Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 9 (26.2.1891)
- Date
- 1891-02-26
- Page
- Seite 104 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Schranken tritt, tmb sein Streben ist zugleich darauf gerichtet, ihnen selbst den Glauben in seiner Reinheit zum Bewußtsein zu bringen, das hohe Ideal, wie es in seinem Geiste gelebt, zum Gemeingut und Eigenthum Aller zu machen. So sehr auch Sanftmukh und Milde den Grnndzug seines Charakters bildeten, so glich er dort, wo es galt, festgewurzelte Vorurtheile, unter denen seine Glaubensgenossen litten, zu zerstören, einem brausenden Strome, der mit Macht von Bergeshöhen sich herabstürzt und die langjährigen Vorurtheile dxs Judenhasses in die Tiefen der Vergessenheit reißt." Wohl hat die fast zweitausendjührige Leidenszcit der Juden oft, sehr oft Männern, die sich berufen fühlten, mit Unerschrockenheit und Freimuth ihre Stiinine für das unterdrückte Recht zu erheben, Gelegenheit gegeben, die Geißel der Verdammniß über böswillige Verleumdung und grausaine Tyrannei zu schwingen, allein nur selten hat es einen gegeben, der mit mehr Geschick und wir dürfen hinzufügen, mit mehr Erfolg sich -auf die Seite des bedrohten und vorcnthaltenen Rechtes gestellt hätte. Unmittelbar nach Frankels Amtsantritt als Leitmeritzer Kreisrabbiner zn Teplitz im Jahre 1832 hatte die Kaiserlich königliche böhmische Landesstelle mit der Anfrage sich an ihn gewendet: Welche Bewandtnis; es mit dem Eide bei den Juden in den Bußtagen habe, und ob der Jude in diesen Tagen nicht schwören soll? Ferner wurde ihm im Jahre 1835 die Frage vorgelcgt, welche Bewandtniß es mit dem Eide schwangerer, jüdischer Frauen habe, und ob nach dem jüdischen Gesetze solche nicht zur Eidesleistung veranlaßt werden könnten? Frankel, dessen Streben nur darauf gerichtet war, eine jede Verletzung oder Verhöhnung seiner Glaubensgenossen zn beseitigen, aber keineswegs eine Begünstigung für dieselben etwa auf Kosten der Wahrheit zu erwirken, beantwortete diese Fragen dahin: daß an allen jüdischen Ruhe- und Feiertagen sowie auch an Bußtagen der Jude mit der Eidesleistung verschont werde. Dringende Fülle würden eine Ausnahme machen. Nur am Versöhnungstage und an den beiden Neujnhrsvormittagen könnte in keinem Falle eine gerichtliche Eidesleistung vom Juden gefordert werden. Schwangerschaft dagegen kann — . da sie bei Christen keine Ausnahme macht — auch bei Juden nicht gut einen Aufschub herbeiführen. Frankel blieb nicht lange in Teplitz. Bald eröffnete sich seiner unbegrenzten Liebe zum Judenthum ein gar großes Gebiet der Wirksamkeit, das seine Kräfte in sehr hohem Grade in Anspruch nahin, dieses Gebiet war — das Königreich Sachsen, der Hexenkessel des heutigen Antisemitismus. Im Jahre 1835 stellte nämlich der sächsische Minister Dr. Müller in einem bei dem König und dem Prinzen- Mitregenten gehaltenen Vortrag den Antrag, der israelitischen Gemeinde zu Dresden einen jährlichen Beitrag aus Staatsmitteln zu bewilligen, dem auch Folge gegeben wurde/) Hierdurch sah sich die Gemeinde in der Lage, das Rabbinat der Obhut Frankels anzuvertrauen, was auch durch dessen Vokation im Jahre 1836 geschah. Um aber Frankels Leistungen auf religiös-politischem Gebiete nach Gebühr zu würdigen, muß man die Zustände der Juden in 3 Wie lange noch werden die jüdischen Gemeinden Alt-Preußens warten müssen, bis ihnen ein Minister das Won redet, wie es in Sachsen vor einem halben Jahrhundert geschehen und erst in jüngster Zeit im Großherzogthum Hessen? Wann werden unsere großen Rechtslehrer ihre Wissenschaft zu einem solchen Siege verhelfen, daß es ihrem Einflüsse wird zu danken sein, daß der Jude, der als Bürger zu allen Ausgaben des Staates beiträgt, auch aus Staatsmitteln, gleich den.andern Bekenntnissen, eineu Beitrag erhalten wird für seine religiösen Institutionen? Sollte nicht auch in Preußen der Antisemitismus dadurch am Wirksamsten bekämpft werden, indem nian, wenn einmal dem Volke die Religion erhalten werden muß, auch dem Juden hilft, seine Religion zu halten und zu erhalten? Wer gieht »ns Antwort aus alle diese Fragen? Sachsen, die allerdings nur in Dresden und Leipzig wohnten, vor und nach Frankels Antritt ins Auge fassen. Daß im Mittelalter Juden in Sachsen lebten, daß sogar eine nicht unbedeutende Gemeinde in Meißen sich gebildet hatte, geht aus den Schriften jener Zeit hervor, in denen von den X'w'Q 'V2N die Rede ist. Der Kurfürst August (1572) betrachtete aber die Vertreibung der. Juden aus Sachsen als seine erste Regentenpflicht. Da er jedoch eines sogenannten Hofagenten nicht entbehren wollte, berief er aus Halberstadt einen Juden Namens Bärmann nach Dresden. Die Mißgunst der Höflinge suchte dem Bärmann eine Falle zu stellen, was ihr auch gelang, den Bärmann wurde eines Tages vom Fürsten beauftragt, ein versiegeltes Schreiben an den Kommandanten von Königstein zu überbringen, in welchem es hieß: „Den Ueberbringer sogleich zu enthaupten." War es, daß Bärmann nichts Gutes ahnte oder, wie erzählt wird, von einem Unwohlsein auf der Reise befallen wurde, er übergab das Schreiben einem Bekannten, der statt feiner — den Botenlohn empfangen hatte. Gegen Ende des Jahres 1745 wanderte Simon Bondi, ein Jude aus Prag, in Dresden ein. Auch andere jüdische Familien erhielten allmälig die Erlaubniß, sich in Dresden niederzulaffen, allein unter den härtesten Bedingungen und unter dem ewigen Drohen des über ihnen schwebenden Damoklesschwertes! Die Landstünde schlossen nämlich die jedesmalige ständische Schrift mit der Bitte: „Der Kurfürst möge in weiser Fürsorge für das Wohl des Staates auf Verminderung und Beschränkung der Juden bedacht sein." Diese Bitte wurde so oft wiederholt, daß endlich die Ausweisung der Juden wieder beschlossen, allein durch die Intervention eines menschenfreundlichen Beichtvaters des Fürsten zurückgenommen wurde! Die Beschränkungen wurden jedoch aufrecht erhalten. Die Juden durften nur Geldwechsel und Handel mit alten Kleidern treiben, jeder andere Erwerb war ihnen verboten. Außerhalb Dresdens durften sie nicht wohnen und auch hier nur in der inneren Stadt. Die Stadt selbst durften sie nur unter Vorzeigung des sogenannten „grünen Zettels" verlassen. Bei einer jeden Feuersbrunst mußten sie eine Abgabe von 10 Thalern entrichten; für die Eingehung einer Ehe 30 bis 40 Thaler; bei Beerdigung einer Leiche 10 Thaler! Daß sie liegende Güter nicht erwerben durften, verstand sich von selbst! 9 Elia in der Fegende. Von Dr. David Cassel. Das Leben verehrter Männer aus dem Alterthum, der Patriarchen und Propheten, ist bekanntlich von der Sage mannigfach allsgeschmückt worden; es fehlt auch in der jüdischen Litteratur nicht an Arbeiten, die sich mit der Zusammenstellung solcher Ausschmückungen beschäftigen.') Derartige Amplifikationen konnten verschiedenen Zwecken dienen. Sie konnten historischer Art sein, wie sie u. A. der chronologische Midrasch SederOlam darbietet. So wird z. B. die Schwierigkeit in der Bestimmung des Lebensalters Jakobs, da er zu Laban wanderte, dadurch gehoben, daß er vorher vierzehn Jahre „im Lehrhause des Eber" zubrachte.'- Der Widerspruch, der darin zu liegen scheint, daß Moses bei seiner Rückkehr nach Aegypten Weib und Kind ') Z. B. Nachlat Schim'oni von Simon Peiser (Wandsbeck 1728 fol.), dessen t. Theil in alphabetischer Folge die Namen biblischer Personen mit Angabe der von ihnen handelnden Stellen in Bibel, Talmud und Midrasch, im 2. Theil die Namen der Tannaim im Talmud und Midrasch zusammenstellt. Ferner B. Beer: Leben Arbrahams u. s. w., Leipzig 1859, und aus dem Nachlaß destelben: Leben Moses im Jahrbuch n. s. w. III. -) Megilla 17a. Rasch! Genesis 28, 9.