Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 13 (24.3.1845)
- Date
- 1845-03-24
- Page
- Seite 194 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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194 klärten Gemeinde sehr viel zur Belebung des religiösen Sinnes bei, und sein Vertust wird dort lange beklagt werden. Auch außer seiner Gemeinde hat der verdiente Mann sich durch seine Synagogengesänge* **)) einen Namen verschafft, und fehlte ihm nur ein längeres Leben und erweiterter Wirkungskreis, -um als Einer der Wiederhersteller eines erhebenden Synagogengottesdienstes sich glänzenden Ruhm zu verschaffen. Anders wollte es das -Geschick; in^der Stille lebte und starb er; ich lege dieses Zeichen öffentlicher Anerkennung auf sein frisches Grab. Leopold Stein, Rabbiner. Antikritik^). Dr. Holdheim's neuentdeckte Lehre des rabbinischen Judenthums in Bezug auf das Kol Nidre und die Auflösbarkeit assertorischer Eide, beleuchtet von Dr. David Einhorn. Im Israeliten des 19. Jahrhunderts No. 2 und 3 Jahrgang VI. sucht Herr vr. Holdheim meine in demselben Blatte No. 47 Jahrgang V. ihm gegenüber ausgesprochene Behauptung, daß beim Kol Nidre in seiner bei uns allgemein rezipirten Fassung an eine Auflösbarkeit von Eiden und Gelöbnissen, die im Verhältniß zum Nebenmenschen stehen, durchaus nicht zu denken und ferner auf dem Grund und Boden des Talmuds die Auflösbarkeit solcher Eide überhaupt nirgends erwiesen sei, auf eine solche Weise zu-widerlegen, die in der That in jedem Unbefangenen, bei welchem auch die prunkendste Dialektik gegen eine gesunde Logik nichts auszurichten vermag, gerechte Zweifel erwecken wird, ob seine Replik beleuchten oder blenden, fremde Jrr- Ihümer aufdecken oder die eigenen verstecken wolle. Was diese Zweifel erweckt, das ist nicht nur die Hitze und Gereiztheit, womit Herr vr. Holdheim meine lediglich mit der Sache sich befassende und darum auch in völlig ruhigem, leidenschaftslosen Tone gehaltene Ent¬ *) Es wäre sehr zu wünschen, daß diese von Freundes Hand gesammelt, und im Interesse der Synagoge der Vergessenheit entrissen würden. Anm. d. Eins. **) Wir machen wegen der Wichtigkeit der Sache diesmal eine Ausnahme von unserm Grundsätze: gegen Aufsätze in anderen jüdischen Blättern Nichts aufzunehmen. D. Redakt. gegnung bekämpft, eine Hitze und Gereiztheit, die sich in demselben Maaße steigern, in welchem der Mangel an Wahrheit, deren Sourrogat sie abgeben sollen, sichtbarer wird, sondern vorzüglich seine Art, die eigentliche Streitfrage aus ihren Grenzen heraus gewaltsam auf ein fremdes Gebiet hinüberzureißen und zur Partei frage zu machen, uns Kleingeister mit dem Hange am Konkreten , mit dem Schwanken zwischen dem rabbinischen Judenthum und vr. Holdheim, mit der naiven Gläubigkeit und Halbheit vor das inquisitorische Tribunal seines sogenannten Prinzips zu laden und durch allerlei Kreuz- und Querfragen bald unser armes Gewissen zu bestürmen, bald wieder unserem embryoartigen Bewußtsein zur Geburt zu verhelfen. Dies Alles führt uns auf die Vermuthung, daß Herr vr. Holdheim in der fraglichen Polemik absichtlich das Weite mit seiner verlornen Sache gesucht und sein Hasenpanier für ein Siegespanier blos ausgeben möchte. Herrn vr. Holdheims Kritik befaßt sich zunächst mit dem von uns ausgesprochenen Wunsche, daß in seinem betreffenden Aufsatze nicht so geradezu die von Unkundigen leicht mißverstandene Behauptung hätte hingestellt werden sollen, es seien nach dem rabbinischen Judenthume auch vor Gericht geleistete Reinigungseide auflösbar, da doch von einer Auflösung überhaupt blos bei promissorischen Eiden die Rede sein kann und das in, Gittin 35 b. erwähnte Gelübde doch gewiß nur beziehungsweise, weil promissorisch, ein Reinigungseid zu nennen sei. Anstatt nun auf diese Lüge unmittelbar und ohne alle Winkelzüge einzugehen, giebt sich Herr vr. Holdheim vordersamst blos den Anschein, als ob er das thate, indem er von ganz anderen Dingen spricht; er legt Verwahrung gegen die böswillige Insinuation einer absichtlichen Verdächtigung des jüdischen Lebens ein, die an diesem Orte um so überflüssiger war, als wir Herrn vr. Holdhekm eine solche absichtliche Verdächtigung nie zur Last legen wollten,- und in jenem Wunsche gar nicht von irgend einem Mißverständnisse in Bezug auf diese oder jene Person, sondern -lediglich in Bezug auf das Judenthum in Folge einer ungenauen Ausdrucksweise, deren Absichtslosigkeit übrigens keinem Zweifel unterläge, gesprochen wird. Um somehr müssen die Schlußworte dieses ersten Passus befremden: „deshalb konnte auch nicht auf Mißverständnisse, die nur gesucht, aber nicht gefunden werden können, Bedacht genommen werden", indem alles das, was Herr vr. Holdheim bisher gegen die Möglichkeit, die Juden