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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-01-08 · Heft 2 (8.1.1867) · p. Seite 33

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 2 (8.1.1867)
Date
1867-01-08
Page
Seite 33 (sequence 13)
Language
German
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Ungarns zum Muster nehmen und von ihnen lernen, daß man ein echter Magyar, ein eifriger Förderer der magyarischen Sprache und deren Literatur und doch ein Freund ausländischer Schulen und ausländischer Bildung sein kann. Oberlehrer I. I. Rosenmeyer. Pest, im December. >Privatmitth.) Vom Prediger Cohn ist ein Gottesdienst mit Predigt für die studirende Jugend organisirt worden, desgleichen ist durch die Bemühung des wackeren Directors H. Rosenbcrg ein Gottesdienst für Mädchen in den Localitäten der Gemeindeschule eingeführt worden. Dem Fabrikanten Ganz wurde das Ehrenbürgerrecht der Stadt Pest verliehen und wurden bei dieser Gelegenheit die Verdienste dieses Herrn vom Oberbürgermeister der Stadt gebührend hervorgehoben. Unser Frauenverein, erst vor Kurzen: durch die Bemühungen des Herrn v». Meisel ins Leben gerufen, erfreut sich immer mehr der Theilnahme der Bevölkerung und wurden vor einigen Tagen von der verwitweten Frau Babette Pollak geborenen Herz, zur Errichtung eines israelitischen Waisenhauses dem Ausschüsse des Frauenvereines 10000 fl. ö.W. angewiesen. Möge diese erste Saat reichliche Früchte tragen! 10°. Spanien. Madrid, im November. lNach den Arcli. isr.) Bis jetzt mußten die Juden, die in Spanien, 'namentlich in Madrid verweilen, ihre Todten nach Frankreich bringen. Das französische Ccntralconsistorium der Israeliten wandte sich dcßhalb vor einigen Monaten an den ihm Vorgesetzten Cultusminister, um durch diesen vom Minister des Auswärtigen eine Verwendung dahin zu erlangen, daß die französischen Israeliten in Madrid die Erlaubniß erhielten, ein Stück Land zum Friedhof zu erwerben. Zufälliger Weise war der spanische Minister gerade mit der Ausarbeitung eines allgemeinen Reglements beschäftigt. Der Erfolg war ein günstiger, wenn auch in beschränktem Maße. Die vom spanischen Minister des Auswärtigen an den französischen Gesandten in Madrid gerichtete desfallsigc Depesche, welche dem Centralconsistoriunt mitgetheilt worden, lautet in wörtlicher Uebersetzung wie folgt: Excellenz, der Herr Minister des Innern, dem ich, wie Ew. Excellenz bekannt, Kenntniß gegeben von der Note der französischen Gesandtschaft, vom 2. August d. I., und von der sie begleitenden Bitte des Centralconsistoriums der französischen Israeliten, bezüglich des Zugeständnisses eines Begräbnißplatzes für ihre Glaubensgenossen, die in Spanien sterben, hat mir soeben mitgetheilt, daß, obschon das Reglement betreffs der Kirchhöfe, auf welches Sich Ew. Excellenz in Ihrer vorher citirten Note bezieht, noch nicht festgestellt ist, im Falle daß die in diesem Staate wohnenden französischen Israeliten nichts destoweniger Grundstücke zum Begräbniß der Leichen besitzen oder erwerben und sie mit Mauern umgeben wollen, doch ohne eine Kapelle noch irgend eine Art Tempel darauf zu bauen, noch einen öffentlichen oder Privat-Gottesdienst zu halten, nichts Ungehöriges dabei ist, solche Begräbnißplätze zu gestatten, vorausgesetzt, daß besagte Israeliten es zur geeigneten Zeit thun, gemäß den Verfügungen der königl. Ordonnanz vom 13. November 1831, kraft derer eine ähnliche Erlaubniß den englischen Protestanten gewährt wurde, und nach dem Gesetze des 29. August 1855, welches die Errichtung von Kirchhöfen erlaubt, um die Leichen derer aufzunehmcn, welche außerhalb der katholischen Religion sterben. Dies sind die Thatsachen, welche ich die Ehre habe, zur Kenntniß Ew. Excellenz zu bringen, damit Sie sie für recht finden, und ergreife ich die Gelegenheit rc. Gezeichnet: E. de Co lange, Staatsminister im Departement der auswärtigen Angelegenheiten. Im Palast von Madrid, 16. Oktober 1866. Jedenfalls ist hiermit ein Schritt weiter gethan, um den Eintritt von Inden in Spanien zu ermöglichen. 374 Jahre mußten also verfließen, bevor Juden wieder ein kleines Stück Erde auf spanischem Boden erwerben konnten! Nordamerika. Chicago, im December. In vielen größeren Städten Nordamerikas, wo sich zahlreiche jüdische Gemeinden befinden, ist eö Sitte geworden, daß die jungen Leute eine Art „literarischer Vereine" bilden, deren Zweck gegenseitige Ausbildung durch Versammlungen, Anhören von Vorträgen, Cirkulation von Zeitschriften

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