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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1935-05-01 · 9 (5.1935) · p. Seite 355

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
13 (1934-1935)
Issue
9 (5.1935)
Date
1935-05-01
Page
Seite 355 (sequence 17)
Language
German
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Seite 355 11 Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Steueramt der Israelitischen Gemeinde Wir bringen den Gemeindemitgliedern hierdurch folgendes zur Kenntnis: Mit Wirkung vom 1. Mai ds. Js. gehen die bisher von den hiesigen Finanzämtern bezw. Finahzkassen ausgeführten Kultussteuer-Veranlagungs- und Kassengeschäfte in unsere eigene Verwaltung über. Alle Zahlungen, ohne Ausnahme, sind daher vom 1. Mai ds. Js. ab nicht mehr an die Finanzkassen, sondern an die Kasse der Israelitischen Gemeinde, Fahrgasse 146 (Postscheckkonto 800 Steuerkasse der Israelitischen Gemeinde) zu leisten, wohin auch die am 10. Juni ds. Js. fällige Kultussteuer-Vorauszahlung pro 1935-36 abzuführen ist. Die Veranlagungsbescheide pro 1935-36 gehen den Gemeindemitgliedern demnach fernerhin nicht mehr mit dem Einkommensteuerbescheid durch die Finanzämter, sondern durch unser eigenes Steueramt zu. Frankfurt a. M., den 30. April 1935 VORSTAND DER ISRAELITISCHEN GEMEINDE Hebräische Unterrichtsanstalt als Religionsschule Die Hebräische Unterrichtsanstalt wird mit neuen Lehrkräften in erweitertem Rahmen als Religionsschule weitergeführt, um Schülern und Schülerinnen aller Altersstufen in Ergänzung des in der Schule erteilten Religionsunterrichts die Kenntnis der hebräischen Sprache und Wissen von biblisch-jüdischer Geschichte und Religion zu vermitteln. Anmeldungen werden an den Leiter der Religionsschule, Herrn Gemeinderabbiner Dr. G. Salzberger, erbeten. Rufnummer-Änderung Die Gemeindegärtnerei, Eckenheimerlandstr. 238 ist unter Rufnummer 52043 telefonisch zu erreichen. Sprechstunden der Steuerverwaltung Es wird darauf hingewiesen, daß Besprechungen in Steuerangelegenheiten lediglich an den Sprechtagen Montag, Mittwoch und Freitag von Bn—\2% Uhr stattfinden können. Wenn es einem Steuerpflichtigen nicht möglich ist, während dieser Stunden vorzusprechen, so kann im Einzelfall eine andere Sprechzeit vereinbart werden. (Fernsprecher 27544). Bei allen schriftlichen und mündlichen Anträgen in Angelegenheiten der Kultussteuer sind im Interesse der beschleunigten Bearbeitung sämtliche einschlägigen Steuerpapiere, insbesondere die Einkommensteuerbescheide vorzulegen. «BS-.. Museum jüdischer Altertümer — Rothschild-Museum Die Oeffnungszeiten de3 Museums sind künftig: Montag bis Freitag von 10—13 Uhr, sowie jeden ersten und dritten Sonntag im Monat von 10—13 Uhr. Der Eintritt ist frei. Gemeindebibliothek Bücherausleihe: Montag bis Donnerstag 12—13 und 16—17 Uhr; Freitag 12—13 Uhr. Mittwoch; 19-21 Uhr L esezeiten: Samstag: 10J4—13, 15H—18 Uhr; Dienstag: 19—21 Uhr; Donnerstag: 19—21 Uhr. Sprechstunden der Gemeinderabbiner Dr. Hoff mann, Börneplatz 16, Fernapr. Hansa 22024, 15—16 Uhr — Dr. Horovitz, Unterlindau 21, Fernspr. Maingau 77963, 15—16J4 Uhr (außer Mittwoch) — Dr. Salzberger, Eschersheimer Landstr. 67, Fernspr. Zeppelin 56920, 15K—1634 Uhr — Dr. Seligmann, Böhmerstr. 9, part., Fernspr. Nr. 51184, 17—18 Uhr — Dr. Lemle, Miquelstraße 3, Fernspr. Maingau 75185, 15—16 Uhr, außer Dienstag — Rabbiner Kirschbaum, Rabbinatsassessor, Rotteckstr. 11, Fernspr. Nr. 45281, täglich 14—15 Uhr; ferner in der Rabbinischen Lehranstalt „Jeschiwa", Theobaldstr. 6, Fernspr. Nr. 45673, Donnerstags 10—12 Uhr, Freitags 9—11 Uhr. Andere Sprechzeiten können telephonisch vereinbart werden. Bekanntmachungen des Friedhofsamtes Grabsteine Auf unseren Friedhöfen, insbesondere auf den Friedhöfen an der Rat-Beil-Straße und in Bockenheim, befinden sich eine Anzahl Grabsteine, die nicht mehr standsicher sind, so daß sie umzustürzen drohen. Die Verfügungsberechtigten sind haftpflichtig und werden aufgefordert, die Standsicherheit der Denksteine einer Nachprüfung zu unterziehen und die erforderlichen Maßnahmen schnellstens in die Wege zu leiten. Soweit dieser Aufforderung nicht entsprochen wird, müssen die nicht standfesten Grabsteine durch das Friedhofsamt umgelegt werden. Meldung von Sterbefällen Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benachrichtigung des Friedhofsamtes (Fernspr.-Sammelnummer Zepp. 52041) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Fortsetzung der Beerdigung. Öffnungszeiten der Friedhöfe Die Friedhöfe an der Rat Beilstrasse und an der Eekenheimerlandstrasse sind in der Zeit vom 1. April bis 15. September von 7-19 Uhr geöffnet. Freitags wird eine Stunde vor Beginn des Sabbats geschlossen. Samstags und an den jüdischen Feiertagen sind die Friedhöfe geschlossen. Gedächtnislichter Zum Andenken an Verstorbene können in den Gemeindesynagogen Gedächtnislichter gebrannt werden. Die im Voraus zahlbaren Gebühren beragen: für ein Licht am Jahrzeitstag Rm. 1.— für ein Licht währenddes Trauerjahres (11 Monate und am ersten Jahrzeitstag) Rm. 60.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitatag Rm. 100.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag einschließlich Verrichtung des Kaddischgebets Rm. 200.— Gemeindegärtnerei Die Gemeindegärtnerei (Neuer Friedhof, Eckenheimerlandstrasse 238, Tel. 52043) übernimmt sämtliche vorkommenden gärtnerischen Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde. Sie befasst sich insbesondere mit der Pflege von Grabstätten und mit der Bepflanzung mit Grabpflanzen und Blumen. Die Pflege kann jahresweise oder auf dauernd bestellt werden. Fachmännische Beratung und Kostenvoranschläge werden lereitwillig und unverbindlich durch die Gemeindegärtnerei (Eckenheimerlandstrasse 238, Tel. 52043) oder durch das Gemeindebüro (Fahrgasse 146, Tel. 27544) erteilt. Gemeindemitglieder werden gebeten, sich bei Bedarf an Topfpflanzen und Schnittblumen an die Gemeindegärtnerei oder an deren Verkaufsstellen auf den Friedhöfen zu wenden. Bestellungen werden ins Haus geliefert. Verkaufszeiten: werktäglich während der Oeffnungszeit der Friedhöfe, Sonntags von 11}£-13 Uhr.

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