Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1924
- Issue
- Heft 50 (12.12.1924)
- Date
- 1924-12-12
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 6 ML WAtffiffitf Nt. 50 kleinen Betsaaies-daselbst wurde, einem dringenden Bedürfnis entsprechend, ein Betsaalanbau stilgerecht durchgeführt, wofür K 325,000.000 erförderlich waren, die zur Hälfte aus den Mitteln der Kultusgemeinde, zur Hälfte aus diesfälligen Spenden aufgebracht worden sind. Im Gemeindetempel für den XVIII. und XIX. Bezirk, XVIIL, Schopenhauerstraße 39, mußte eine Neueindeckung der Dächer des Tempels vorgenommen, der kleine Betsaal renoviert werden. Auch im Gemeindetempel für den XXI. Bezirk, XXL, Holzmeistergasse 12, wurde eine gründliche Renovierung vorgenommen. Umfassende Veränderungen ergaben sich auf dem Gebiete des "Kultus während der Berichtsperiode in personeller Hinsicht Im Jahre 1913' wurde die Rabbinerstelle am Leopoldstädter Tempel,. welche vorher von Dr. Adolf S c h m i e d 1 s. A. bekleidet war, dem Gemeinderabbiner für den XII. bis XV. Bezirk, Dr. Max Grunwald, verliehen. An seine Stelle trat für die Bezirke XII. bis XV. als Gemeinderabbiner der Rabbiner des „ 1 empelvereines für den VI. und VII. Bezirk", Dr. Israel T a g 1 i c h t Im April 1918 wurde der Oberrabbiner der Kultusgemeinde in Triest, Prof. Dr. H. P. Chajes, cum jure successionis zum Oberrabbinerstellvertreter bestellt und nach dem im Oktober 1918 erfolgten Ableben des Oberrabbiners Dr. Moritz Güdemann s. A. zum Oberrabbiner ernannt Im Mai 1921 starb das Mitglied des Raöoinats- Kollegiums, Rabbiner Moritz K r a m e r, s. A. Er wurde durch die Berufung des Rabbiners Dr. S. Funk in das Rabbinats-Kollegium der Kultusgemeinde ersetzt. — Oberkantor Bela" Quttmann, der Nachfolger Goldsteins im Leopoldstädter Tempel, war im Jahre 1912 mit Tod abgegangen. Sein Nachfolger wurde Oberkantor Josef Morgenstern aus Sebastopol, der jedoch von einem ihm im Jahre 1923 bewilligten Urlaube nicht zurückkehrte, sondern anderweitig in Stellung trat. Zum Oberkantor am Leopoldstädter Tempel wurde im Jahre 1924 Oberkantor Heinrich Fischer aus Ujpest ernannt. Oberkantor Don Fuchs des Stadttempels war nach einem ihm vom Kultusvorstande bewilligten und verlängerten Urlaube nach Amerika, trotz ergangener Aufforderung, auf seinen Dienstposten nicht zurückgekehrt, so daß im Jänner 1921 dessen Entlassung ausgesprochen werden mußte, (furisdiuiig lotgi.; Glossen. Der Bezirksrichter Herr Doktor Neudeck hat dieser Tage ein Urteil gefällt, das in der Oeffentlichkeit viellach erörtert wurde. Ein Zahnarzt sprach auf der Oasse eine Dame an, wie er sagte, in der Meinung, daß er sie kenne. Die Dame war entrüstet über diese Annäherung des Arztes, von der sie wohl vermutete, daß sie nicht den Uebergang bilden sollte zu dem Antrage, er wolle ihr einen Zahn ziehen. Ihre Antwort lautete, wie sie sagt: „Frechheit". Der Zahnarzt ging hin und klagte die Dame auf Ehrenbeleidigung. Nun ergab sich folgendes: Der Zahnarzt und ein Wachmann wollen die „jüdische Frechheit" gehört haben, während die Dame die „Frechheit" zugeben wollte. Offenbar ist sie, die noch besonders betonte, keine Antisemitin zu sein, gebildet genug, um zu wissen, daß „Frechheit" eine ebenso internationale wie interkonfessionelle Eigenschaft ist. Der Richter aber sprach die Dame mit der Begründung frei, der Wahrheitsbeweis für die „jüdische Frechheit" in dem sonst ansprechenden Wesen des Zahnarztes sei erbracht worden. Ich glaube, die Vorwürfe, die nun der Richter wegen seines Urteils zu hören bekommt, sind im wesentlichen ganz unbegründet. Es . wäre eine Beleidigung für einen Richter, auch nur ] einen Augenblick anzunehmen, daß er nicht ebenso 1 gut wie die Dame wußte, die Frechheit sei weder! jüdisch noch christlich. Sagte die Dame in ihrer \ Antwort vielleicht ein Wort zu viel, so hat der Richter in seinem knapp stilisierten Urteil einige Worte zu wenig gesagt, der Richter durfte, zumal nach Aussage des Wachmannes, annehmen, daß der Ausdruck „jüdische Frechheit" gefallen sei, aber er wollte offenbar sagen, daß die Kritik, die die Dame mit dem Worte „Frechheit" geübt hatte, berechtigt gewesen. Die Lehre, die "sich aus der Verhandlung ergab, ist nun die: Man soll kein Wort zu viel, aber auch kein Wort zo wenig sagen. Die „D e u t s c h ö s t e r r e i c h i s e h e T a g e sz e i t u n g" veröffentlicht einen Artikel des Herrn Ernst Meie he, der in dem Prozeß Pruscha viel genannt wurde. Herr Ernst Meiche, der neunzehnjährige Jüngling, der zwischen der 67jährigen Eberl und der 54jährigen Pruscha pendelte, erklärt zunächst, daß er sich politisch niemals betätigt habe, also in keinem politischen Lager anzutreffen war, am allerwenigsten in dem der sogenannten „Hakenkreuzler". Das sind seine eigenen Worte. Der Jüngling wehrt sich, wie man sieht, so verschämt gegen die Zumutung, in einem Verhältnis zu den „Hakenkreuzlern" gestanden zu haben, als ob dieses Verhältnis noch bedenklicher wäre als seine Beziehungen zu den zwei genannten* nach ihrem Alter höchst ehrwürdigen Damen. Warum Herr Meiche diese für die „Hakenkreuzler" gar nicht besonderliche Ansicht der Welt just in dem Organ der „Hakenkreuzler" mitteilt? Warum es dieses Blatt abdruckt? Das weiß ich nicht, das muß Herr Meiche und die „Deutschösterreichische Tageszeitung" wissen. Der 19jährige Herr Meiche versichert im weiteren noch, daß er sich in der Politik nicht nur nicht betätigt habe, sondern ihr vollkommen fernestehe. So überraschend dies auch in einer Zeit ist, in der in Deutschland schon die Besucher der Mittelschulen sich berufen fühlen, eine führende, ja sogar Attentat ausführende Rolle in der Politik zu spielen, so will ich dies Herrn Meiche doch ebenso aufs Wort glauben, wie seine Behauptung, er sei aus „rein wirtschaftlichen Gründen nach Wien gekommen". Manche mögen die Reinheit dieser Gründe etwas seltsam finden, aber wenn man die Kunst, mit wenig Geld gut, sogar üppig zu leben, „wirtschaftlich" nennen darf, so muß man zugeben, daß Herr Ernst Meiche hierzu den richtigen Schlüssel — man hörte von diesem auch im Prozeß — nach Wien mitgebracht hatte. Er hatte den Schlüssel von seinem Vorgänger bekommen, der bei der alten Frau Eberl als Zimmerherr oder als Bettgeher wohnte. Wenn ich bisher Herrn Ernst Meiche in allem beigestimmt habe, eine seiner Behauptungen machte mich doch stutzig. Herr Ernst Meiche ist mit der Haltung, die einige Wiener Blätter gegen ihn eingenommen — ich beeile mich zu bemerken, daß sein Tadel weder die „Reichspost" noch die „Deutschösterreichische Tageszeitung" trifft — nicht zufrieden. „Ich darf wohl ruhig behaupten," — so schließt er nämlich seinen Artikel — „daß in derart f r i v o 1er Weise über einen jungen. Menschen herzufallen, viel mehr zur öffentlichen Kritik herausfordert, als mein Verhalten, das ja eigentlich nur eine Handlung des pri-, vaten Familienlebens betrifft." Herr Ernst Meiche vergißt, wie es scheint, daß die Zeitungen, die in „derart frivoler Weise" über ihn hergefallen waren,