Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 15 (1936-1937)
- Issue
- 9 (6.1937)
- Date
- 1937-06-01
- Page
- Seite 3 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 9 Juni 1937 Seite 3 7. Dem Religionsgesetz gegenüber genügt' nicht die Mitteilung eines Wissensgutes, gefordert ist Stellungnahme. 8. Gebete müssen in einer dem Begreifen-Können des Schülers angepassten Auswahl gebracht werden. 9. Ernstnehmen der Probleme des Judeseins. 10. Auf Stoff darf nicht verzichtet werden; er muss jedoch gesinnungsbildend erarbeitet werden. Wenn diese Ausführungen zur Debatte gestellt werden, 30 ist es natürlich, daß bis zur praktischen Verwirklichung noch eine Fülle von Fragen und Problemen zu klären sein werden. Mit der Benennung des Unterrichtszieles ist gleichsam erat die erste Wegstrecke zurückgelegt. Vor uns liegen noch mindestens drei weitere: Ausführungen zum Methodischen, Bearbeitung des Stofflichen, Gestaltung der Lehr- und Stundenpläne. Der Weg mag weit sein — die Not jedoch drängt! Das Schriftwort Kein Bachstabe ist überflüssig von Max Dienemann Dor einfache Wortsinn Der Wochenabschnitt-ta nbtt? beginnt mit der Erzählung von der Entsendung der Kundschafter und schliesst mit der Verordnung der Schaufäden. Es besteht kein innerer Zusammenhang zwischen den beiden Abschnitten. Aber in ihrer Erklärung wird beidemal ein besonderes Gewicht auf die scheinbar überflüssig eingefügte Partikel ■) gelegt. Die Erzählung von den Kundschaftern beginnt mit den Worten (4. M. 13,2) „Gott sprach zu Mosche: schicke lecho", d. h. schicke dir; welchen über den einfachen Wortsinn „zu deinem Besten" hinausgehenden Sinn hat das lecho? Was war die Grundsünde? „Es ging nicht von dem Heiligen, gelobt sei er, aus, daß die Kundschafter gehen sollten, denn vielfach schon hatte ihnen der Heilige, gelobt sei er, das Land gepriesen; sondern Israel verlangte dies von sich aus. Als sie so weit waren, die Grenzen zu überschreiten, sagte der Heilige, gelobt sei er, zu ihnen (5. M. 1,21) „siehe ER, dein Goxt, hat vor dich hingegeben das Land, steige empor und nimm es in Besitz"; aber in dieser Stunde trat Israel zu Mosche hin und verlangte die Entsendung von Kundschaftern (5. M. 1,22) „ihr tratet alle vor mich hin und sprächet, wir wollen Männer vor uns herschicken, daß sie uns das Land erkunden"; das ist gemeint, wenn es im Buche Nechemja (9,16-17) heisst „sie hörten nicht auf deine Gebote, sie weigerten sich zu hören und dachten nicht der Wunder, die Du an ihnen getan", und darauf ist Bezug genommen im Psalm (68,10) „sie wahrten nicht den Bund mit Gott und weigerten sich, in seiner Lehre zu wandeln". Da sagte der Heilige, gelobt sei er, wenn ich sie zurückzuhalten versuche, werden sie sagen, weil das Land nicht gut ist, will er es uns nicht zeigen; also sollen sie es sich vorher ansehen, aber ich schwöre, keiner von ihnen wird einziehen, erst ihren Kindern werde ich es geben." Der Mangel an Vertrauen Hier wird also die eigentliche Sünde, als der Anfang der gesamten Verwickelung, der Mangel an Vertrauen bezeichnet, und die Lehre, die man aus dem Ganzen gewinnen soll, ist die, dass man wohl unterscheiden müsse zwischen dem landläufigen Gang irdischer Geschehnisse und jeglichem Ding, das aufVerheissung Gottes sich gründet. Es kann richtig sein, dass man an alle Weltdinge mit der gebotenen Vorsicht herangehe, wo aber eine Zukunft aufgebaut werden soll, gestützt auf göttliche Verheißung und in ihrem Sinne und ihrer Erfüllung, da muss die Grundhaltung die einer gläubigen Gewißheit und festen Zuversicht sein. Nicht durch vorsichtiges Auskundschaften sondern durch Glauben und Vertrauen wird Zukunft gewoben. Die Gewohnheit des Misstrauens „Als sie zu Mosche sprachen", fährt der Midrasch fort, „wir wollen Männer vor uns herschicken, stand er bestürzt da und sprach dann: ich kann nichts tun, bevor ich mir Rat geholt bei dem Heiligen, gelobt sei er. So ging er und holte sich Rat und sprach: solches verlangen Deine Kinder. Darauf sagte zu ihm der Heilige, gelobt sei er: Das ist nicht das erste Mal, daß sie es so treiben; als sie noch in Aegypten waren, trieben sie ihren Spott mit mir, denn so heisst es (Hoschea 7,16) „so war ihr Spott im Lande Aegypten"; denn sie sind daran gewöhnt, daher brauche ich sie nicht zu erproben, es steht ja geschrieben (Dan. 2,22) „er weiß, was in der Finsternis ist, Licht wohnt bei ihm". Der Heilige, gelobt sei er, sprach: Mosche, ich weiss, wie es um sie steht, aber wenn du willst, schicke lecho, d. h. auf deine eigene Verantwortung, hin, darum heisst es (4. M. 13,16) „dies sind die Namen der Männer, die Mosche entsandte"." Die Verantwortung des Menschen Hier wird die Erzählung von den Kundschaftern aus einem Einzelfall ins Allgemeine und Typische erhoben und gleichsam die damalige Haltung Israels zu einem Charakterfehler Israels gestempelt. Zugleich aber wird in einer fast gemütlichen Redewendung die lächelnde Geduld Gottes gegenüber dem Treiben der Menschen herausgestellt; und hier wird der Midrasch noch stärker zum Lehrmeister für's ganze Leben und für alle Beurteilung, denn auf der lächelnden Nachsicht und Geduld Gottes ist alles menschliche Sein gegründet. Zugleich aber wandelt sich die Darstellung hier ins tief Ernste, denn unter dem Bilde Mosche? wird hier dem Menschen die Verantwortung für sein Tun, daß es aus seinem eigensten Trieb kommt, zugeschoben. Um wessentwillen ist Gebot? Nach einer ganz anderen Richtung wird das scheinbar überflüssige in dem Gebot über die Schaufäden gedeutet. Es heisst (4. M. 15,38) „sie sollen lohem sich machen Schaufäden". „Daist's, was geschrieben steht (Ps. 97,11) „Licht ist ausgesät für den Bewährten". Ausgesät hat Gott die Thora und die Gebote, sie Israel zum Erbe zu geben für das Leben der künftigen Welt". Hier ist also das scheinbar überflüssige Wörtchen in dem Sinne Bezieher des Gemeindeblattes! Gemäß behördlicher Bestimmung darf eine kostenlose Lieferung des Gemeindeblattes nie Iit stattfinden. Wir richten daher an alle Mitglieder der Gemeinde die dringende Bitte, das Bezugsgeld von RM. 0.45 pro Vierteljahr pünktlich beim Vorzeigen der Quittung zu entrichten, damit in der regelmässigen Zustellung des Blattes* keine Unterbrechung eintritt. Die Erhebung des Bezugsgeldes wird auf behördliche Veranlassung im Voraus durchgeführt, demgemäss für die Monate Juli-September 4937 Ende Mai und im Juni 1937. Frankfurt a. M., 20. Mai 1937 VORSTAND DER JSRAELITISCHEN GEMEINDE VERWALTUNG DES GEMEINDEBLATTES