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Die Wahrheit · 1928-10-26 · Heft 43 (26.10.1928) · page 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1928
Issue
Heft 43 (26.10.1928)
Date
1928-10-26
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 aimBaammimmiiammmm^mmmmm DIE WAHRHEIT Das Wohlfahrtswesen in der jüdischen Gemeinde. Von Rabbiner Dr. Max Grunwald. In einer Festschrift der Großloge für Deutschland (U. O. B. B.) ist soeben ein Beitrag über das Wohlfahrtswesen in der jüdischen Gemeinde' erschienen, die auch unsere Kultusgemeinde berührt und schon aus diesem Grunde den Lesern unseres Blattes beachtenswert erscheinen dürfte- Wir entnehmen diesem Aufsatz die folgenden Ausführungen. Wie im jüdischen Altertume der Staat durch eine bis heut vorbildliche Gesetzgebung, suchte mit Beginn der Diaspora die jüdische Gemeinde der Störung des sozialen Gleichgewichtes durch Unterdrückung unlauteren Wettbewerbes, Regelung des Wohnungswesens, Ausschaltung gegenseitiger wirtschaftlicher Ausbeutung, strenge Durchführung des Eltern-, Ehe-, Witwen- und Waisenrechtes, Marktpolizei, Jugendfürsorge und andere gemeinnützige Maßnahmen einen Riegel vorzuschieben. Die Verpflichtung der Gemeinde zur Erhaltung einer Volksküche, einer Unterstützungskasse, Beteikng Bedürftiger mit Pessacharfordernissen, Auslösung von Gefangenen, Fürsorge für die Armen im Heiligen Lande, durch — erforderlichen Falles zwangsweise — Erhebung einer Steuer sowie durch Ernennung geeigneter Fürsorgepersonen ist in den Ritualcodices gesetzlich festgelegt. Die strikte Handhabung aller sozialen Vorschriften des Ritualgesetzes verbürgte die der Gemeindeleitung zustehende Befugnis, Gesetzesübertretungen strafrechtlich zu ahnden, von der bis in die neuere Zeit in der Verhängung des Bannes d. h. des Ausschlusses von gottesdienstlichen Funktionen und gesellschaftlichem Verkehr, sich ein Rest erhalten hat. Die Einrichtung eines etwa der Aerzte- und Advokatenkammer entsprechenden Ehrenrates wäre als Ersatz hierfür noch heute zu wünschen. Neben dieser Gemeindewohlfahrtspflege arbeiteten unzählige Vereine. Sie sorgten für zeitgemäße Bedürfnisse, die im Ritualgesetz nicht ausdrücklich vorgesehen sind, wußten durch unmittelbare und eindringliche Werbung neue Spendenquellen zu erschließen, Mitarbeiter zu gewinnen, verschämte Armut aufzuspüren und in aller Stille zu lindern. Die Freude an sozialem Wirken wurde durch die Verteilung von Ehrenämtern gesteigert, das jüdische Gemeindeleben durch immer neue Antriebe humanitären Wetteifers gestärkt und in Fluß erhalten. Dieses Chewra-Wesen, wie es noch heut bei den Spaniolen auf dem Balkan und den Chassidim die ganze Gemeinde zu einer einzigen großen Familie verschmilzt, gestaltete, dem äußeren Drucke zum Trotz, das Leben in der Judengasse zu reinem Glück. Es hat, wo die Gemeindeeinheit, aus welchen Gründen immer, in die Brüche ging, als höhere Gipfelbildung den inneren Zusammenhalt gerettet. Den weitesten Spielraum wahrte sich freilich die private Zedoko. Ihre aufopfernde Uebung erklärt die Erscheinung, daß wir erst verhältnismäßig spät in jüdischen Kreisen einer geschlossenen Wohlfahrtspflege begegnen. Der Kranke, die Waise, der Greis waren oder schienen in der Liebe privater Obsorge am besten geborgen. Erst das Vorbild der Umgebung und der Fortschritt hygienischer, pädagogischer und ökonomischer Erkenntnis führten zur Errichtung öffentlicher Heil- und Heimstätten. Die Bezeichnung „Hekdesch'' („Gott geweiht") für das Hospital des Ghettos erinnert an das mittelalterliche „maison de Dieu", die auch Fremden ohne Unterschied offenstehende Herberge, wobei wir wohl erwähnen dürfen, daß das Wiener jüdische Gemeindespital schon im 18. Jahrhundert laut Aufschrift der „leidenden Menschheit" gewidmet war und ähnlich ein jüdisches Krankenhaus in Philadelphia Patienten „ohne Unterschied des Glaubens, der Farbe und der Nationalität" zur Verfügung steht. Vielleicht hängt auch die Reorganisierung alter Chewras im 16. Jahrhundert mit der durch die Reformation in Angriff genommenen Regelung des christlichen Beerdigungswesens zusammen. Daher wohl die Bezeichnungen „Liberer", verkürzt aus Libitinarius (Leichenwäscher), für den Diener der Chewra und „Meladsches" (aus dem Tschechischen) für deren Jungmannschaft. Zut Gründung jüdischer Waisenhäuser hat augenscheinlich der Vorgang Frankes in Halle den Anstoß gegeben. Das fremde Vorbild brachte freilich auch manches, unser Empfinden Befremdende mit sich, wie etwa die langen Röcke und Zylinderhüte der Preßburger jüdischen Waisenkinder. Im allgemeinen unterschieden sich aber die jüdischen Institute von anderen zu ihrem Vorteile. Ausbeutungen von Waisen, wie sie für das frühe Mittelalter selbst bei Geistlichen bis zum Bischof hinauf nachgewiesen sind, waren in jüdischen Kreisen undenkbar, aber auch gegen den Geist des Christentums, das ja, mitunter sogar mit öeibehaltung der hebräischen Bezeichnung, wie „Korban" (Opfer), hier im Sinne von Almosen, die jüdische Wohlfahrtspflege, z. B. die siebenfache Betätigung der Caritas, übernommen hat, der wir u. a. im Bilderschmuck der Wartburg begegnen, und die im jüdischen Vereinsleben zehnfach verästelt und abgewandelt wurde. Bei allem Wechsel der Ziele und Formen im Laufe der Zeiten sind doch in der jüdischen Wohlfahrtspflege gewisse uralte Weisungen und Vorbilder richtunggebend und der Geist der Zedoko sich treu geblieben. In der Regel sank sie nie zum seelenlosen Almosen herab, sie blieb persönliche Angelegenheit. Wie sonst in allen Bezirken des jüdischen Lebens' sehen wir hier besonders Ehrgefühl, Schamhaftigkeit, Menschenwürde geschont. In Berlin, Dresden (1806), Königsberg, Kopenhagen wurden in jedes Trauerhaus zwei Sammelbüchsen geschickt. Die eine, zu der man den Schlüssel mitsandte, mußte der Empfänger ganz leeren. Es stand ihm frei, sich den gesamten Inhalt oder einen Teil zu behalten oder, wenn er davon keinen Gebrauch machen wollte, den Betrag in die andere — verschlossene — Büchse, wenn möglich mit einem Zuschuß, umzufüllen. Da beide Büchsen eine Zeitlang kursierten, blieb dieser Vorgang streng geheim. Er entsprach der alten Einrichtung der „Kammer der Verschwiegenen" im Tempel zu Jerusalem, in der für verschämte Arme Gaben hinterlegt und abgeholt wurden, ohne daß Spender und Beteilte einander kannten. Aus psychologischer Rücksicht beteiligte sich die Frau nicht an der öffentlichen Wohlfahrtspflege, die aber dem weiblichen Geschlechte vor dem männlichen gewidmet wurde. In Stockholm wurden zuerst Frauen in den Vorstand der jüdischen Armenfürsorge, und zwar die gleiche Anzahl wie Männer berufen. Immerhin hatten Frauenvereine sich längst eifrig betätigt, und es verdient Erwähnung, daß in Frankfurt a. M. das jüdische Hospital (seit 1473, das in Wien 13. Jahrh., in München vor 1380), wohl weil es außer für Fremde für Dienstboten bestimmt war, von der Frauenkrankenkassa gegründet wurde, während eine Männerkrankenkasse erst seit 1738 besteht. Jede jüdische Gemeinde unterhielt in talmudischer Zeit eine Volksküche (Tamchuj). Später wurde Armen Essen ins Haus geschickt, oft von den Spenderinnen selbst gebracht. Fremde erhielten Speisemarken, sog. Polleten, von „pollex" (Daumen), weil im Mittelalter den in eine Stadt Eingelassenen auf den Daumen ein Passierwort geprägt wurde. Sie speisten, da die Gastfreundschaft nach dem Vorbilde Abrahams hochgehalten wurde, in Familien, wo dies nicht anging, bei einem Speisewirt. Die Gegenwart kennt wieder Volksküchen. Der Hausbettelei beugte man vor. Da die Umwelt keine jüdischen Bettler sah, entstand das Märchen, daß es keine armen Juden gebe. Die Ausweisung der Juden aus Wien 1670 wurde u. a. damit begründet, daß die Juden sich an den Christen bereichert hätten und man infolgedessen unter ihnen keine Bettler finde. Daß auch Christen von den Juden beteilt wurden, war schon zur Zeit Raschis (11. Jahrh.) anerkannt und noch vor nicht langer Zeit wurde bei feierlichem Anlaß von Kaiser Franz Josef I. neben dem Familiensinn der Juden ihre Freude am Wohltun hervorgehoben. Neben der Volksküche besaß die alte jüdische Gemeinde eine Kuppa (Korb), d. h. eine Spendensammlung, aus der jeden Freitag Arme beteilt wurden. Diesen Namen trägt noch heut (als „Kippe", wobei die sonst aus dem Osten bekannte Lesung des i statt unseres u zu beachte«) in Hessen und Süddeutschland der Verein, für den sonst die Bezeichnung „Chewra Kadischa" geläufig ist. Wo immer Juden sich ansiedeln, gründen sie zuerst einen solchen Verein. Der erste Jude, der sich in Schweden niederlassen durfte, Aaron Isak, rief 1784 in Stockholm eine Chewra Kadischa ins Leben. Während dieser Titel heut zumeist so viel wie „Beerdigungsbrüderschaft" bedeutet,- umfaßte er früher noch andere Funktionen, wie Wohltätigkeit, Thorastudium und Gottesdienst. Bei der spaniolischen Beerdigung spricht der Vorbeter ein Gebet „im Namen der Gemeinde (Kehilla). der Chewra Kadischa und der Rechiza" (Leichenwäscher). Aehnlich nennt sich noch heute in Worms ein, wie es heißt, schon seit dem 11. Jahrhundert bestehender Verein „Chewra d'Kabronim ud'gemilluth chassadim" (d. h. Verein der Leichenbestatter und für Wohltätigkeit). Wie noch heut in Osteuropa jede wirtschaftliche Gruppe ihre „Chewra" (Schneiderchewre usw., scherzhaft „weiße Chewre" für Straßenjugend) hat. so bildete die Chewra Kadischa eine Art Zunft mit Statuten, Privilegie«, Festen, feierlichen Prüfungen bei der Aufnahme usw. Sie stellte, bevor das moderne Ordenswesen das Judentum in seine Kreise zog. eine religiöse, später wenigstens moralische Auslese dar. Wie übrigens die Wiener Chewra

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