Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 11 (9.3.1886)
- Date
- 1886-03-09
- Page
- Seite 169 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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I6y Landesherrn zu ernennender Landesrabbiner unterstellt, welcher den Charakter eines anhaltischen Staatsdieners erhält. Er hat der Aufsichtsbehörde in allen Angelegenheiten, welche sich auf den jüdischen Cultus beziehen oder ein sonstiges Interesse der jüdischen Cultusgemeinden berühren, die verlangten Gutachten abzugeben. Er ist außer in seiner Wohnortsgemeinde in allen denjenigen Gemeinden, welche einen eigenen Rabbiner nicht haben, als der ordentliche Geistliche und Seelsorger zu betrachten, hat den Religionsunterricht zu überwachen, Schulprüfungen vorzunehmen, dort zu predigen und ceremonielle Acte zu verrichten. Derselbe erhält aus der Staatskasse außer dem Gehalte ein Reisekostenfixum und eine Bureaukosten-Entschädigung. — Das Herzogthum Anhalt besteht, nachdem die drei Zweige der fürstlichen Familien Zerbst, Köthen und Bernburg ausgestorben sind, aus den sämmtlichen anhaltischen Ländern mit der Residenzstadt Dessau. Diese Stadt ist für die jüdischen Kreise geschichtlich so bedeutend geworden, daß es, anknüpfend an die obige neue Verordnung, wohl gestattet ist, etwas näher darauf einzugehen. Dessau war die Vaterstadt Moses Mendelssohns, des Philologen und Polyhistors Ludwig Markus, dem Heine ein so schönes Denkmal errichtet hat; hier wurde 1799 eine der ersten israelitischen Volks¬ und Bürgerschulen gestiftet, welcher der Herzog Franz eine jährliche Unterstützung, einen gewissen officiellen Charakter und seinen Namen verlieh und die Schüler aus allen Weltgegenden heranzog; an ihr wirkten Moses Philippson, Joseph Wolff und Gotthold Salomon, von welchen der zweite die deutsche Predigt und die Confirmation in die Synagoge einsührte und so der Vater der jüdischen Kanzelberedsamkeit wurde. So war eine Zeit lang Dessau der bezeichnende Name für die Cnlturbewegung im Judenthume nnd selbst im fernen Polen nannte man die Anhänger der letzteren „Dessauer". Eine kirchliche Organisation fand aber im Fürstenthume Dessau bis jetzt niemals statt, während eine solche in Bernburg seit 1832 vorhanden war, wo der sel. vr. Herxheimer so segensreich wirkte. Die Gemeinden waren sämmtlich autonom und sich gänzlich allein überlassen. Der sel. Director Dr. David Fränkel hatte zwar den Titel eines Direktors der israelitischen Schulen, aber es bestand außer der Franzschule keine andere im Lande. Während nun in anderen Staaten, wie Frankreich und England, an der Trennung zwischen Staat und Kirche gearbeitet wird, errichtet das Herzogthum Anhalt ein Landesrabbinat auf Staatskosten, läßt den Landesrabbiner vom Landesherren selbst ernennen, unterstellt ihm'alle jüdischen Gemeinden mit Ausnahme Bernburgs und Köthens, die selbst Rabbiner haben, in allen Cultus- und Schulangelegenheiten, und zwar unter Oberaufsicht der Regierung. Allerdings ist seither die Gemeinde zu Dessau sehr zusawmengeschrumpft; vor 50 Jahren zählte sie noch 1000—1100 Seele», jetzt zwischen 2—300. Bei dem Mangel an industriellem und Handelsverkehr wanderte die jüdische Jugend immerfort aus und zerstreute sich iu alle Weltgegenden. Die anderen Gemeinden des Landes sind noch geringzähliger an Seelen, wie Zerbst, Jeßnitz, Sandersleben u. s. w. Der zu wählende Landesrabbiner wird, wenn er es hoffentlich recht ernst nimmt, viel zu thun haben, um in diesen kleinen verschlafenen Gemeinden für Gottesdienst und Religionsunterricht einen neuen Eifer zu wecken, und. was das Schwierigste sein wird, die Mittel dazu zu finden. Das Princip völliger Selbständigkeit für die jüdischen Gemeinden ist theoretisch hochzuhalten; aber für solche kleine Gemeinden bedeutet es doch nur Apathie und Vernachlässigung. Ein mit staatlicher Autorität ausgestatteter Mann von Herz und Energie hat deshalb hier einen reichen Wirkungskreis, da die jüdische Bevölkerung Anhalts an sich von jeher für alles Gute empfänglich war. Die Hauptsache ist also, daß die herzogliche Regierung die rechte Wahl treffe. Oesterreich-Ungarn. Wien, 15. Febr. (Privatmitth.) In den orthodoxen Blättern wird jetzt darüber gestritten, ob der Preßburger Rabbiner Moses Sopher die Moses Mendelssohn verketzernde Warnung t in^n n> "i"d~ ■hddj1, wie es in seinem Testamente heißt, erlassen hat oder nicht. Diejenigen der Orthodoxen, welche R. Moses Sopher als ihren Hort feiern und doch gern liberal scheinen möchten, wollen die alte und echte Lesart nicht mehr gelten lassen und behaupten, es müsse statt nvn '"iddti, -"en ’-.DDm — heißen, was ihrer Kenntniß der hebräischen Sprache alle Ehre macht. Ob Herr Sopher vor Mendelssohns Schriften gewarnt hat odsr nicht, bleibt sich im Grunde ganz gleich. Seit dem Tode Moses Mensdelssohns sind von hinnen gegangen R. Ezechiel Landau in Prag, der Wilnaer Gaon, R. Elia Wilna, R. Mordechai Bunt in Nikolsburg, R. Akiba Eger iu Posen, R. Meir Barby in Preßburg u. a. rabbinische Autoritäten, die doch wahrlich an Gelehrsamkeit und Frömmigkeit dem Rabbiner Moses Sopher nicht nachstehen. Kein Einziger dieser rabbinischen Größen hat in seinem Testamente vor der Lectüre der Y'd ’*dd gewarnt, wie cs Herr Sopher gethan. Thatsache ist, daß er, als man ihm einmal ein Th'illim mit Mendelssohns jüdisch-deutscher Uebersetzung gereicht, es barsch abgewiesen hat. Lasse man ihm den Wunsch! Etwas mehr oder weniger Fanatismus — was liegt daran? Wien, 23. Februar. Abg. Dr. Bloch hat mit Justiz-! minister De. Prazak über das Verhalten des Znaimer Gerichtspräsidenten Smutny Rücksprache gepflogen, welcher bekanntlich bei der öffentlichen Schlußverhandlung gegen zwei Angeklagte israelitischer Confession als Vorsitzender dieselben i verspottete, indem er verschiedene Aeußerungen „mauschelnd" ii