Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1924
- Issue
- Heft 20 (16.5.1924)
- Date
- 1924-05-16
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Kr. 20 £>!£ WAHRHEIT Soite $ bar es V e r b r ec hen. gegen, ihr geliebtes Kind begehen. In diesem Buche sind Erklärungen namhafter Autoritäten registriert, die in der Circumcesslon ein sicheres Vorbeugungsmittel gegen Genitale und Nervenerkrankungen der männlichen Kinder und Erwachsenen erblicken. Eine der häufigsten Begleiterscheinungen der Unbeschnittenheit ist die Phimosis, aus der wieder andere Leiden in unangeahnter Menge hervorgehen, sogar Hysterie, Epilepsie und Wahnsinn. Es steht außer Zweifel, daß die Beschneidung wesentlich gegen Syphilis schützt wie auch gegen heimliche Jugendleiden. Solche Anschauungen vertreten die Aerzte Ottes, Laiemann, Pauli, Cürschmann. Auf den Aerztekongressen zu Leeds und Paris (1867) wurde die Einführung allgemeiner Beschneidung vorgeschlagen. Der berühmte russische Professor Sukoweni- ,.kow verkündet es vom Katheder aus, daß man die Beschneidüng allgemein zur Pflicht machen müsse. Rewerden sagt: Man muß erwarten, daß die Beschneidung sich allgemeiner verbreitet. Tilmans: Die Beschneidung Jst eine sehr notwendige Operation. Erichsen: Es wäre gut, wenn man auch bei uns die Beschneidung einführen möchte. Martin schlägt vor, die Beschneidung bei allen Europäern einzuführen. Semblinow sagt: Die Beschneidung muß obligat sein wie die Pockenimpfung. Nach statistischen Daten betrug in - Rußland im Jahre 1896 die Kindersterblichkeit im ersten Monat bei den Juden.fast den vierten Teil von der Kindersterblichkeit bei: den, Nichtjuden. Die oben erwähnte Phimose ist die Quelle einer Menge selbst lebensgefährlicher Erkrankungen. Bei einem Knaben, der mehrere Jahre gelähmt war und an Paralyse litt, fand Sayre die Phimose, und nach vorgenommener Beschneidung wurde der Knabe gesund. Ein vierjähriger Knabe konnte weder gehen noch stehen, er litt an dem Unvermögen, den Urin zurückzuhalten, und schlief fortwährend. Die Ursache war die Phimose und er wurde nach der Beschneidung gesund. Sayre führt in seinem Buche mehr als 100 solcher Fälle an. Althaus erzählt, daß er von 25 Fallsüchtigen, die ihn konsultiert haben, bei elf die Phimose fand. Rankin sah einen 12jährigen Knaben, der an Neuralgie litt und Halluzinationen hatte und durch Beschneidung geheilt wurde. Hurd erzählt von der Heilung eines 7jährigen Knaben durch Beschneidung, deran Blutarmut und Zittern litt. Kastelen berichtet von der Heilung eines jungen Mannes durch Beschneidung, der abgemagert und entkräftet war und an Fallsucht litt. Fleury behauptet, daß die mit Phimose Behafteten an öfteren Reiz im Magen, der Urinblase und in den Füßen leiden. Dies äußert sich durch Erschlaffung der Muskeln, durch Müdigkeit und Mattigkeit bei jeder leichten Arbeit. In vielen Fällen erzeugt die Phimose einen Reiz im Gehirn, wodurch der Betreffende sehr leicht in Zorn gerät und die geringste geistige Anstrengung verursacht ihm großes Unbehagen. Bei solchen Menschen finden sich oft ein: Kopfschmerz, Krampf und alle Anzeichen der Hysterie. Kein Mittel hilft da außer der Beschneidung. Nach den Zeugnissen so vieler Männer der Wissenschaft, deren Beobachtungen nachgeprüft und bestätigt wurden, unterliegt es keinem Zweifel, daß die Beschneidung eines jener vielen hygienischen Gesetze ist, deren unsere Thora so zahlreiche enthält. Diese Auffassung möge endlich auch unseren „modernen" Juden begreiflich werden, zu deren VersÄdm's die Frage* nochmals von uns aufgerollt wurde. Weitere^iskussionen betrachten wir als abgeschlossen und verweisen wiederholt auf den Artikel „Die Milah" in Nr. 24, Jahrgang 1922, unseres Blattes. Aus den Anfängen des Leopoldstadter Oemeindetempels. Vortrag, gehalten auf der 2. ordentl. Generalversammlung des „Vereines der Freunde des Großen Leopoldstädter Tempels" von Rabb. Dr. Max Grunwald. Der Anregung, der diesjährigen Generalversammlung einen Vortrag zu bieten, glaubte ich am besten dadurch zu entsprechen, daß ich zum Thema hierfür ein Kapitel aus der Geschichte unseres Leopoldstädter Tempels wählte. An der Hand archivalischer Aufzeichnungen, nach Akten und Protokollen im Archiv der Kultusgemeinde, will ich Ihnen denn heute etwas aus den ersten Jahrzehnten unseres Gotteshauses erzählen. (Die folgenden Daten sind vor längerer Zeit zum Teil von dem damaligen Archivar Husserl, zum Teil von mir zusammengestellt worden.) Sogleich nach der Erlangung der behördlichen BaubewilHgung im Jahre 1853 ersuchten die Vorsteher oder, wie sie damals hießen, die „Vertreter" der Wiener Judenschaft einige Gemeinden des Auslandes, in denen kurz vorher Synagogen neu errichtet worden waren, um Ueberlassung der Pläne dieser Bauten. Unter diesen Entwürfen wollte man ein Projekt für den geplanten Tempelbau in der Leopoldstadt wählen. Keiner der eingesandten Pläne scheint Beifall gefunden zu haben; denn eirw Wettbewerb wurde ausgeschrieben, an dem sich namhafte Wiener Architekten beteiligten. Einem dieser Wettbewerber, dem Professor Ludwig Förster, der damals den Bau der neuen Synagoge in Budapest leitete, wurde auch der Wiener Tempelbau übertragen. Er erklärte sich bereit, ihn um den Pauschalbetrag von 150.000 fl. auszuführen. Gegen Försters Plan erhob aber die Polizeidirektion Einspruch. In dem Nebengebäude des Tempels in der Ferdinandsstraße sollten nämlich nach den Intentionen des Vorstandes Gassenläden und Magazine untergebracht werden. Hiergegen protestierte die Polizei, vor allem in Wahrung der Würde und des gottesdienstlichen Charakters der Hauptanlage. Anderseits nahm sie aber daran Anstoß, daß nach dem Bauplane der Tempel in seiner Außenseite offen als jüdisches Bethaus in die Erscheinung treten sollte. Dies war bisher für kein jüdisches Bethaus in Wien bewilligt worden. Kein Tempel durfte mit der Fassade in die Straßenfront rücken, er mußte sich mit einem Hofraum bescheiden. Dem ersteren Veto gab das Vertreterkollegium statt, indem an Stelle der geplanten Geschäftsräume im Nebenhause Wohnungen vorgesehen wurden. Gegen den zweiten Einspruch rekurrierte man aber an die Statthalterei mit dem Hinweis auf Brünn und Budapest, wo .bereits Tempel mit entsprechender Fassade an der Straßenseite die Genehmigung der Behörde ei hallen hatten. Die niederösterreichische Statthalterei entschied denn auch in diesem Sinne. Förster trat nun an die Gemeindeieiiung mit der Erklärung heran, daß er mit 150.000 fl. das Auslangen nicht finden könne. Er brauche 219.000 fl., wenn er einen „Monumentalbau** für Jahrhunderte berechnet", herstellen solle. Da die Hauptstadt eines Kronlandes wie Budapest für einen Tempelbau 400.000 fl. aufwende, dürfe die Residenzstadt Wien nicht gar so weit zurückstehen. Die Vertreter schlössen sich seiner Beweisführung an. Man wollte in diesem neuen Tempel, wie ein Protokoll besagt, „ein großartiges •Nationalmonument schaffen, das nicht nur dem Bedürfnis der Mit- und Nachwelt Rechnung tragen, sondern auch den spätesten Generationen von dem frommen Sinne der Stifter dieses Gotteshauses Zeugnis ablegen soll." Deshalb dürfe seine „orientalische Pracht" nicht geschmälert werden. „Nur der mit seinem edlen orientalischen Schinucke ausgestattete Tempel", so liest man in einem der Akten, „kann eine Gemeinde der Haupt- und Residenzstadt auf eine würdevolle Weise vertreten." 1 Die Bezeichnung „Nationalmonument" fand seine Begründung in der ausgesprochenen Absicht des Architekten, dem Tempel, in dem über 2000 Sitze und Raum für Stehplätze vorgesehen waren, mit dem Vestibül und den drei Mittelschiffen in den Grundzügen die Gestalt des einstigen jüdischen Nationalheiligtumes, des Salomonischen Tempels, zu geben. Die Bauarbeiten wurden in Angriff genommen und schon zu Beginn des Jahres 1855 die Anstellung eines Rabbiners ins Auge gefaßt. Als leitender Gesichtspunkt hierfür wurde festgelegt, der neue Tempel solle in keiner Weise hinter dem in der Seitenstettengasse zurückstehen und deshalb der zu berufende Rabbiner dem im 1. Bezirk gleichgestellt werden. In der Vertretersitzung, die über die Rabbinerberufung zu beraten hatte, sprach sich Mannheimer entschieden dagegen aus, daß man alle mögliche Mittelmäßigkeit, die sich bewerbe, Probepredigten halten lasse und hiermit dem Publikum ein lächerliches Schauspiel biete. Man möge sich zunächst mit bewährten Vertretern des Rabbinerstandes in Verbindung setzen, um den einen oder den anderen für den Wiener Posten zu gewinnen. Erst wenn dies ohne Erfolg bleiben sollte, sei zur Ausschreibung eines Konkurses zu schreiten. Allein der Vorstand beschloß einen Wettbewerb, nachdem von den Vertretern am 15. März 1855 der Antrag Sichrovsky einhellig angenommen worden war, daß beide Tempel und ihre Rabbiner völlig paritätisch zu behandeln seien. (Fortsetzung folgt.)