Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 14 (1935-1936)
- Issue
- 3 (12.1935)
- Date
- 1935-12-01
- Page
- Seite 91 (sequence 5)
- Language
- German
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Seite 91 dische Hausangestellte zu beschäftigen, wobei es nur auf die Aufenthaltsbezw. Arbeitserlaubnis ankommt. Auch ist es zweifellos zulässig, männliche Personen anzustellen. Durch die Ausf. V. O. wird das Gesetz, zunächst dahin ergänzt, daß Mädchen, die vor dem 1. Januar 1936 das Alter von 35 Jahren erreicht haben, in dem jüdischen Haushalt, in dem sie am 15. September ds. Js. beschäftigt waren, in ihrem bisherigen Arbeitsverhältnis bleiben dürfen. Auch wird bestimmt, daß die gesetzliche Regelung nur für den Haushalt gilt, in dem ein jüdischer Mann Haushaltungsvorstand ist oder der Hausgemeinschaft angehört, nicht also für einen männerlosen Haushalt. Endlich wird definiert, wer als im Haushalt beschäftigt anzusehen ist, nämlich wer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses in die Hausgemeinschaft aufgenommen ist oder wer mit alltäglichen Haushaltsarbeiten oder anderen alltäglichen, mit dem Haushalt in Verbindung stehenden Arbeiten beschäftigt ist. IV. Es muß noch darauf hingewiesen werden, daß das Gesetz durchweg nur von Juden, nicht etwa von jüdischen Staatsangehörigen spricht. Demnach gilt das, was unter III. über Eheschliessung, ausserehelichen Geschlechtsverkehr und die Beschäftigung weiblicher Hausangestellten gesagt worden ist, an sieh genau so für jüdische Ausländer und Staatenlose, die in Deutschland wohnen. Immerhin ist, wie Staatssekretär Dr. Stuckart vom Reichsinnenministerium es bei einer Ansprache vor der Presse ausgedrückt hat, „Vorsorge getroffen, daß die Belange ausländischer Staatsangehöriger in angemessener Weise gewahrt werden, und zwar durch besondere Bestimmungen der Ausführungsverordnung. Besitzt von den beiden Personen, die heiraten wollen, einer der Verlobten eine fremde Staatsangehörigkeit, so ist vor Versagung des Aufgebots die Entscheidung des Reichsministers des Innern einzuholen. Auch bedarf die Strafverfolgung eines fremden Staatsangehörigen der Zustimmung des Reichsministors der Justiz und der des Reichsministers des Innern. Ferner sind Wer sich regelmäßig über alle jüdischen Fragen über alle Vorgänge der Einheitsgemeinde informieren will, bestelle sofort das FRANKFURTER ISRAELITISCHE GEMEINDEBLATT Amtliches Organ der Israelitischen Gemeinde mit den Beilagen „Für die Frau" und „Jugend und Gemeinde" und Aufsätzen angesehener Autoren. Der ausgedehnte Inseratenteil unterrichtet Sie in vielen Fragen. Preis einschließlich Botenlohn 45 Rpfg. pro Vierteljahr. Bestellungen an FRANKFURTER ISRAELITISCHES GEMEINDEBLATT Fahrgasse 146 ausländische Juden, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, in Bezug auf die Beschäftigung weiblicher Hausangestellten keinen Beschränkungen unterworfen. Schliesslich ist zu bemerken, dass jede der beiden Verordnungen eine Bestimmung enthält, nach der der Führer und Reichskanzler Befreiungen von den erlassenen Vorschriften erteilen kann. DasSdiriftwort Jaakob rüstet sich zur Begegnung mit Esau von Max Dienemann Es hat seinen besonderen Reiz, zu verfolgen, wie der Midrasch eine biblische Erzählung fortlaufend begleitet. Dann treten dem Leser zwar nicht immer so in sich geschlossene, zusammenhängende Stücke entgegen, wie sie sonst hier wiedergegeben waren, aber in den kurzen Bemerkungen wird man all die Elemente wiederfinden, die dem Midrasch seine Eigenart verleihen, \md von denen in der letzten Nummer unseres Blattes die Rede war. Zwar, diese Erläuterungen sind nicht Kommentar, wie wir einen solchen verstehen, Sacherklärung, sich streng an das Wort haltend; sie sind weitschweifig, Entlegenes heranholend, phantasiebeschwingt, aber darin eben ruht ihr Wert. Wiedergegeben sei ein Auszug aus den die ersten Sätze des Wochenabsehnittes nb'^l begleitenden Midraschim. Die Bibelsätze lauten (IM 34,4 ff): „Und Jaakob sandte Boten vor sich her zu Esau, seinem Bruder, in das Land Seir, ins Gefilde Edom. Und er gebot ihn sprechend: So sollt ihr sprechen zu meinem Herrn, zu Esau, so spricht dein Knecht Jaakob, bei Laban habe ich mich aufgehalten und bis jetzt gesäumt.... Die Boten kehrten zu Jaakob zurück, sprechend: Wir sind zu deinem Bruder. Esau gekommen, er zieht dir auch entgegen und vierhundert Mann mit ihm. Da ängstete sich Jaakob sehr und es ward ihm bange. Und er teilte das Volk, das er bei sich hatte, und die Schafe und Rinder und Kamele in zwei Lager, und er sprach: wenn Esau an das eine Lager kommt und es schlägt, kann doch das übriggebliebene Lager entrinnen." Zu dem Eingangswort: „Jaakob sandte Boten vor sich her" sind eine Fülle der Bemerkungen gehäuft. Eine: sie knüpft an den Sinn der ganzen Erzählung an, daß Jaakob bei dem Zusammentreffen mit Esau unter Gottes Schutz stand, stellt das' unter das Zeichen des Psalmverses (17,13) „erhebe dich, Gott, komme ^dhm^ zuvor, strecke ihn nieder, - rette meine Seele vor dem Frevler mit deinem Schwert" und anschliessend an dieses Wort „erhebe dich, Gott", heisst es nun: „Raw Pinchas sagte, fünfmal fordert in den Psalmen Dawid Gott auf, sich zu erheben; nämlich (3,8) „erhebe dich, Gott, hilf mir, mein Gott", (7,7) „erhebe dich Gott,in deinem Grimm", (10,12) „erhebe dich, Gott, Mächtiger, hebe auf deine Hand", (9,20) „erhebe dich, Gott, nicht soll ein Mensch sich erdreisten", (17,13), „erhebe dich, Gott, komm ihm zuvor". Sprach zu ihm der Heilige, gelobt sei er: Dawid, mein Sohn, wenn du mir noch so oft zurufst, ich solle mich erheben, ich erhebe mich nicht; wann erst erhebe ich mich? wenn ich Arme beraubt sehe und Dürftige stöhnen, das ist's was geschrieben steht (12,6) „wegen des Raubes an den Armen, wegen des Stöhnens der Dürftigen jetzt erhebe ich mich". Dazu sagte R. Schimon bar Jona: Solange sie niedergedrückt ist in den Staub ist auch er, Gott — wenn man so etwas aussprechen dürfte — PARFÜMERIEN SEIFEIM BÜRSTEN- GARNITUREN REISEARTIKEL - MANIKÜRS ELEGANTE DAMENTASCHEN In jeder Preislage grosse Auswahl. DR. ALBERSHEl]M KAISERSTRASSE 9 . FERNSPRECHER 22541