Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 17 (28.4.1893)
- Date
- 1893-04-28
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
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3 ich mich der Hoffnung hingab, durch die Kürze und Knappheit meiner! Darstellungen die Geduld des Publikums auf keine besondere Probe zn ■ stellen, so bewies mir die Glocke des Vorsitzenden schon nach circa fünf Minuten Redezeit, daß man eher zwei Stunden den schlimmsten Verdächtigungen zu lauschen bereit ist, als fünf Minuten sachliche und in ruhigem Ton gehaltene Entgegnungen anhören mag. Man zwang mich, von einer ausreichenden Beleuchtung antisemitischer Kämpen und Kampfes-! weise abzusehen. Den obligaten Störungen wußte ich G. s. D. (ver- , Zeihen Sie meine Unbescheidenheit) ein gesundes Maß von Gemüthsruhe entgegenzusetzen, und diesem Umstande verdanke ich die Anerkennung, welche mir am Schluffe meiner Rede und auch im Verlaufe derselben zu Theil wurde. Augenscheinlich war Professor Förster auf ein gegnerisches Auftreten nicht gefaßt, so brachte er in seinem Schlußworte eine Replik, die niedriger gehängt zu werden verdient: ad 1 fand er es für unj passend, daß ich bei meiner Jugend (ich stehe im 28. Lebensjahre) in öffentlicher Volksversammlung aufzutreten wage, obwohl er mich für einen tüchtigen (!) Redner halte, ad 2. Man dürfe eigentlich keinen schlechten Juden hassen, da die Niedertracht eben in der Natur durch Rasse und Erziehung begründet sei. Der Wolf ist eben ein Raubthier, ad 3. Wenn ich auch die Unwahrheit bezw. der Solidarität bewiesen j hätte, so ändere das an der Sache nichts, denn: Es müsse der Unschuldige 1 mit dem Schuldigen leiden! ad 4. Meinen Hinweis auf den Ackerbau in Palästina seitens der Juden beantwortete Dr. Förster damit, daß doch der Auszug aus Aegypten hinlänglich die Scheu der Juden vor dem Ziegelbrennen (also körperlichen Arbeiten) beweise In diesem Tone ging es noch eine Zeitlang weiter — aber der gewünschte Erfolg blieb; aus. Was aber alle Weisheit nicht vermochte, das brachte ein von i Förster zu guterletzt vorgetragenes Gedicht „eines deutschen Mädchens" zu Stande — die Neubelebung des nationalen Geistes. M. Lilienfeld, Lehrer. Minden i. W Ueber eine Antisemiten-Versammlung in Oeynhausen schreibt der hiesige Allg. Anzeiger: Einen großen Bekehrungserfolg dürften die Reduerkunststückchen und phraseologischen Schlagworte des Herrn Leuß bei dem wirklich gebildeten Theil der Zuhörerschaft wohl kaum erzielt haben, und das Beifallsjanchzen desjenigen Theils der Anwesenden, welcher der unreifen Jugend angehörte, i hat irgend welchen Werth nicht, wenngleich Herr Leus; auch speziell diesen Jünglingen sehr geschickt zu schmeicheln verstand, indem er hervorhob, daß er dieselben sehr wohl achte als diejenigen, die demnächst berufen seien, in die Geschicke des Vaterlandes mii Rath und That einzugreifen. Dagegen gereicht es nns zur Geuugthuung, konstatiren zu können, daß die Entgegnungen und Widerlegungen des Herrn Prediger Liepmannssohn aus Minden, die auf wirklich korrekter sachlicher und ethischer Grundlage beruhten, einen sehr viel angenehmeren und überzeugenderen Charakter hatten, und demnach auch ihre Wirkung auf die Majorität des gebildeten Publikums nicht verfehlten, wenngleich es diesem Redner vielfach durch das Schreien und Lärmen der tobenden Menge sehr erschwert wurde, seinen Ausführungen Gehör zu verschaffen. Wir glauben keineswegs, daß der Deutsch-soziale Verein durch diese Versammlung hier irgend welche nennenswerthen Erfolge oder neue Anhänger in erheblicher Zahl gewonnen hat. * Köln, 21. April. An die Vorstände der rheinischen Synagogen- Gemeinden ist folgende Verfügung der Königl. Regierung ergangen: „Köln, 18. Mürz 1893. Um es möglichst zu vermeiden, daß der Religionsunterricht für die jüdischen Kinder durch zu häufigen Wechsel der Religionslehrer öfter und manchmal auf längere Zeit unterbrochen wird, ordne ich hierdurch an, daß der Vorstand in allen, künftighin abzuschließenden Verträgen über die Anstellung von Religionslehrern dem Anzustellenden eine geräumige, mindestens 6monatliche Kündigungsfrist zur Bedingung macht und seinerseits keinen Religionslehrer ohne meine Genehmigung vor Ablauf der Vertragsfrist entläßt. Die Genehmigung, werde ich der Regel nach nur dann ertheile, wenn durch die nachgewiesene Gewinnung eines neuen geeigneten Lehrers oder in sonst genügender Weise für einen ununterbrochenen Unterricht der schulpflichtigen Kinder Sorge getragen ist. Der Regierungs-Präsident i. B. Fink." J.-A. Dürkheim a. H. (Rheinpfalz), 24. April. In den letzten! Tagen haben sich aus dem Schooße der hiesigen israelitischen Kultus-! gemeinde lhatbereite Männer zusammengefunden, welche den Bau eines! jüdischen Asyls, einer Zufluchtsstätte für alleinstehende gebrechliche i oder betagte Israeliten, erstreben. Ansehnliche Beträge wurden bereits j von edelmüthigen Spendern behufs Verwirklichung dieses humanen Projektes gezeichnet. Ein Aufruf an alle Israeliten nah und fern, dem hiesigen Komitee bei der Lösung dieser Aufgabe behilflich zu sein, wird dieser Tage ergehen. Möge dann jeder Glaubensgenosse, jeder Menschenfreund mit Wort und That für unsere berechtigte Bestrebung eintreten, damit der Bau eines jüdischen Asyls für die Pfalz in Angriff genommen werden kann. Zur Beantwortung etwaiger Anfragen wird der Vorstand der hiesigen Synagogen-Gemeinde, Herr Nathan Wolf, stets gern erbötig sein. Beiträge zum Baufond aber wolle man an Herrn Stadtrath Salomon Tillmann dahier senden, welcher den Gebern sofort Quittung ertheilen wird. Oesterreich - Angarn. 88 Budapest. 24. April. Die Präsidenten der israelitischen Gemeindedistrikte Ungarns hielten am 11. d. M. ihre ordentliche Generalversammlung. Nachdem Herr Martin Schweiger des Verlustes, den die vaterländische Judenheit seit der letzten Jahresversammlung durch den Heimgang Ignatz Eisenstädters de Buzias, Heinrich Guttmanns, Dr. Ignatz Hirschlers und Moritz Wahrmanns getroffen hat, pietätvoll gedachte, erstattete der Referent Dr. Josef Simon Bericht über die Thätigkeit der israelitischen Landeskanzlei. Der erste Theil des Berichtes umfaßt sämmtliche Phasen der Rezeptionsbewegung, welche diese bereits durchgemacht hat und die den freundlichen Lesern der „Allg. Ztg. d. I." schon bekannt sind. Derselbe gedenkt der Erklärung, welche Minister Tröfort während der Verhandlung des 1881er Staatsbudgets gethan hat, nach welcher alle Konfessionen, seien dieselbe christliche oder nicht christliche, in die Reihe der gesetzlich rezipirteu Konfessionen ausgenommen werden, wenn dieselben sich diesbezüglich an die Negierung oder Gesetzgebung wenden werden. Der Bericht erwähnte ferner, daß die Laudeskanzlei sogleich nach dieser Erklärung an den Kultusminister eine Repräsention richtete, die israelitische Religion als gesetzlich rezipirt zu erklären und die Bestimmungen des G. A. 53. 1868 auf die israelitische Konfession auszudehnen. Seither ist diese Angelegenheit nicht mehr von der Tagesordnung gekommen. Jene irren, die da glauben, das die Juden überhaupt keine Organisation haben, und die in Folge dessen die Rezeption von der Schaffung einer jüdischen Organisation abhängig machen wollen. Die jüdische Konfession besitzt ihre selbstgeschaffene Organisation, die aber nicht gesetzlich inartikulirt ist. Am 18. März 1870 faßte das ^Abgeordnetenhaus unter dem Einflüsse der damaligen religionsfreiheitlichcn Strömung den Beschluß, daß nur jene Kultusgemeinden dieser autonomen Organisation angehören, die sich derselben freiwillig unterwerfen. Wenn demnach die jüdische Konfession auch keine einheitliche obligatorische Organisation hat, so wird doch das Pflichtgefühl der Judenheit auch ohne jeden Zwang jene Wege und Mittel finden, um nach der erfolgten G leichberechtigung ihrer Konfession nicht nur die Rechte einer gesetzlich rezipirten Konfession ausüben, sondern auch deren Pflichten erfüllen zu können. Die Versammlung nahm den Bericht mit allgemeiner Zustinnnung auf. In Angelegenheit der Gleichberechtigung der jüdischen Konfession gab die Versammlung der sichern Erwartung Ausdruck, daß das Verhältnis zwischen der israelitischen Religion und den gesetzlich rezipirten christlichen Konfessionen entsprechend den Prinzipien der vollkommenen Rea)ts gleichheit geregelt werden wird. In Angelegenheit der Regelung des Religionsunterrichtes in den Mittelschulen wurde der Beschluß gefaßt, einen einheitlichen Lehrplan durch eine Landeskommission ausarbeiten zu lassen. Für die Schaffung eines Landes Pensionsinstitutes für die bezahlten Gemeindebeamten sprach sich die Versammlung aus. Die Versammlung beschloß ferner die Bildung einer ungarisch-jüdischen litterarischen Gesellschaft, und daß die nächste Versammlung nach der parlamentarischen Verhandlung des Gesetzentwurfes über die israelitische Religion einberufen werden wird. Sollte gleichzeitig hinsichtlich der Civilmatrikel eine gesetzgeberische Verfügung getroffen werden, erwartet die Versammlung von der Landeskanzlei Vorschläge bezüglich dessen, wie die matrikelsührenden Rabbiner für die nun entfallenen Eintragungsgebühren zu entschädigen wären. Nach Beendigung ihrer Berathung begab sich die Versannnlung zum Kultusminister Grafen Albin Csüky, um ihm ihre Aufwartung zu machen. Auf die Ansprache des Präsidenten Martin Schweiger erwieberte der Minister: „Empfangen Sie meinen wärmsten Dank für Ihr freundliches Erscheinen; sehe ich ja