Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 9 (26.2.1891)
- Date
- 1891-02-26
- Page
- Seite 103 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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103 Grundsätze wäre, wollte man unsere . . . Mitbürger nicht als unsere Brüder ansehen; daß nach dieser allgemeinen, sowohl von den Gesetzeslehrern, die das meiste Ansehn in Israel genießen, als auch von jedem Israeliten, der mit seiner Religion nur einigermaßen vertraut ist, angenommenen Lehre es Pflicht Aller ist, ihren Mitbürgern beizustehen, sie zu beschützen und zu lieben und sie in allen bürgerlichen und moralischen Beziehungen mit ihren Glaubensgenossen auf gleichem Fuße zu behandeln; daß, da die mosaische Religion den Israeliten gebietet, die Fremden, die sich in ihren Städten niederließen, mit so vieler Liebe und Rücksicht aufzunehmen, sie ihnen umsomehr dieselben Gesinnungen gegen die Individuen der Nationen anempfiehlt, die sie in ihren Schooß ausgenommen haben, sie durch ihre Gesetze schützen, mit ihren Waffen vertheidigen, ihnen gestatten, Gott nach ihrer Weise anzubeten und sie ... . .zur Theilnahme an den bürgerlichen und politischen Rechten zulassen. Nach diesen verschiedenen Erwägungen gebietet das große Sanhedrin jedem Israeliten .... mit den Unterthanen der Staaten, in denen er wohnt, wie mit seinen Mitbürgern und Brüdern zu leben, da sie Gott als Schöpfer des Himmels und der Erde anerkennen, und weil es so der Buchstabe und der Geist unseres heiligen Gesetzes will." 3. R. Samuel Landau, Sohn des Ezechiel Landau, Oberrabbiner in Prag. Wir bringen hier eine Aeußerung aus seinen Responsen „Schibath Zion": „In meinen Vorträgen habe ich stets die religiöse Verpflichtung hervorgehoben, daß wir den Völkern unserer Zeit Liebe und Achtung schulden, verpflichtet sind, für das Wohl der Fürsten und des Landes mit seinen Bewohnern zu beten; auch machte ich immer darauf aufinerksam, daß in allen Gesetzen der Sittlichkeit und des Rechts kein Unterschied zwischen Juden und Nichtjuden bestehe; Alles daher, was in den Schriften unserer Weisen über heidnische Völker, Chutäer vorkommt, von jenen Heiden gelte, welche, wie Maimonides von Sabäern erzählt, die göttliche Weltschöpfung, Weltregierung und die Prophetie geleugnet haben." 4. Isaak Salomo Reggio (1784—1856). Derselbe weist in seinen Briefen (gebt. Wien 1836) nach, daß man unter den hebr. Ausdrücken: „ach“, HS, „rea'„ J?’H, und „amith‘% fpöP, für „Nächster" alle Menschen zu verstehen habe. Die heilige Schrift ist weit entfernt, gegen Bekenner eines anderen Glaubens eine Handlung zu gestatten, die gegen unsere Religionsgenossen verboten ist, obgleich auch da die Ausdrücke: „Bruder", ach, „Nächster", rea, und „Freund", amith, Vorkommen. Als Beweis hierfür weist er auf 1. M, 9. 5.: „Von der Hand des Einen werde ich das Blut des Bruders fordern." Wir beziehen hierher den Ausruf in Maleachi 2.10.: „Haben wir nicht Alle einen Vater, hat nicht ein Gott uns erschaffen, warum sollen wir treulos handeln Einer gegen seinen Bruder, den Bund unseres Gottes zu zerstören!" 5. R. Israel Lipschütz, Rabbiner in Danzig, gestorben 1861. Derselbe sagt in seinem Kommentar zur Mischna: „Auch einen Heiden zu bestehlen oder zu täuschen ist uns verboten.Wenn dies schon bei den Heiden der Fall ist, um wie vielmehr sind wir verpflichtet gegen diese unsere Brüder-Völker, die den einzigen Gott erkennen, deffen Thora als heilige Schrift verehren, die sieben noachidischen Gebote treu erfüllen . . . ., sogar unseren Armen Gutes thun, sie durch milde Spenden ernähren." 6. Im Jahre 1844 wurde in der zu Braunschweig abgehaltenen Rabbinerversammlung in Bezug auf die Beschlüsse des oben genannten großen Synhedrion in Paris für die Juden in Deutschland folgender Kommissionsantrag gestellt und mit Akklamation angenommen: „Der Jude nennt die Mitglieder des Volkes, unter dem er lebt, seine Brüder". Rabbiner A. Adler schlug einen Antrag noch besonders vor: „Der Jude erkennt in jedem Menschen den Bruder, in dem Vaterlandsgenoffen aber noch besonders denjenigen, mit welchem er durch besondere Bande zur Realisirung der Staatszwecke verbunden ist." Der Rabbiner Dr. Maier schlug folgende Fassung vor: „Der Jude ist verpflichtet, das Land, dem er durch Geburt und bürgerliche Verhältniffe angehört, als sein Vaterland zu betrachten, es zu vertheidigen und allen seinen Gesetzen zu gehorchen." Diese wurde mit Akklamation angenommen. U Gin Gedenküiatt. Von Rabbiner Dr. S. Feßler in Halle a. S. 1. In unserer Zeit, in der Licht und Schatten mit ungewöhnlicher Schnelligkeit einander ablösen, die mit ihren Grundsätzen ebenso schnell wechselt wie mit ihren Moden, indem sie heute das tadelt, was sie gestern noch geadelt hat, so daß der stille Beobachter geneigt wäre zu behaupten, der einzige Grundsatz unserer Zeit sei — Grundlosigkeit, mit einem Worte, in unserer Zeit, die voll der Widersprüche ist, giebt es nur Eines, das da tröstet und erhebt: die Erinnerung an Männer, welche die Verwirklichung dessen zu ihrer Lebensaufgabe gemacht haben, das sie einmal als gut erkannt, an Männer, denen nichts verhaßter war, als sich von der sogenannten Zeitströmung aus der eingenommenen Position hinausdrängen zu lassen. Solche Männer sind leuchtende Gestirne am Lebenshimmel, und die Erinnerung an sie zeigt uns den Weg, den wir einschlagen müssen, wenn neben uns Alles wankt und schwankt. Auch das Judenthum ist nicht arm an solchen Männern, denn es hat bis auf die Gegenwart aus seiner Mitte hervorgehen sehen Männer, die eine Zierde ihres Stammes und der Stolz ihrer Mitwelt gewesen, Männer, die nicht um den schnöden Sold augenblicklicher Gunst ihre Ueberzeugung von sich warfen, sondern dieselbe oft init ihrem Leben besiegelten. Nicht ohne Stolz nennen wir einen Chasdai-ibn-Schaprut, einen Samuel Nagdila, Maimonides, Salomon b. Adereth, Manasse b. Israel, Mendelsohn und Zunz, der früheren nicht zu gedenken. Würdig die Kette jener Männer um einen werthvollen Ring zu vergrößern, ist der verewigte Oberrabbiner Dr. Zacharias Frankel, Direktor des jüdisch-theologischen Seminars zu Breslau. Was Frankel gewesen und was er dem Judenthum bedeutete, was er gewirrkt und für die späteste Nachwelt erstrebt hat; was ec auf rein wissenschaftlichem oder theologischem Gebiete, was er im Talmud und in der Litteratur geleistet hat, das zu schildern übersteigt bei Weitem den Rahmen eines Aufsatzes. Das wjrd eine lohnende Aufgabe des Historikers sein, der die Geschichte unserer Tage zu behandeln unternehmen wird, und es ist gewiß, wie Sachs, Zunz u. A. erhält auch Zacharias Frankel von dem künftigen Geschichtsforscher ein würdiges Gedenkblatt, Nur eines wollen wir hier aus der Fülle seiner Thätigkeit in sehr schwachen Umrissen zeichnen, nämlich: was Frankel zur politischen Förderung und Hebung seiner Glaubensgenoffen beigetragen hat. Können wir doch von F. mit Recht behaupten, daß durch sein Leben, welches ein Bild vollendeter Harmonie des Geistes und des Herzens gewesen ist, sich ein Gedanke wie ein rother Faden zog: — den Reichthum seines Wiffens, seine natürliche Begabung und seine durch seltenen Fleiß erworbene Fähigkeit zur Hebung der geistigen und politischen Stellung seiner Stammesgenoffen zu verwerthen. „Ein rastloser Kämpfer für das unterdrückte Recht, sucht er Licht über den verkannten Glauben derer zu verbreiten, für die er in die