Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 11 (9.3.1886)
- Date
- 1886-03-09
- Page
- Seite 168 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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168 durch den rechtzeitig eingegangeiien Protest und einen Gegenprotest, als auch durch die Ermittelungen des Referenten zu Tage gefördert worden ist. Dieses Material bezieht sich 1) auf die Behauptung, daß eine Anzahl Wahlmänner nicht preußische Unterthanen gewesen seien, 2) auf eine Reihe von Wahlunregelmäßigkeiten, welche nicht zur Kognition der Wahlmännerversammlung gekommen sind; 3) auf solche Ungesetzlichkeiten, welche zwar in der Wahlmännerversammlung zur Sprache gebracht worden sind, dieser aber keine Veranlassung gegeben haben, die betreffenden Wahlmännerwahlen zu cassiren. Das Material ist so reichhaltig, daß es zur Zeit, ganz abgesehen von der Frage, ob die Beweisaufnahme die Richtigkeit der Behauptungen ergiebt, auch nicht einmal vermuthen läßt, welches das endgiltige Schicksal der Stöcker und Meyer sein wird, welche nur 1 Stimme über die absolute Majorität erhalten haben; Meyer schon im ersten, Stöcker dagegen erst im dritten Wahlgang. — Stöcker verhält sich übrigens jetzt sehr ruhig. Ob dies den vielen Angriffen, denen er in der letzten Zeit ausgesetzt war, oder anderen Einflüssen zu verdanken ist, wissen wir nicht. Uns scheint, daß Stöcker sein kleines Pfund zu schnell ausgegeben, so daß ihm nichts übrig blieb. Selbst Kinder werden des immer wiederholten Liedes überdrüssig. Seine parlamentarische Bedeutung ist gleich Null, und hiervon haben sich seine Gönner längst überzeugt. — Frankfurt, 26. Februar. (Schöffengericht.) Wie Lehrer antisemitisch werden, zeigt folgendes Beispiel. Der Privatier Heincmann Lennhoff dahier klagt gegen den Lehrer Louis Kratz von Neuwied an der hiesigen Musterschule wegen grober Injurie». Der Lehrer schenkte dem sehr wohlhabenden Privatier das „Vertrauen", von ihm dritthalbhundert Mark leihen zu wollen, die Jener aber nicht hergeben wollte. Der in seinem Vertrauen getäuschte Pädagog schrieb nun nachstehenden Brief an den Privatier, der Israelit ist: „...Ich hielt Sie bisher für einen Mann, der sich aus eigener Kraft emporgearbeitet hat — auf wessen Kosten, will ich für diesmal nicht weiter untersuchen — für einen Mann, der auf Grund reicher Lebenserfahrungen über dem Niveau eines „Durchschnitts-Juden" stünde und deshalb beehrte ich Sie mit meinem Vertrauen. Heute muß ich hören, daß ich mich! in Ihnen gewaltig täuschte, daß sie die Allüren des schmierigen Kuh-Juden bis zur Stunde trotz der vorgehängten Biedermanns-Maske nicht zu verleugnen vermögen. Sonst würden Sie mit Dingen ebenso delikater wie diskreter Art am Biertisch sich aufzuspielen nicht die unerhörte Taktlosigkeit und Frechheit bewiesen haben" u. s. f. Auch in der Beantwortung der von Di-. Epstein verfaßten Klageschrift fallen die injuriösen Brocken wie die Sternschnuppen in der bekannten Augustepoche. Ta findet sich z. B. folgender Passus: „Damit wird seine Decennien lange Kuh-Judenwirthschaft nicht aus- I gelöscht." Der Angeklagte ist persönlich vor Gericht erschienen j und ersucht um Abweisung des Klägers, der nicht als Biederi mann zu Werke gegangen sei. Daß „Dinge ebenso delikater! als diskreter Art" „am Biertisch" erzählt wurden, bestreitet! man klägerischerseits und beantragt 4 Wochen Gefängniß, falls man nicht zur Prüfung der Zurechnungsfähigkeit des Beklagten den Termin vertagen wolle. Das Schöffengericht verurtheilt den Lehrer zu 100 Mk. oder 10 Tagen Gefängniß nebst Kosten. Aus Westfalen wird der „Volksztg." geschrieben: Am 18. Februar sollte sich vor der Strafkammer des Landgerichts zu Dortmund der bekannte antisemitische Agitator vr. Bernhard Förster wegen Beleidigung des Kultusministers v. Goßler verantworten. Er soll dieselbe begangen haben in einer Rede, die er vor einigen Jahren auf einer den Zwecken des Antisemitismus und der von Förster angeblich begründeten deutschen Kolonie in Paraguay gleichmäßig dienenden Kunstreise in Dortmund hielt. Er hatte behauptet, daß drei der gegenwärtigen preußischen Minister: Friedberg, Lucius und von Goßler, jüdischer Abstammung seien, und an diese Behauptung, die, soweit sie Herrn von Goßler betrifft, als thatsächlich falsch bezeichnet wird, eine Reihe von Bemerkungen über dessen angeblichen Großvater sowie über seine Amtsthätigkeit geknüpft, durch welche sich Herr v. Goßler verletzt fühlen mußte. Zu einer Verhandlung kam es indessen nicht, da merkwürdigerweise die Akten aus Kassel, wohin sie geschickt waren, nicht rechtzeitig zurückgekommen waren. Außerdem theilte im Termin selbst der Redacteur eines in Dortmund erscheinenden antisemitischen Blättchens mit, daß Dr. Förster am 15. d. M. seine Rückreise nach Paraguay angetreten habe. Als zuerst von der Anklage verlautete, erklärte Förster, er werde Alles, was er gesagt habe, auch beweisen, und drei Tage vor dem Termine hat er still und ohne die Segenswünsche der „Kreuz-Ztg." und des „Reichsboten" Deutschland wieder verlassen! Ob er seinen Freund Liebermann von Sonnenberg, wie früher in Aussicht gestellt wurde, mitgenommen hat, konnten wir nicht in Erfahrung bringen. Teffau, 24. Februar. (Privatmitth.) Aus der Stadt, die jüngst das Andenken Mendelssohn's unter reger Betheiligung des herzoglichen Hofes gefeiert, kommt jetzt die Kunde eines durchaus paritätischen gesetzgeberischen Actes. In der „Gesetzsammlung für das Herzogthum Anhalt" ist am 20. eine landesherrliche Verordnung erschienen, welche die Beaufsichtigung der jüdischen Cultusgemeinden anderweitig regelt. Nach dieser Verordnung sind die jüdischen Cultusgemeinden berechtigt, ihre Angelegenheiten auf Grund ihrer landesherrlich bestätigten Statuten selbst zu verwalten. Die Aufsicht des Staates wird von der Regierung, Abthcilnng des Innern, und in höherer Instanz vom Ministerium ausgeübt. Zu diesem Zwecke wird der Regierung ein vom