Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 9 (1930-1931)
- Issue
- 4 (12.1930)
- Date
- 1930-12-01
- Page
- Seite 110 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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langen, als im Vortragssaai die gleichen Probleme behandelnd. Vielfach glaubt er, dem im Gotteshaus eine Gemeinde von völlig unhomogener Art, vom gebildetsten bis zum unwissendsten und einfältigsten Hörer gegenübersteht, eine Mittellinie ziehen zu sollen, auf welcher sein Wort zu allen gelangt, „jedem etwas gibt". Das Resultat wird leicht das sein, dass an sich beachtliche Gedankenansätze im Allgemeinsten verdampfen. Hier liegt die Quelle einer spezifisch theologischen Salbaderei, welcher der Beste erliegen kann,, wenn er nicht von vorneherein sein Thema in schroffer Selbstdisziplin aufs engste begrenzt und die Perspektiven ins Unendliche, mögen sie noch so heilig und erhebend sein, abschneidet. Man kann eine Weltanschauung predigen. Schlimm aber ist's, wenn das „Predigen" zur Weltanschauung wird. Und dieses Schicksal bedroht denjenigen, der mit grossen Worten nicht sparsam, ja geizig umzugehen weiss. Anders ergibt sich für ihn das tragische Verhängnis, dass er, dessen Daseinssphäre gerade der schwerste Ernst sein muss, sich eine Lebensebene schafft, auf der wahre Wirklichkeit zerflattert und alle Dinge die zerfliessenden Konturen einer ungreifbaren homiletischen Realität annehmen. Dieser Isolierung vom wirklichen Leben kann nur dadurch vorgebeugt werden, dass das Predigen, das leider einen ganz .ungebührlich breiten Raum im modernen Rabbinerberuf eingenommen hat, wieder auf eine bescheidene Rolle beschränkt wird. Es soll der gelegentliche Ausdruck der seelsorgerlichen, pädagogischen, sozialen Arbeit, des religiösen Denkens und Suchens sein, nicht aber umgekehrt die Hauptsache, neben welcher das andre steht. Wir reden hier nur unter dem Gesichtspunkt des rabbinischen Berufs und von dessen Rückwirkung auf die Persönlichkeit seines Trägers. Die Frage nach der Bedeutung der Predigt und ihrer Notwendigkeit im Gottesdienst bleibt unberührt. Jedenfalls ist der Gefahr entgegenzutreten, dass der Mann, der der Mittelpunkt des Lebens einer Gemeinde sein soll, durch das eigene in verkehrte Richtung geratene Amt des rechten Sinnes seines Berufes beraubt, ja, was noch schlimmer ist, in der ernsten Betätigung seiner Persönlichkeit erschüttert wird. Ohnedies droht ihm Vereinsamung. Das Volk sieht seine Tätigkeit, auch wenn es sie schätzt, als etwas an, das fernab von der realen Substanz eigentlichen Lebens ist. Das ist unvermeidlich. Braucht jemand in den alltäglichen Anliegen den Arzt oder Anwalt, den Kaufmann oder Techniker, so sind es klar zu überschauende und wägbare Dinge, die deren Eingreifen notwendig machen. Der Verkehr mit' seinen selbstverständlichen Erfordernissen ordnet jene Berufe in das von allen mitgelebte Daseinsganze ein. Und es ist auch nicht schwer festzustellen, weil praktisch fortwährend zu erproben, ob die einzelnen Vertreter der genannten Berufe ihre Sache gut machen oder nicht, ob sie den eindeutigen Forderungen des beruflichen Verkehrs genügen. Solche Hantierungen schaffen nicht nur wirklich praktische Lebensgemeinschaft zwischen dem Arbeitenden und dem, der seine Arbeit im realsten Sinne braucht, sondern sie bewirken, da es sich um technisdie Leistungen handelt, deren mehr oder minder gutes Gelingen leicht einzusehen, zugleich eine wohltätige Konkurrenz als die Voraussetzung der Gemeinschaft von Berufsgenossen. Dem Anwalt steht der Anwalt gegenüber, dem Arzt der zu heilende Kranke, dem Gewerbetreibenden der Rivale, der besser oder billiger liefert. Das alles macht den Kampf des Lebens aus, aber in diesem Ringen ums Dasein liegt zugleich die Gemeinschaft der Kämpfenden. Von dem allen ist unser Beruf ausgeschlossen. Gewiss hat auch er gute und weniger gute Vertreter, beliebte und minder beliebte. Aber die Geistigkeit, die er vertritt, selbst die Praxis, in der er sich betätigt, schlingt nicht jenes Band um ihn und um die, die ihn in Anspruch nehmen; die religiöse Realität, die ihn mit der Gemeinde verknüpft, ist nicht von der gleichen Realität schaffenden Kraft wie bei den Profanberufen. 10 , Und-er fühlt im Kreise der Kollegen sich aufs engste mit ihnen zusammengeschlossen wesentlich dadurch, dass eine eigene Fremdheit ihn von den Aussenstehenden trennt. Wirkt er als Einziger in einem Orte, so offenbart sich.ihm innerlich diese Einsamkeit noch stärker und verlangt alle Kraft des Willens, sich in dem eigenen Beruf zu behaupten, der wirklich Berufung sein muss, um diese notwendige Stärke zu verleihen. Das wird das Letzte und Entscheidende sein. Nur als Berufung kann dieser Beruf sich behaupten. Wir haben hier fast ausschliesslich Bedenken, Schwierigkeiten .und Gefahren aufgezählt. Unüberwindlich sind sie nicht, aber so sichtbar und mahnend, dass sie — wie uns wenigstens scheint — dem Mann, der sein Leben an solche Arbeit setzt, alle seine Tage hindurch die Idee seines Amtes als persönliches Problem vor die Augen zwingen. Es wird sein Werk nicht lähmen, sondern tiefer und ernster machen. Denn schlielich besitzt er eins, was heutigen Tages fast verschwunden ist: er darf und soll sein ganzes Leben einssetzen mit der Arbeit, der er sich von früher Jugend an hingegeben hat, Wenn diese Zeilen zu Cäsar Seligmanns 70. Geburtstage niedergeschrieben sind, so geschieht es, weil wir in ihm einen Mann sehen, der diese Einheit zwischen Leben und Arbeit zu innerlicher Vollendung gebracht hat. So konnte ihm das Arbeiten zum Werk werden, zum Lebenswerk, dem er seine Seele eingehaucht hat. Fremdengesetzgebung in der Thora Von Rabbiner Dr. Joseph Norden (Elberfeld) Scharfe Bestimmungen erlässt die Thorä über die Behandlung der Bewohner Palästinas bei der Eroberung des Landes durch die Israeliten. Die sittlidi entarteten Kanaaniter, vor deren verworfenen Handlungen so eindringlich gewarnt wird, sollen unter keinen Umständen im Lande geduldet werden; sie sind ausnahmslos des Landes zu verweisen. „Du sollst mit ihnen und mit ihren Göttern kein Bündnis sehliessen. Sie sollen nicht in deinem Lande wohnen, sie könnten dich sonst zur Sünde gegen mich verleiten, wenn du ihren Göttern dienst, so wird dir dies zum Fallstrick werden."1) Und an anderer Stelle: „Wenn ihr den Jordan überschreitet in das Land Kanaan, so sollt ihr alle Bewohner des Landes vor euch austreiben und alle ihre Götzenbilder vernichten; alle ihre Gussbilder sollt ihr vernichten und alle ihre Opferhöhen zerstören."2) Das sind scharfe Bestimmungen, die die Thora getroffen hat, um das heilige Land von dem Götzendienst mit allen damit verbundenen Greueltaten gründlich zu säubern.3) So scharf diese Verordnungen aber auch sind: sie beziehen sich ausschliesslich auf die Zeit der Eroberung Palästinas. In schärfstem Gegensatz zu ihnen stehen die Vorschriften über diejenigen Nichtjuden, die sich dann später im heiligen Lande niederlassen, und von denen nicht etwa verlangt wird, dass sie zum Judentum übertreten, sondern nur, dass sie der öffentlichen Götzenanbetung entsagen und sich im übrigen den Vorschriften allgemein mensdilicher Gesittung unterwerfen. Es sind das jene Vorsdiriften, die im nachbiblisdien Schrifttum als „Die sieben Vorschriften für die Nachkommen Noalis" bezeichnet werden, nämlich: Verbot des Götzendienstes, der Blutsdiande, des Mordes, der Gotteslästerung, des Raubes und der Tierquälerei, sowie Befolgung des Staatsgesetzes. Fremde, die sich durch Befolgung dieser Vorschriften ais würdig erweisen, in einem Kulturstaat zu leben, sind den Einheimischen vo 11 ko mm en g 1 ei chges t el 11 und geniessen alle Rechte, die den Einheimischen zustehen. „O Gemeinde 1 eine Satzung gelte für euch ») 2. B. Mose 23. 32 f. *) 4. ß. M. 33. 51 f. " *) Das Budi Josua beriditet freilich, dass die Bestimmungen nur teilweise zur Ausführung gelangt sind. '