Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 1 (1.1.1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 Wi M DIE WAHRHEIT Eintreibung der vielen Steuerrückstände zurückzuführen ist Die Einbringung dieser Mehreinnahmen ist, wie Regierungsrat Dr. Oppenheim erwähnte, der musterhaften Arbeit des Steueramtes und der Kommission zu danken, die den Rückstand aufzuarbeiten verstanden haben. Wenn in Einzelfällen Beschwerden einliefen, so mögen diese Ja dann und wann berechtigt gewesen sein und die Kultusgemeinde hat sich nie derartigen berechtigten Beschwerden verschlossen. Aber die Vorgangsweise bei der Steuereintreibung selbst ist sehr loyal gehandhabt worden, erst wenn alle die vielen Mittel vergeblich waren, schritt man zum Aeüßersten, der gesetzlich erlaubten exekutiven Eintreibung nach einigen vorhergegangenen Mahnungen. Für das Jahr 1927 wurden ebenfalls S 2,000.000 iür Kultussteuern prälimjnlert. was wohl bei den gegebenen wirtschaftlichen Verhältnissen und angesichts der Geringfügigkeit der jetzt noch bestehenden Steuerrückstände als Wagnis erscheinen dürfte. Man hofft jedoch diese Summe deshalb erreichen zu können, weil das Steuermaximum in der höchsten Klasse von S 3000 auf S 6000 erhöht wurde und diese Erhöhung sich bis hinab zu einer Steuer von S 150 absteigend auswirkt Unter diesem Betrage wurde eine Erhöhung nicht vorgenommen, nicht einmal bei dem geringfügigen Steuerminimum, um jedem, der für seine Gemeinde ein kleines Opfer leisten will, die Möglichkeit hierzu und dadurch auch zur Erwerbung des Wahlrechtes zu geben. Die Zahl der Kültussteuerträger beträgt derzeit 51.500, durch intensive Arbeit hofft man im nächsten Jahre diese Zahl auf 56.000 zu erhöhen, wodurch auch mehr Eingänge zu erwarten sind. So erscheint also die präliminierte hohe Summe gerechtfertigt Aufsehen erregten die Mitteilungen des Referenten über die Verschiedenheit der Leistungen in den einzelnen Steuerklassen. 49.000 Personen zahlen eine Steuer bis zu S 150, nur 2500 eine über diese Summe hinaus. Die aus den beiden Gruppen entstehenden Steuereingänge bewegen sich ungefähr auf gleicher Höhe. Es zahlen also 95 Prozent der Steuerträger gerade so viel wie 5 Prozent derselben, oder 1 Prozent der Wiener Juden leistet die Hälfte der Gesamtsteuern für die Wiener Kultusgemeinde, besonders bezeichnende Verhältnlsziffern! Im Jahre 1927 wird durch eine in der Sitzung vom 28. Dezember 1926 erfolgte Abänderung der Statuten die Steuerbemessung für zwei Jahre, nicht mehr wie bisher, für ein Jahr vorgenommen werden, für freiwillig sich meldende «Steuerpflichtige sollen Erleichterungen verschiedener Art bewilligt werden. Präsident Professor Dr. Pick dankte dem Referenten für seine sachkundigen Ausführungen und eröffnete die Generaldebatte. Aus Raummangel ist es uns nicht möglich, auf die einzelnen Ausführungen hier näher einzugehen, zumal ja insbesondere seitens der Opposition verschiedenes vorgebracht wurde, was schon unzählige Male von dieser Seite gesagt und ebenso oft als unstichhältig widerlegt wurde Dies gilt insbesondere für die langwierigen Ausführungen der Herren der Vereinigung für soziale Tätigkeit, die übrigens ihre Vertreter in den einzelnen Kommissionen, mit Ausnahme des Vertreterkollegiums. zurückgezogen haben. Daß auch die JüdCschnationalen mit allen möglichen ujid unmöglichen Beschwerden auftraten, trotzdem sie für das Budget stimmten und doch selbst gewissermaßen mit zur Regierung gehören, erscheint in vieler Hinsicht unverständlich, besonders dann, wenn man bedenkt, daß sie dadurch mit den Sozialdemokraten in ein Horn stießen, deren Gegner sie ja sonst in ihrer öffentlichen Tätigkeit und namentlich in ihrer Presse zu sein vorgeben. Besonders erwähnt seien nur die Ausführungen des Herrn Kommerzialrat B. B u c h w a 1 d, der für seine Person — also nicht für die Mehrheit, wie ihm vorgeworfen wurde — zu den Vorwürfen der jüdischnationalen und sozialdemokratischen Vertreter energisch Stellung nahm. Nach der Generaldebatte und dem alle Kritiken in ausgezeichneter Weise behandelnden Schlußwort des Budgetreferenten . wurde in der Sitzung vom 28. Dezember in die Spezialdebatte eingegangen, wobei u. a. beim Kapitel „Kultuswesen" Herr Knltasvorsteher Wolf Rappenheiin eine Ausgestaltung der Talmudthoraschulen verlangte, der Obmann der Schülkommis- -sion Herr Dr. Josef Ticho auf verschiedene Beschwerdin energisch replizierte and Herr Kultusvorsteher *D. Dohan als Obmann der Versorgungshauskommission entschieden für eine Erweiterung dieser Institution womöglich durch einen Zubau eines weiteren Stockwerkes plädierte. Auch wurden die oben erwähnten Statutenänderungen vorgenommen: das Budget pro 1927 erscheint somit (mit allen gegen die Stimmen der Sozialdemokraten) erledigt, angesichts der Schwere der Verhältnisse eine in formaler und allgemeiner Hinsicht ansehnliche Leistung, die noch in unserer nächsten Nummer einer eingehenden Würdigung unterzogen Werden soll. Jüdische Frauenideale. Von Dr. Max Grunwald. (Fortsetzung.) Fürsprecherinnen. Nach dem mittelalterlichen Gerichtsverfahren hatte hier und da in einem Rechtsstreit zwischen einem Juden und einem Christen jede Partei Anspruch auf einen Anwalt desselben Bekenntnisses, einen „Fürsprech", wie man ihn nannte. Diese Bezeichnung hat sich bekanntlich in der Schweiz, bis heute für den Rechteanwalt erhalten. Aus, dem vom Gerichte beigestellten „Fürsprech" in privaten Händeln entwickelte sich das sogenannte „Hischtadlanuth", d. h, Juden, die über Einfluß an hochmögender Stelle verfügten, nützten diese Macht, um für ihre Glaubensgenossen im großen wie im einzelnen bei mehr oder minder hohen - Herren Fürsprache einzulegen. Solcher „Schtadlanim" kennt die jüdische Geschichte eine große Anzahl. Aber auch Frauen haben wiederholt dieses aus freien Stücken gewählten oder von der Glaubensgemeinschaft übertragenen Amtes gewaltet. Von solchen „Schtadlanoth" — eine aus der Familie Wertheimer zur Zeit der Kaiserin Maria Theresia —, die Leben und Habe ihrer Brüider vor der höchsten Landesstelle tapfer verteidigt haben, wissen zwei Grabsteine des alten Wiener Judenfriedhofes in der Seegasse zu berichten, (Von der als Jüdin geborenen Sultanin und Sultansmutter Esther Kiera, die für die Juden der Türkei und die Förderung des jüdischen Schrifttumes viel geleistet hat, soll an anderer Stelle gehandelt werden. Ebenso von edlen, um Ihre jüdische Glaubensgemeinschaft verdienten Proselytinnen, wie der Königin Helena von Adiabene, deren Familiengruft noch heute in Jerusalem gezeigt wird. Erwähnenswert ist auch Ifra. die Gattin des persischen Königs Hormisdas, die als Freundin des Judentums und Beschützerin seiner Bekenner im Talmud gepriesen wird, während der syrische Geschichtsschreiber Bar-Hebraeus von der Frau des byzantinischen Kaisers Michael, dessen Großvater Jude war. erzählt, daß sie ihr eigenes Kind sofort nach der Geburt tötete, um nicht einen Judenstämmling erziehen zu müssen. Und diese Judenfeindin war_selbs.t jüdischen Geblütes, eine Enkelin der Kaiserin Irene, einer chasarlschen Prinzessin.) Als im Anfange des 18. Jahrhunderts die Juden in Königsberg in Preußen einen Friedhof anlegen wollten, ersuchten sie die am Berliner Hofe einflußreiche Witwe des bekannten Jost Liebmann um ihre Fürsprache beim Könige. Die von ihr überreichte Bittschrift (d. d. Berlin 13. September 1703, Berliner Staatsarchiv) lautet: „Die sämtlichen Juden in dem Königreich Preußen erkennen mit allerunterthähigstem Dank, daß Ew. kgl. Majestät unter dero Hohen Schutz und Schirm sie sicher und ruhig wohnen läßt. Alldieweilen aber bei solcher Hohen kgl. Gnade sie sich nicht unbillig auch ihrer Sterblichkeit dabei erinnern, unwissend, wo und an welchem Ort der Höchste über sie gebieten möchte, und insoweit unglücklich sind, daß sie in Königsberg nicht den geringsten Ort haben, wohin sie ihre Toten beerdigen könnten, — als, bitte Ew. kgl. Majestät für sie ich allerdemütigst, der ihnen AHergnädigst bezeugten Hohen kgl. Gnade noch diese hinzuzufügen und Dero Preuß. Regierung Allergdgst. anzubefehlen, ihnen einen Ort anzuweisen, wohin sie ihre Toten bringen und beerdigen können. Sie sind erbötig. für solche Gnade sofort 100 Rth. zum dortigen Waisenhause zu zahlen, ich aber verharre dafür in ällerunterthänigster Devotion. Ew. legi. May. aFlerdemütlgste - Jost Liebmanns Witwe." Ihre Bitte wurde erfüllt. Etwa ein Jahrhundert später-hat im Verkehr, mit den Teilnehmern am Wiener Kongreß Fanny von Arnstein