einspruch dagegen; er wendete sich mit einem ausführlichen Gesuch darüber an die Großherzogliche Landesregierung, worin er unter Berufung auf die gutachtlichen Aeußerungen der bedeutendsten Autoritäten der Naturwissenschaft mit Nachdruck betonte. daß das Schächten der Thiere, wie es beiden Juden gehandhabtwird, die leichteste Art der Thiertödtung, fern von jeder Thierquälerei, sei. Es half nichts; auf das Gesuch erfolgte ein abschlägiger Bescheid. Aber unser Landrabbiner beruhigte sich nicht dabei, sondern wagte einen zweiten energischen Versuch. Er erbat sich eine Audienz bei Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge, in welcher er nach einem sachlich eingehenden Vortrag das Gesuch darüber nochmals überreichte. Unser Großherzog, ein hochherziger, wirklich vorurtheilsfreier Regent, hörte aufmerksam Alles an und versprach darauf, diese Angelegenheit nochmals zu prüfen. Er sagte huldvoll: „Man möge diese Verordnung als keine feindliche Aktion gegen die Anhänger des jüdischen Glaubens ansehen; mir sind alle Landesangehörigen, zu welcher Religion sie sich auch bekennen, lieb und werth!" Der Landesrabbiner wurde freundlichst entlassen und nahm die Hoffnung auf einen guten Erfolg mit. Derselbe traf auch ein. Am 11. d. M. erhielten wir die Antwort, ein Reskript von der Landesregierung, daß auf Antrag des Landesrabbiners die jüdisch-rituelle Schlachtweise der Schlachtthiere, das Schächten, fortan, wie früher, gestattet ist und von der Verordnung, betreffend das Betäuben der Schlachtthiere, dispensirt werde. Besonderer Dank gebürt unserem Landesrabbiner, der es verstanden, nicht blos eine Real-Encyklopädie für Bibel und Talmud zu schreiben, sondern auch praktisch für das Judenthum einzutreten. z. Dessau, 25. April. Herr Rabbiner Dr. Max Freudenthal aus Breslau ist gestern zum Rabbiner und Prediger der hiesigen Gemeinde und zum Landesrabbiner von Anhalt einstimmig gewählt worden. Den Gottesdienst am Freitag Abend und Sonnabend besuchten auch Herr Regierungspräsident Walther und Herr Negierungsrath Edeling. -- Dresden, 21. April. Der soeben erschienene Verwaltungsbericht der israelitischen Religionsgemeinde für das Jahr 1892 gedenkt nach einem Zeitraum von 30 Jahren zunächst der Heimgegangenen Männer, die sich um die Gemeinde verdient gemacht; sodann wird der Bestand der Gemeinde, die 505 stimmberechtigte Mitglieder zählt, geschildert. Es folgen die Chronik wichtiger Beschlüsse und Vorgänge, größerer Sammlungen, Stiftungen, Geschenke, der Bericht über die Religionsschule, die von 269 Schülern besucht wurde, der Stand der Wohlthätigkeitsoereine und ein geschichtlicher Rückblick und die Jahresrechnung Der Verwaltungsbericht machte einen guten Eindruck und beweist, daß die Dresdner Gemeinde ihren outen Ruf als eine der bestgeleiteten in Deutschland sich erhalten hat. — Wir entnehmen übrigens diesen Bericht noch die Notiz, daß in ganz Sachsen nach der letzten Volkszählung 9368 Inden leben, in Dresden speziell 2595. * Hannover, 23. April. Der „Deutsch-Israelitische Gemeindebund" in Berlin empfiehlt in einem warmen Aufruf die „Israelitische Erziehungs-Anstalt" in Ahlem bei Bad Limmerbrunnen vor Hannover, welche durch Herrn Konsul Alexander Moritz Simon zu Hannover, unter Hinzuziehung einiger angesehener Glaubensgenossen, neuerdings gegründet worden ist, ganz besonderer Aufmerksamkeit. In diesem Aufruf heißt es: „Nun aber wird es Sache der deutschen Juden sein, die Anstalt mit geeigneten und lernbegierigen Kindern zu füllen. Der normale Erziehungsetat ist 400 Mark für 1 Jahr; bei großer Be dürftigkeit der Angehörigen oder der betreffenden Gemeinden kann noch eine Ermäßigung eintreten, aber die Kraft eines Einzelnen reicht hierfür nicht aus. In der Hauptsache wird es sich so gestalten müssen, daß wohlhabende Gemeinden die Pension für einen oder mehrere bedürftige Knaben zahlen, oder daß wohlhabende Familien und lokale Vereine zusammentreten, um Freistellen zu stiften. Zu diesem Zwecke empfehlen wir dieses schöne humane Unternehmen und bitten, daß jeder Leser dieses Aufrufes nach seinen Kräften für die Erhaltung desselben wirke." Jur Anschluß an diesen Aufruf empfehlen, von der Zweckmäßigkeit und den segensreichen Folgen dieses Unternehmens überzeugt, die neue Erziehungsanstalt außerdem noch die Herren Rabbiner Dr.Un ger le id er in Berlin und Landrabbiner Dr. S. Gronemann in Hannover auf das Wärmste. 4* Siegen, 18. Aprll. Zur Kennzeichnung antisemitischer Kampfesart dürfte Nachstehendes, der Wahrheit strengstens entsprechend, interessiren. Professor Dr. Paul Förster hat jüngst hier einen Vortrag gehalten. Nach dem etwa 2 Stunden dauernden Vortrage wurde mir in der eingangs der Verhandlung in Aussicht gestellten Diskussion nur zögernd das Wort ertheilt; den Inhalt meiner Ausführungen hier übergehend, bemerke ich nur, daß sich mein Vortrag ausschließlich mit der Widerlegung der von Förster vorgebrachten Argumente befaßte. Wenn

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