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Die Wahrheit · 1936-05-15 · Heft 21 (15.5.1936) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1936
Issue
Heft 21 (15.5.1936)
Date
1936-05-15
Page
– (sequence 3)
Language
German
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DIE WAHRHEIT Nr. 21 — 15. Mai 1936 Seite 3 Das burgenländische Volksschalgesetz. Das österreichische Bundesgesetzblatt vom 11. Mai enthält das neue für das Burgenland wirksame Bundesgesetz, das die Grundlätze dex Unterrichtswesens bezüglich der Volksschulen feststellt und Bestimmungen über die Lehrerbildungsanstalten trifft. Diese Grundsätze spiegeln naturgemäß den Geist des neuen Oesterreich. Demnach wird der Volksschule die Aufgabe gestellt, „eine Jugend heranzuziehen, die religiössittlich, vaterländisch, sozial und volkstreu fühlt, denkt und handelt und durch diese Erziehung befähigt wird, ihre Pflichten zu erfüllen und sich zum Wohle des Vaterlands zu betätigen". (§ 1.) § 2 erkennt den Schulen der Kirchen und R eligionsgesellschaften das 0 e f f e n tlichkeitsrecht zu und betont ausdrücklich: „Wo im Gesetze von Kirchen und Religionsgesellschaften die Rede ist, ist damit auch die zuständige israelitische Kultusgemeinde inbegriffen". Die erfreuliche Wertschätzung religiöser Erziehung im neuen Oesterreich findet einen beachtenswerten Ausdruck in der Bestimmung, daß überall, wo sich die Notwendigkeit zur Errichtung einer neuen Schule geltend macht, die Religionsgesellschaften den Vorzug genießen. Erst wenn dort die Religionsgenossenschaft von dem Rechte, eine konfessionelle Schule zu errichten, keinen Gebrauch macht, ist die Ortsgemeinde zum Schulbau verpflichtet (§ 36). Die Gemeindeschulen sind der Jugend ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses zugänglich; die konfessionellen Schulen sind zunächst nur für Angehörige des betreffenden Glaubensbekenntnisses bestimmt; dort aber, wo für Kinder eines anderen Glaubens eine andere öffentliche Schule nicht besteht, ist diesen auch die konfessionelle Schule in allen Unterrichtsgegenständen mit Ausnahme des Religionsunterrichts zugänglich (§ 3). Der Religionsunterricht wird durch die betreffenden Kirchenbehörden besorgt und zunächst von ihnen beaufsichtigt. Falls eine Religionsgesellschaft die Besorgung des Religionsunterrichts unterläßt, hat der Landesschulrat nach Anhörung der Beteiligten die erforderliche Verfügung zu treffen (§ 7). Die Bestellung des Lehrpersonals an konfessionellen Anstalten erfolgt durch die religiöse Oberbehörde. Diese hat jede beabsichtigte Bestellung dem Landesschulrat mitzuteilen, der sie zu untersagen hat, wenn dem zur Bestellung in Aussicht Genommenen die gesetzliche Lehrbefähigung oder sonst ein für die Aufnahme eines Bundeslehrers in den öffentlichen Dienst aufgestelltes Erfordernis mangelt. Als solche Erfordernisse nennt § 26: österreichische Bundesbürgerschaft, ein vaterlandstreues und auch sonst einwandfreies Verhalten, körperliche und berufliche Eignung, ein Alter von wenigstens IS Jahren und volle Handlungsfähigkeit. Die Auflassung konfessioneller Schulen, bzw. deren Umwandlung in weltliche Simultanschulen ist an die Zustimmung der Religionsgesellschaft gebunden. Nur wo der Landesschulrat dauernde Nichterfüllung gesetzlicher Bestimmungen feststellt, hat er das Recht, die betreffende Schule zu schließen. Diese den sittlichen Unterbau der Volksschule bildenden Bestimmungen werden ebenso befriedigend durch die Regelung der m a t e r i e 1- 1 e n Kostendeckung ergänzt. Demnach werden die Bezüge des erforderlichen Lehrpersonals an den Badgastein_ Kurhotel Bristol Restaurant Stefanie "TED II.« TaborstraB« 12 Hugo u. Julie Herlinger,geb. Zollamt Bekannt gute Küche, gepflegte Getränke, aufmerksamste Bedienung, zeitgemäße Preise, reichhaltige billige Menüs, sowie alle Spezialitäten, schöner schattiger Garten konfessionellen Schulen zu mindestens vier Fünfteln vom Lande getragen (§ 39). Wie man sieht, feit das Gesetz — das erste Völksschulgeset? seit Verkijndung der neuen Verfassung — vom Geiste der'konfessionellen Gleichberechtigung getragem und es ist nur zu wünschen, daß auch die Schüler in diesem Geiste belehrt und erzogen werden. Oswald Spengler und das Judentum. Von Dr. Max Grunwald. Seit 1918 haben Spenglers Schriften, vor allem sein Hauptwerk „Der Untergang des Abendlandes", in Hunderttausenden von Exemplaren Verbreitung gefunden. Manche seiner Wortprägungen sind sprachliche> Gemeingut geworden. Im Für* und Wider Spengler ist eine ganze Literatur entstanden. Festzustellen, wie weit wie tief seine Anschauungen im allgemeinen im Denken und Fühlen unserer Zeit Raum gewonnen und Wurzel geschlagen haben, ist hier nicht der Orr. Nur auf die Frage, wieweit da Judentum hiervon berührt wird, insbesondere was Spengler praktisch für unseren Kampf um Recht und gesellschaftliche Geltung bedeutet, wollen die folgenden Zeilen eine Antwort versuchen. Spengler philosophiert, um mit Nietzsche zu reden, „mit dem Hammer". Er zertrümmert überkommene geschichtsphilosophische Grundbegriffe, wie den eines „Sinnes der Geschichte", einer „Menschheit", der „Macht des Geistes im Weltgeschehen", des „Weltfriedens" und andere mehr. Dies bedeutet prinzipiellen Gegensatz zum Judentum mit seinem Begriff eines Gottes der Gerechtigkeit und Liebe, seiner Ethik und Pädagogik, seiner Messiasidee usw. Hier steht Weltanschauung gegen Weltanschauung. Was Spengler aber über das Judentum sagt, ist zum Teil darum unrichtig, weil er, wie über andere Gegenstände, auch über das Judentum seine Kenntnisse aus zweiter Hand empfangen hat. Unhaltbar sind, wie ich in meiner Broschüre „Das Judentum bei Oswald Spengler" (Philo Verlag 1924) nachzuweisen mien bemühte, seine Ausführungen über jüdischen Fremdenhaß, über noch heute im Ghetto des Ostens wahrnehmbare Unterscheidung nach Stämmen in älttestamentlichem Sinne, über die Propheten, das Prinzip des Bösen als selbständige Macht im Kampfe mit Gott und anderes mehr. Ein Blick in die Quellenschriften genügt, um ihn zu widerlegen. Wenn er aber den Westjuden das Heimatsgefühl und die Fähigkeit, mit seiner Umgebung auf Gedeih unC Verderbs solidarisch zu fühlen, absprach, und dies gerade unter den täglichen Erfahrungen des Weltkrieges mit seinen unzähligen Beispielen patriotischer Gesinnung der jüdischen Bevölkerung, so kann man Spengler hier nicht Mangel an zuverlässiger Unterrichtung zugute halten, Wer, wie er in diesem Falle, in offenem Widerspruch gegen bekannte Tatsachen öffentlich eine Behauptung ausspricht, die eine ganz große Menschengruppe in Bausch und Bogen in ein ihr schädliches Licht stellt, der kann zu seiner Rechtfertigung höchstens sagen: „Ich bestreite natürlich nicht die Tatsache tfer patriotischen Opferbereitschaft der Juden. Doch widerspräche es meiner prinzipiellen Auffassung des Judentums, wenn ich diese Opfer aus echtem Patriotismus, aus seelischer Verbundenheit mit Boden und Umwelt herleiten sollte." Dürfen wir Spengler so kommentieret«, dann würde eben auf ihn selbst seine These Anwendung finden, daß ein Mensch vom anderen, zumal aus einem anderen Kulturkreise, nur das Bild sieht, das er sich von ihm konstruiert. Was er am Westjudentum wahrgenommen oder darüber gehört oder gelesen hat, läßt ihn darin eine absterbende Fellachenreligion und ein zersetzendes Element erblicken. Als Repräsentanten des Judentums gelten ihm Spinoza, der Baalschem und — Weininger von denen zwei sich zum Judentum in scharfen Gegensatz gestellt haben, der dritte — der Baalschem — jedenfalls als Vertreter der im Judentum noch immer überwiegenden Richtung gewiß nicht angesprochen werden kann. So greift, schlecht beraten, Spengler immer fehl, wenn er nach Maßstäben für das Westjudentum sucht. Er hätte sonst Erscheinungen, wie jene „zersetzenden Elemente" und ein zur Fellachenreligion herabgesunkenes leeres Formelwesen, nicht dem Westjudentum im ganzen auf Rechnung gesetzt. Aehnliche Verfallserschei- Streng "1273 Thermalbäder im Hause Aller Comfort Verlangen Sie bitte Prospekte nungen dürften ihm auch in Kreisen, die ihm näher stehen, begegnet sein, während manche Typen des Westjudentums bei eingehenderer Kenntnis ihn zu einer ganz anderen Urteilsbildung bestimmen könnten. Daß er bei alledem manche Tatsache der jüdischen Geschichte nicht nur richtig gesehen, sondern in ein neues lehrriches Licht gerückt hat, verpflichtet uns ihm zu Dank. Mehr jedoch, als alles, die schlagkräftige, vernichtende Kritik, die er am Rassenhaß und seinen alles Maß überschreitenden Ausbrüche übt. Er lehrt ausausdrücklich: „Rasse ist etwas Seelenhaftes", „Rasse wandert nicht, sie wurzelt in der Landschaf t", „Rasse ist nichts Stoffliches, sondern etwas Kosmisches, Gerichtetes, gefühlter Einklang eines Schicksals, gleicher Schritt und Gang im historischen Sinn." „Gerade das hat auch den Typus des europäischen Juden in einem 1000jährigen Bestehen herangezüchtet und wird immer wieder eine Bevölkerung zu einer Rasse schmieden, sobald sie sich einem Schicksal gegenüber seelisch für lange Zeit aneinanderschließt." Den Rassenfanatikern, die den Juden in ein Rassenghetto sperren wollen, ruft Spengler zu: „Diese Rassensteckbriefe sind sämtlich ebenso wertlos wie die, an denen der Schutzmann seine theoretische Menschenkenntnis erprobt." Er spricht von „entschlossenen jungen Leuten, die von den Jakobinern genug hatten und mit Fäusten und Stöcken, unbekümmert um die schweren Fragen der Politik, Verwaltung und Wirtschaft, die neue Epoche einleiten wollten. Nun, die Völkischen sind die jeunesse doree von heute, aus derselben Ursache hervorgegangen, von demselben Geist getragen. Sie haben die gleiche leicht entzündliche Begeisterung, den gleichen Tatendrang, dieselbe Ehrlichkeit und dieselbe Beschränktheit. Weder die einen noch die anderen ahnten etwas von der schweren staatsmännischen Aufgabe in einem durch und durch verwüsteten Lande; sie sahen auf küble Erwägungen verächtlich herab, und sie hatten wenig Lust, sich ernsthaft um prosaische Einzelheiten der Währung, der Arbeitslage, der Verwaltung, der Finanzen und der auswärtigen Beziehungen zu kümmern. Es war genug, wenn die Jakobiner ihre Stöcke auf den Rücken fühlten. Die kurze Geschichte dieser Bewegung ist noch nicht geschrieben, aber der Mangel an Verständnis war damals der gleiche wie heute, wo er Realpolitik auf Rassegefühle aufbauen möchte". Dies und die kindlichen wirtschaftlichen Ansichten und Utopien seien so michelhaft und provinziell, daß diese völkische Bewegung dadurch vollkommen abgeschnitten werde von allem, was durch Begabung, Erfahrung, Macht und Beziehungen politisch und wirtschaftlich ernstzunehmen ist. Sie scheine bestimmt zu sein, den Boden aufzuwühlen, aber nur um einer gefährlichen Gegenströmung Platz zu machen. Wie klein, falsch, beschränkt und unwürdig stehe neben dem englischen Satz: „Wriglit or wrong, my country" tler deutsche „Juden hinaus!" Die Nationalsozialisten rühmen als Herzstück ihres sogenannten Wirtschaftsprogramm die Befreiung von der Zinsknechtschaft. Spengler sagt, in Deutschland würde der geringste Versuch, die bestehenden Formen der Kreditverzinsung zu erschüttern oder die bestehenden Finanzmächte nicht als Mächte zu behandeln, zu einer Katastrophe führen, die uns in einigen Wochen in dieselbe Lage brächte, in der Rußland sich befindet. Er spricht weiter von einem Mangel an Intelligenz und von vererbten Vorurteilen, denen die Gegenseite die klügeren Köpfe gegenüberstelle. „Es kommt in der hohen Politik nicht auf Langschädel an, sondern auf das, was drin ist." Solche Bekenntnisse eines gewiß nicht der Judenfreundschaft verdächtigen führenden Geistes verdienen in unserer haßverblendeten Zeit tieferge/iängt zu werden. Wir danken Spengler für diesen Mut zur Wahrheit im Namen der Wahrheit, als Freunde der Gerechtigkeit. Die neue Adresse der »Union österreichischer Juden*' lautet: I., Schattenring 25

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