Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 12 (18.3.1879)
- Date
- 1879-03-18
- Page
- Seite 185 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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185 diese Bestimmung von allen Erklärern verstanden, die übrigens dem Talmud .Terusaleini Alocd Katon 2. 4 entnommen ist. Die Berufung auf das Beispiel unserer Erzvaters Abraham wird schon hinfällig durch den Grundsatz min jfiE ETifS pN cs ist kein Gesetz abzulciten aus Vorgängen in der Zeit vor der Gesetzgebung am Sinai, weil wir sonst mit dem jüdischen Gesetze selbst oft in Eolliswn gerathen würden. Aber was geht denn aus jener Erzählung hervor? Wieder nichts weiter als daß Abraham, dem Stammesfürsten, viel daran gelegenwar, ein Familienbegräbniß zu besitzen, welches er, da er in Kanaan nomadisirte, nicht anders als durch Kauf von den Eingeborenen erwerben konnte. Herr Stern ferner behauptet, daß in den Nesponsen, betitelt Ehakam Sofer, eine der scinigen ganz conforme Entscheidung gegeben werde, so ist das schon darum nicht richtig, weil der dort behandelte Fall ein ganz anderer ist, als der hier vorliegende. Dort handelt cs sich darunß daß die Preßburger fromme Brüderschaft eine sehr große Summe für die Beerdigung eines Fremden auf dem der Preßburger Gemeinde gehörenden Begrälmißplatze verlangte, worüber sich der Rabbiner der Gemeinde, welcher der Verstorbene angehört hatte, bei dem Rabbiner in Preßburg beklagte. Dieser >vilt nun seinem Eollegen beweisen, daß jede Grabsiclle von den Augehörigen bezahlt tverden müsse und theuer, wenn die Angehörigen einen Ehrenplatz verlangen. Ob ihm dieser Beweis gelungen, das wagen wir zu bezweifeln, trotz der Autorität des Rabbi Moses Sofer, da auch .dieser keine anderen Gründe anzugeben weiß, als die schon vorher erwähnten. Uebrigcns müssen wir es tadeln, wenn Herr Stern in seinem Gutachten dem Chacham Sofer etwas in den Mund legt, was er nicht gesagt. Wir finden weder in der Response 330 noch 331 zu Jore Dcah, in welchen die besagte Angelegenheit verhandelt wird, daß der Preßburger Rabbiner gemeint, cs chabe bei unseren Weisen traditionell festgcstanden, daß es entwürdigend sei für eine jüdische Leiche, dieselbe in einem ihr nicht eigenthümlich angehörenden Grabe zu beerdigen. Ganz ungeheuerlich muß aber die andere Forderung erscheinen, daß es nicht einmal genüge, wenn die jüdische Gemeinde einen Begräbnißplatz als Eigenthum erhielte, sondern cs müsse auch Vorsorge getroffen werden, daß das schon mit Leichen von Juden belegte Feld auch im Falle einer dringenden Rothwendigkeit auf dem Wege des Gesetzes der jüdischen Gemeinde nicht wieder entzogen werden könne. Wie denkt sich das der Herr Stern? Es müßte also ein Specialgesetz gegeben werden, daß der jüdische Begräbnißplatz von den Bestimmungen des Expropriationsgcsetzes ausgenommen sei. Das würde aber auch nichts helfen, denn jedes Gesetz kann wieder durch ein Gesetz aufgehoben tverden. So verlangt Herr Stern rein Unmögliches, so Unmögliches, daß es, wenn wir auch Herren im Lande wären, nicht durchzuführen Ware, und es ist gut, daß nufere Repräsentanten schließlich über das Gutachten hinweggegangen, so daß die Angelegenheit jetzt erledigt ist. 11. .1. München, 2*. Februar. (Franks. Ztg.) Durch die vor einigen Tagen erfolgte Ernennung eines Gerichtüschreibers in München zum Landgerichts-Assessor wurde nunmehr zum zweiten Male ein Israelit zur Ausübung des Richteramtes in bayerischen: Staatsdienste berufen. Oesterreich-Ungarn. Wien, 21. Febr. (Privatmitth.) Wenn ich Ihnen schon so lange nicht geschrieben habe, so geschah dieö zunächst aus dem Grunde, weil ich eben nichts zu berichten hatte. Jeder hat seinen Berus, sein Geschäft, dem er folgt und nachgcht, und läßt der; lieben Gott einen guten Mann sein. Wenn einmal des Jahres eine Wählervcrsanunlung stattsindet, da könnte man glauben, die Herren kümmern sich wer weiß wie eifrig um Juden und Judenthum; ist diese vorüber, dann geht Alles wieder seinen Gang ruhig weiter. Und ehrlich gestanden, die Wahlversammlung selbst bietet kein erfreuliches Bild; von beiläufig 2 —3000 Wählern erscheinen f><)—60 Personen. Wir wollen auch so ehrlich sein und bemerken, daß kein Grund zu irgend einem Echausfement vorliegt. — Mit dem heurigen Schuljahre' treten das neue Lehrprogramm Idasselbe sammt dem. Motivenbericht und den betreffenden Instructionen sind jetzt im Druck erschienen')^ und die hebräische Sprach- und Bibelschule in's Leben. Inwiefern sie sich bewähren tverden, kann vorläufig nicht gesagt werden, darüber muß die Zeit entscheiden. Jedenfalls ist man von allen Seiten bestrebt, das Beste zu leisten. Demnächst wird der jetzige Friedhof gesperrt und der neue aus dem Eentralfriedhvfe eröffnet werden. Bei dieser Gelegenheit erscheint auf Veranlassung der Ehetvra Kadischa - eine Schrift: „Die jüdischen Friedhöfe in Wien", von G. Wolf. Die Vorsteher der hier bestehenden Talmud-Thoraschule lassen einen Nothruf um Beiträge ergehen, und wahrlich, diese Schule ist der Unterstützung Werth. Eigenthümlich genug lastet auf ihr das Odium, daß sie vor Jahrzehnten von einem Manne begründet wurde, der sie zu Partei- und Privatzwecken mißbrauchen wollte; und doch hat dieser Mann schon seit längerer Zeit nichts mit ihr gemein, und die Männer, die jetzt an der Spitze derselben stehen, haben wirklich blos die gute Sache im Auge. Wien, 23. Februar. (Privatmitth.) Es ist in der That erstaunlich, mit welcher Eonseguenz die ultramontane Presse, wo etwas ihr Mißliebiges geschieht, die Juden hcreinzieht und;) Wir werden darüber noch besonders berichten. Rcdact.