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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-08-17 · Heft 34 (17.8.1886) · p. Seite 541

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 34 (17.8.1886)
Date
1886-08-17
Page
Seite 541 (sequence 13)
Language
German
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541' Berechtigung hierzu sehr fraglich ist. Das Amt eines jüdischen Religionslehrers kann gesetzlich nur von dem ausgeübt werden, welcher als Elementarlehrer die Prüfung bestanden. Dies verhindert jedoch nicht, daß sich so Mancher „Mischet Religionslehrer" nennt, der sich dieser Prüfung nicht unterzogen hat. So finden wir denn als „Rabbiner", „jüdischer Religionslehrer" heute betitelt, welche diesem Stande Unehre machen. Ein Beispiel liefern uns heute die Berliner Zeitungen durch folgende Mittheilung: Der Rabbiner und Religionslehrer Hirsch Sobersky war vom Schöffengericht wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 40 Mark verurtheilt worden. Als Denunziant trat sein ehemaliger Schwager, ein Trödler Lichtenstein, auf, der mit dem Angeklagten verfeindet ist, weil derselbe sich von seiner Frau, der Schwester des Trödlers, scheiden ließ. Nach der Behauptung Lichtenstein's hat Sobersky sich früher von ihm einen Ring unter der falschen Vorspiegelung geben lassen, daß er einen Käufer für dies Kleinod habe.. Den Ring hat Sobersky aber geständigermaßen einer Kellnerin geschenkt. Er behauptete im Termin, daß fein früherer Schwager ihm den Ring geschenkt habe, und hoffte auch in der Berufsinstanz die Richter zu dieser Anschauung zu bewegen. Diese schenkten aber der eidlich abgegebenen gegentheiligen Versicherung des Belastungszeugen Glauben und verwarfen die Berufung. Als Religionslehrer habe der Angeklagte um so mehr die Verpflichtung, streng nach den Regeln der Moral zu leben. — Aus Pest wird uns geschrieben: Am 23. v. M. verschied in Karlsbad im 56. Lebensjahre Rabbiner Pinkas Stein, der 32 Jahre in Török-Szt.-Miklos gewirkt hat. Sein Leichnam wurde nach Török-Szt-Miklos überführt. Samstag den 31. v. M. verschied in Ungarn im Alter von 85 Jahren der dortige Rabbinats-Präses Salomon Ganzsried, der seit 1835 eine reiche literarische Thätigkeit entfaltet hat. Er schrieb u. a: ivivn nDp'o eine Anleitung für das Schreiben der Gesetzesrolle mit Noten von Moses Sofer, mm'o über die Schlachtregeln, Novellen zum Talmud, Agadisches und verschiedene Ritualien. — In dem Badeorte Buzias fand den 1. d. M. die feierliche.Grundsteinlegung eines zu erbauenden israelitischen Tempels statt. Bonn, 30. Juli. (Literarische Notizen.) Bon den deutschen Staaten sind es Baden und Württemberg, in welchen durch Gesetz eine Organisation der Israeliten seit langer Zeit durchgeführt ist: An die Spitze dieser ist in Baden „Der israelitische Oberrath" unter Mitwirkung eines großherzoglichen Commissarius gestellt. Seit einigen Jahren giebt der Oberrath ein „Verordnungsblatt" heraus, in welchem regelmäßig alle Verordnungen der großherzoglichen Regierung, die Israeliten betreffend, sowie des Oberraths veröffentlicht werden. Es liegen uns die Jahrgänge 1884 und 1885 (Karlsruhe, Malsch und Vogel) vor. Wir haben von Zeit zu Zeit Mittheilungen aus demselben gebracht. Dem Jahrgange 1885 hat der Regierungsrath und Mitglied des Oberraths Herr vr. D. Mayer eine „Zusammenstellung noch in Geltung befindlicher älterer Gesetze, Verordnungen und allgemeiner Vorschriften, welche auf die israelitische Religionsgemeinschaft im Großherzogthum Baden Bezug haben", hinzugefügt. Für diese sehr sorgfältige Zusammenstellung haben dem Herrn vr. Mayer die badischen Israeliten und Alle, welche sich für die behandelten Gegenstände interessiren, besten Dank zu sagen. Er hat die einzelnen Gegenstände nach einander und jeden einzelnen chronologisch behandelt, so daß man leicht auffinden kann, was man sucht. Zu diesem Zwecke hat er auch ein genaues alphabetisches Register angehängt. Wir werden auf einige Details zurückkommen. — Herr M. Friedeberg hat ein Doppel-Bändchen seiner „Bilder von der Ostgrenze, Studien und Skizzen" (Tilsit, Mikßas 1886) erscheinen lassen. Wir brauchen nicht zu bemerken, wie groß das Interesse ist, welches gegenwärtig den östlichen Grenzprovinzen des preußischen Staates zugewendet ist, und wie willkommen deshalb jede umsichtige Schilderung aus denselben geheißen wird. Versteht es doch der Verf., scharf zu zeichnen und den Leser durch seine Darstellung anzuziehen. Von Seite 29 bis 57 bespricht er die Geschichte der Juden in Lithauen, worin er insbesondere das Verhältniß der Karäer und Rabbaniten, das Zuströmen der Juden vom Westen, die dadurch bewirkte Verbreitung der deutschen Sprache und das Schicksal dieses Theiles unserer Glaubensgenossenschaft bespricht. Er bedient sich hierzu neuerdings erschienener Werke, besonders der Regesten Berschadsky's, die mannigfache neue Aufschlüsse bieten. — Herr Moritz Levy (in Firma Hugo Simons L Co.) in Köln versendet jetzt eine Auswahl von Glückwunschkarten zu Rosch-haschanah. Wir können dieselben empfehlen, da die uns vorliegende Sammlung sich sowohl durch den Druck in verschiedenen Farben und die angebrachten Allegorien und Symbole, als auch inhaltlich durch die Sprüche und Verse in deutscher und hebräischer Sprache auszeichnen. Bonn, 9. August. (Literarische Notizen.) Der Buchhändler I. Saenger in Hamburg stellt jetzt die Bibliothek seines verst. Vater's, des Predigers Saenger am israelitischen Tempel, antiquarisch zum Verkauf. Wir machen hierauf aufmerksam, weil sich wohl selten eine so reiche Sammlung aller Schriften der neueren jüdischen Literatur vorfindet, so daß von manchem Autor nur weniges Einzelne fehlt. — Herr Isidor Loeb in Paris hat seine Abhandlung über einen Proceß in der Familie Jbn-Tibbon, von welcher wir berichtet haben, auch als Broschüre erscheinen lassen. — Bon der rühmlich bekannten „Hebräischen Lesefibel" des sel. Rektors Horovitz ist die elfte Auflage erschienen (Leipzig Roßberg 1886). —

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