Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 13 (24.3.1845)
- Date
- 1845-03-24
- Page
- Seite 195 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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195 oder ihn selbst zu verdächtigen, verbringt, auf eine Verdächtigung des Judenthums durchaus keine Anwendung findet; denn einmal angenommen, daß das rabbinische Iudenthum eine Auflösbarkeit affertorischer Eide überall nicht zugestehet, durfte sicherlich in deffen Namen die Auflösbarkeit vor Gericht geleisteter Reinigungseide wenigstens nicht über Bausch und Bogen verkündet werden, und war das Mißverftandniß um so gewisser, als selbst die Kreise, für welche die Blätter des Israeliten bestimmt sind, viele mit dem Talmud unbekannte Juden und Christen zahlen, die doch wahrlichunter Reinigungseid weit eher an einem assertorischen, als Promissorischen Reinigungseid von so künstlichem und außer der talmudischen Rechtspflege kaum denkbarem Zusammenhänge zwischen dem Eide und der Reinigung denken werden. Doch endlich verstehet sich Herr vr. Holdhekm dazu, die scheinbar bereits erwiesene Grundlosigkeit unseres vom ihm fromm und doch auch wieder verzeihlich (welche Toleranz!) genannten Wunsches darzuthun. Ec thut dies allerdings auf die einfachste Weise, indem ec behauptet, das rabbinische Judenthum lehre in der That die Auflösbarkeit ebensowol assertorischer, wie promissorischer Eide. Und fragt man erstaunt nach dem Grunde dieser Behauptung, welche gegen das rabbinische Judenthum die fürchterlichste aller Anklagen schleudert und es zur Kloake der abscheulichsten Laster und Frevel macht; so antwortet uns Herr vr. Holdheim: weil das rabbinische Judenthum seine Ungöttlichkeit durch die Lehre von der Auflösbarkeit promissorischer Eide verräth, muß man sich entschließen, es bereitwillig' aufzugeben (auch zu verlaumden?), und wer einen solchen Entschluß gefaßt, der — wird nach dem Prinzip der Auflösbarkeit fragen, und hat er dasselbe an einem beziehungsweisen, promissorischen Reinigungseid bewährt gefunden, so wird er auch direkte und assertorische Reinigungseide auf demselben Standpunkte so lange für auflösbar halten, bis ihm ein prinzipieller, in der Natur der Sache begründeter Unterschied zwischen solchen Eiden klär geworden u. s. w. Ich muß gestehen, daß mich alle diese schönen Phrasen selbst mit Einschluß der darauffolgenden Katechisation leider nicht klüger gemacht haben. Wie. das Fahrenlassen des rabbinische» Judenthums und die Ueberzeugung von dessen Ungöttlichkeit irgendwie einen Grund abgeben könne, dasselbe der Wahrheit zu Ehren härter zu beurtheilen, als eben diese geehrte Wahrheit gestattet, das ist mir unbegreiflich. Gesetzt es sei ein prinzipieller Unterschied zwischen diesen Eiden, welcher Herrn vr. Holdheim nicht klar geworden, auch wirklich nicht aufzusinden, und nur überhaupt nachgewiesen, daß das rabbinische Judenthum denn doch einen Unterschied macht und die Verletzung des assertorischen Eides für ein weit größeres Verbrechen, als die des promissorischen Eides ansi'ehet; so wird Herr vr. Holdheim auf diesem Standpunkte einen Unterschied zwischen diesem und jenem allerdings auch hinsichtlich der Auflösbarkeit so lange zugeben müssen, bis ec durch, positive Beweise das Gegentheil dargethan und namentlich erklärt haben wird, warum das tulmudische und nachtalmudische Judenthum bei assertorischen Eiden, gerichtlich oder außergerichtlich, gar nirgends ein Wörtchen von der Auflösbarkeit fallen lasse, über welche in Gittin und Arachin eine so breite Diskussion eröffnet wird; warum dasselbe in all den zahllosen Fallen der Leistung assertorischer Eide nie auch nur von Ferne an Maaßregeln gegen die hinterherige Auflösung denkt, welche man bei den vor Gericht so äußerst selten vorkommenden promissorischen Eiden mit aller Emsigkeit zu ergreifen für nothwendig fand, und warum endlich Maimonides Eide Kap. 6, 1 die Wirksamkeit der Auflösung, die nach Herrn vr. Holdheim auch über assertorische Eide sich erstrecken soll, blos mit den Worten bezeichnet: 'shv w mwb jim» STS-n inn iniob w mmb aVo in imwb Daß aber das rabbinische Judenthum zwischen assertorischen und promissorischen Eiden in höchstem Grade unterscheidet, davon werden Herrn vr. Holdheim folgende Stellen überzeugen, die allerdings einem Manne nicht entgehen durften, welcher sich berufen fühlt, über die rabbinische Lehre vom Eide öffentlich zu berichten. In Schulchan Aruch Choschen Hammischpat 34, 5 wird die sogar in praxi geltende Ansicht ausgesprochen: nur der assertorische, nicht aber der promissorische Meineid ziehet die Unzulässigkeit zur Zeugschaft nach sich; ferner ebendaselbst 87, 16: der promissorische Eid, die Wahrheit sagen zu wollen, kann den assertorischen Eid über den-Thatbe starr d nicht ersetzen; endlich ebendas. 92, 2 die entscheidendste Stelle: nach der Ansicht Mancher ist die Verletzung des promissorischen Eides kein Grund der Unzulässigkeit zur Leistung eines assertorischen Eides. Man si'ehet nun, mit welchem Rechte Herr vr. Holdheim auf dem Standpunkte "des