Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 28 (13.7.1869)
- Date
- 1869-07-13
- Page
- Seite 566 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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566 und gleich bei jetzigem Kriege dazu abzugeben, welches dem Hvfkriegsrath zu bedeutendst, damit man mit deren Assentirung keinen Anstand mache."' Unter gleichem Datum rescribirte der Kaiser an den Hofkriegsrath: „Ohne weitere Modalität soll der Jude als Mensch, als Mitbürger des Staates, zu allem demjenigen verwendet werden, was jedem Andern obliegt; seine Religion wird dadurch nicht gekränkt, weil ihm freigelassen werden muß, das zu essen, was er will, und zu Nichts anderem am Sabbat verhalten werden muß, als was die Noth fordert und was auch ein Christ am Sonntag zu thun schuldig ist." Die Maßregel, die für Galizien in Vorschlag gebracht wurde, kam nun in sämmtlichen Erbländern, wo Juden wohnten, zur Geltung. Ueber Auftrag der Hofkanzlei erließen die Landes-Chefs Folgendes: „Damit die in diesem Königreiche rc. so zahlreiche jüdische Nation gemeinnütziger gemacht und ihr zugleich die Gelegenheit verschafft werde, sich ebenfalls für das allgemeine Wohl zu verwenden, dadurch eben neue Nahrungszweige für sich zu erhalten, und zugleich an Aufklärung sowohl als an Verbesserung der Sitten einigen Fortgang zu erreichen, haben Se. Majestät mittelst Hofdekret vom 18. Hornung d. I. (17 88» gnädigst zu entschließen geruht, daß die jüdischen Unterthanen, und zwar gleich bei gegenwärtigen Kriegsumständen, zu den Militärstaatsnothdurften verwendet, künftig aber auch gleich christlichen Unterthanen conscribirt werden sollen." Vom Militärdienste befreit, bis auf die neueste Zeit, waren die KaraNen in Galizien, welche schon von der Kaiserin Maria Theresia begünstigt wurden (die Karatten verwerfen die Interpretationen des Talmud und halten sich blos nach der Bibel. Sie leben fast ausschließlich von Ackerbau; im Jahre 1857 lebten in Halicz 180 Karatten, 95 männlichen und 85 weiblichen Geschlechts) und die ehemaligen israelitischen Tolerirten in Wien. Man hatte diese als Honoratioren betrachtet, obschon sie kein Amt und kein bürgerliches Gewerbe betreiben durften, und der Besitz von Häusern und Grundstücken ihnen verboten war. Das neue Gesetz, welches dazu angethan war, dem strenggläubigen Judenthume Abbruch zu thun, da der israelitische Soldat nicht in der Lage ist viele Ceremonialgebote, die ihm seine Religion vorschreibt, zu üben, stieß doch nicht auf starke Opposition von Seiten der Juden. Es finden sich blos zwei Schriftstücke aus Prag in dieser Angelegenheit im Archive des Ministerium des Jnnnern vor. Beiden gingen von Privatleuten aus. Sie baten, die Juden von der Militärdienstleistung zu befreien, und zwar aus den angeführten religiösen Motiven. Doch wurden diese Gesuche ad acta gelegt. Die israelitische Gemeinde in Triest begrüßte jedoch mit wahrem Jubel das Gesetz. Den denkenden israelitischen Männern zu jener Zeit war es sofort klar, daß die Juden erst dann in der Lage sein werden, vollen Anspruch auf Bürgerrechte zu machen, wenn sie auch alle Bürgerpflichten zu erfüllen in der Lage sind. Und wenn sie auch zu jener Zeit als Entschädigung für die Blutsteuer zahlreiche Judensteuern an den Staat leisten mußten, so ist doch Blut ein zu edler Saft, als daß ihnen die neue Pflicht nicht neue Rechte hätte bringen sollen. Der Satz Schiller's im Wallenstein: „Der Oesterreicher 'hat ein Vaterland rc.", gilt überdies auch von den Juden in Oesterreich, und selbst in den Zeiten des schwersten Druckes, der tiefsten Erniedrigung hingen die Juden mit treuer Liebe demselben an. Nicht ohne Interesse ist eine Ansprache des Oberrabbiners Ezechiel Landau in Prag, welche er an die neuasientirten Soldaten hielt. Dieselbe ist gedruckt in Klin's Broschüre: Soll der Jude Soldat werden? Wien, 1788. Wir lassen aus derselben einige Sätze folgen: „Gott und unser allerguädigster Kaiser wollen, daß Ihr zum Militär genommen werdet. Schickt Euch daher in Euer Schicksal. Folget ohne Murren, seid treu aus Pflicht und geduldig aus Gehorsam. Vergesset aber nicht Euere Religion. Erwerbet Euch und unserer ganzen Nation Dank und Ehre, damit man sehe, daß auch unsere bisher unterdrückte Nation ihren Landesfürsten und ihre Obrigkeit liebe und im Falle der Noch ihr Leben aufzuopfern bereit sei. Ich hoffe, daß wir durch Euch, wenn Ihr Euch, wie es sich jedem Unterthan geziemt, pflichtgetreu aufführt, auch jener Fesseln entledigt werden, die uns zum Theil noch drücken. Und welchen Ruhm und welche Ehre werdet Ihr alsdann davon tragen bei allen rechtschaffenen Menschen so. gut wie bei Euren Mitbürgern!" Während die Juden in Preußen noch unter dem zuletzt verstorbenen König Friedrich Wilhelm IV. darum zu kämpfen hatten, in die Heeresreihen ausgenommen zu werden *), standen Juden schon seit Kaiser Joseph II. nn österreichischen Heere, und, wie wir hinzufügen wollen, wurden sie auch bald in die verschiedenen Regimenter eingereiht. Das Vorurtheil, welches im Heere selbst gegen die Juden bestand, verschwand gar rasch, als man sich von der Verwendbarkeit derselben überzeugt hatte. Andererseits machten es die fast immerwährenden Kriege nothwendig, das vorhandene Menschenmaterial so viel als möglich zu benützen. Eine neue Aera begann für die israelitischen Soldaten unter dem seligen Erzherzog Carl. Dieser traf die Verfügung, daß die Rubrik „Religion" aus den Militärpässen rc. wegzubleiben habe. Seit jener Zeit hörten, der Kriegsbehörde gegenüber, die confessionellen Unterschiede der Soldaten auf. Es avancirten auch jüdische *) Das ist nicht richtig, denn schon seit 1812 waren die preußischen Juden militärpflichtig. Friedrich Wilhelm IV. hatte nur einmal die sonderbare Idee, den Juden die Militärpflicht frei zu stellen, gab sie aber auf, als aus Veranlassung der Red. d. Ztg. viele jüdische Gemeinde» dagegen protestirten. Die Redaktion.