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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-01-08 · Heft 2 (8.1.1867) · p. Seite 34

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 2 (8.1.1867)
Date
1867-01-08
Page
Seite 34 (sequence 14)
Language
German
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u und Büchern ist. Man beschränkt sich hierbei durchaus nicht auf jüdische Gegenstände und Literatur, doch bieten diese den eigentlichen Anhaltspunkt. Gegenwärtig ist der Gedanke entstanden, eine Generalversammlung dieser jüdischen jungen Männer zu veranstalten, um über Gegenstände zu bcrathen, welche mit dem religiösen, intellectuellen und socialen Fortschritt Jsrael's in Verbindung stehen. Anzeigen. Bekanntmachung. Der bekannte Wohlthäter Herr W. P. Heimann s. A. in Kopenhagen hat in seinem Testamente eine Stiftung zu orthodoxen Zwecken errichtet, und lautet die Bestimmung darüber, wie folgt: 25,000, sage fünf und zwanzig tausend Thaler dänischer Reichsmünze sollen zu heiligen Zwecken im Auslande, am liebsten in kleinen Gemeinden, wo es nicht viele wohlhabende Mitglieder giebt, angewendet werden, u. z. zur Errichtung neuer, oder Restauration älterer Synagogen, in welchen in hebräischer Sprache gebetet wird, zu Mikwuaus, zur Errichtung oder Unterstützung von Schulen, in welchen neben den gewöhnlichen Schulwissenschaften besonderer Werth auf den Unterricht im Hebräischen gelegt wird, Alles zum Besten der Conservirung des mosaischen Glaubens, nach den alten kirchlichen Anordnungen, ohne Abschaffung älterer, oder Einführung neuer Gebete oder Veränderungen in der ursprünglichen Sprache. Es sollen daher sofort nach meinem Ableben die Herren Oberrabbiner I. A. Ettlinger in Altona, S. B. Bamberger in Würz bürg und Dr. % Hildesheimer in Eisenstadt in Ungarn hiervon benachrichtigt werden. — Diese drei Herren wollen sich dieserhalb in Verbindung mit einander setzen, und sich durch Bekanntmachung in allen cirkulirenden jüdischen Zeitschriften in Frankreich, Deutschland, Oesterreich, Rußland und Polen alle möglichen Aufklärungen verschaffen, wo dieser Belauf in verschiedenern kleinen Summen, doch keine unter 200 Thaler prenß. Cour, und keine über 1000 Thaler pr. Cour, zweckmäßigst zu meinem Seelenheil verwendet werden können. Das Geld darf nur für Gemeinden, und nicht für einzelne Personen angewendet werden. Falls ein Gesuch, angehend eine sehr wichtige und dringende Wohlthat, wozu mehr als 1000 Thaler erforderlich sind, Vorkommen sollte, sollen diese drei Herren, nachdem sie auf das Genaueste den Sachverhalt untersucht und zweckmäßig befunden haben, bevollmächtigt sein, mehr dazu zu bestimmen als die obgenannten 1000 Thaler, doch keinesfalls mehr als 3000 Thaler, und unter keiner Bedingung, ohne daß alle die Herren vollständig darüber einig sind. Sollte keine augenblickliche zweckmäßige Anwendung für diese ganze Summe vorhanden sein, so soll der Betrag, der nicht benutzt wird, so lange aufgehoben und fruchtbar gemacht werden, bis dieser nach meinen hier vorgeschriebenen Bestimmungen bestmöglichst successive oder auf einmal verwendet werden kann. Wir fordern daher diejenigen Gemeinden, welche Ansprüche auf obiges Legat zu machen gedenken, hiermit auf, binnen vier Monaten vom untenstehenden Datum an gerechnet, ihre desfallsigen Gesuche an einem der Unterzeichneten portofrei einzusenden. In den Gesuchen müssen die speciellen Verhältnisse der betreffenden Gemeinden nach Maßgabe der obigen Bestimmungen des Testators genauestens enthalten, und deren Inhalt von den zuständigen Herren Rabbinern bestätigt sein, wobei wir uns jedoch Vorbehalten, im Falle die Rabbinatszeugnisse nicht ausreichend sein sollten, auch noch andere Zeugnisse zu fordern. Altona, Würzburg und Eisenstadt, am 8/15. 20. Tevet 5627. Zakob Ettlinger, O.-Rabbi in Altona. Seligmann Bär Bamberger, Distrikts- Rabbiner in W ü r z b u r g. lh\ Israel Hildesheimer, Rabbiner in Eisenftadt. Bekanntmachung. Die Stelle eines Borbeters, Schächters und Lehrers soll zu Ostern hier anderweitig besetzt werden, mit einein fixirten Gehalt von „200 Thlr. und ca. 100 Thlr. Nebeneinkommen." Hierzu geeignete Bewerber können sich aufs allerbaldigste entweder persönlich oder bei portofreier Einreichung der dazu erforderlichen Atteste, und mit Bemerkung der Bedingungen beim Unterzeichneten melden, wo sie dann das Nähere erfahren werden. Nügenwalde, 25. Dez. 1866. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Die Lehrer-, Schächter- und Cantorstelle in hiesiger Gemeinde, mit einem Einkommen bis 400 Thlr. und freier Wohnung, soll bis zum 1. Mai k. I. wieder besetzt werden. Qualifizirte Bewerber wollen Abschriften ihrer Zeugnisse bis spätestens Anfangs Februar k. I. franco einsenden. Tempelburg, 19. Dezbr. 1866. Der Vorsteher. A Salinger.

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