Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1914
- Issue
- Heft 16 (1.5.1914)
- Date
- 1914-05-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3062972-3063725-3063741--09015-3076230- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nr. 16. Dle Wahrheit Seite 9. auf die jüdischen Wohlfahrtsanstalteu. Professor Dr, Ehr- M a n n ans die Killtusgemeinde und Professor Dr. K ö n i gst e in ans den Vorstand der Knttusgemeinde und der Chewra Kadischa. Als das Menu serviert war, sprach Dberkautor Morgenstern das Tischgebet und hierauf wurden der Festversammluilg wahrhaft auserlesene Kunstgenüsse geböten. Zuerst gelangte der große „Hallelnjah" von Snlzer durch die Tempelchöre unter der Leitung des Chormeisters Professor Lulzer mit Orgelbegleitung zur Aufführung. Die wirkungsvolle, ausgezeichnet wiedergegebene Pieee, insbesondere das Solo des Baritonisten Reich wurde mit großem Beifall anfgenommen. Ein Leuchten allgemeiner -Freude ging durch die Festversaminlung, als sich Meister Alfred Grün seid aus Klavier setzte und die eiltzückenden Gaben seiner ilnvergleichlichen Ktlnst entfesselten wahre Jnbelstürme. Lebhaft akklamiert wurden auch die Liedervorträge des Konzertsängers Victor Heim lind die brillanten, virtuosen Cellovorträge des Professors Josef Snlzer. Kaiser!. Rat Steinh,übel dankte dem Vorstande der Chewra sowie den Künstlern mit herzlichen Worten, denen noch Präsident Salo Cohn Worte des Dankes an die Versammlung und an die Beamten der Chewra, insbesondere au die Herren Sekretäre Wilhelm F r e i st a d t und Emil Engel hinzusügte. Mit der Aufführung eines Schlnßchores der Tempelchöre, dirigiert von den Dirigenten H e i m a n n und Z e l l n i k schloß die wahrhaft glanzvolle Veranstaltung. Die großen Sympathien, deren sich die Wiener Chewra .Kadischa nicht nur in der Wiener und österreichischen Jndenschaft, sondern auch im Auslände enreitt, gab sich auch in der überaus großen Zahl von Sympathieknndgebnngett und Glückwunschtelegrammen kund, ivelche der Chewra aiis Anlaß ihres Jubelfestes von nah und fern, von Körperschaften und Persönlichkeiten zngekommen waren. Es gratulierten n. a. die K n l l u s g e m e i n d e n : Brünn. Graz. Krakau. Lemberg, Triest, Budapest, Baden bei Wien. Berlin und Breslau. Chewra Kadischa - Vereine: Prag. Graz. Triest, Tr o pp an, Fr i e d e k- M i st ek, Frankfurt am Main, Hamburg. München. Von Vereinen und Körperschaften: die Bezirksk o m m i s s i o n f.ü r beit XVI. u u d XVH. Bezirk, Israelitische Allianz zn Wien, A d a ß Iisroel (Schiffiynagoge). Ferner der Israelitische Humanitätsverein „Wien^ B^nai B'rith, der israelitische Ailsspeisungsverein Fünfhaus durch die Präsidentin Frau Fischler-Laudeis und die Vorstandsdame Frau Kommerzialrat Simon, der Verband der israelitischen Religiouslehrer,' Hilfsvereln für die notleidende Bevölkerung in Galizien, Tempelbanvereiu des VUX Bezirkes der Stadt Wien, Verein zur Unterstützung israelitischer Handwerker und Kleingewerbetreibender, Verein zur Bekleidung und Unterstützung armer alter Männer. Israelitische Kinderbewahranstalt, Verein der Kinderfrennde, Knrfürsorge, Ohel I Jakob (Israelitische Religionsgesellschafi) E. V. m München. IVon einzelnen Persönlichkeiten: Rabbiner Fürst,! der wegen Familientraner nicht persönlich beiwohnen konnte, i Räbbiner Dr. Max Grunwald, der ans gleichem Grunde I fernblieb, die Abgeordneten Hofrat Kuranda und Dr.' Jnlius I Ofner, Gemeinderat Dr. Rudolf Schwarz-Hiller. der beruflich | von Wien abwesend war, Baron Gustav Springer, Dr. Karl I Goldmark, k. lt. k. Generalstabsarzt d. R. Dr. S. Kirchen- I beiger, Frau Hofrat Kouta im eigenen Namen sowie im I Namen ihres Gatten des. Hofrates Ignaz Konto, Hofrat iLasns n. m. a. „Uatnralisalioü und Anseulhalts- Grlaubuis in Theorie nud Praris". Von Justizrat Wolff-Liffa. Naturalisation und Allsenthaltserlanbnis sind Dinge, die uns in den gemischtsprachigen Provinzen ziemlich tagtäglich beschäftigen mtb uns Anlaß geben zu fortgesetzten Klagen über Zurücksetzung, wie wir sie ja auch sonst, aber doch nicht in so reichem Maße erfahren. Am 1. Januar d. I. ist ein neues Gesetz über die Reichsimb Staatsangehörigkeit in Kraft getreten, und es fragt sich da für uns namentlich: was haben wir von dem Gesetz, was von seiner Handhabung zu erwarten? Es erscheint vermessen, schon jetzt em prophetisches Ui teil darüber abgeben zu wollen, da man von einer Praxis vorläufig natürlich nicht sprechen kann. Und doch deuten allerhand Anzeichen darauf hin. wie man wohl für die nächste Zukunft seitens der Regierung Naturalisation und Anfenthalrsbefugnis handhaben wird; es haben sich bereits seit dem 1. Januar Tatsachen ereignet, die einen Rückschluß auf das zukünftige Verhallen der Regierung znlasseu und alle Vorgänge, insbesondere alle Eiklärungen der .Regierung, lassen darauf schließen, daß diese Vorgänge, die seit dem 1. Januar sich ereignet haben, nicht vereinzelt bleiben werden. Danach scheint es, daß das Gesetz eine wesentliche Aettderung in der Haudhabung des Fremdenrechtes nicht gebracht hat und nicht bringen wird, wenn nicht von außen her immer wieder ans das Unrecht hingewiesen wird, das darin liegt, den Juden Rechte vorznenthalten. die den Andersglänbigen in gleicher wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Lage gewährt werden. Bei der Beratung des Gesetzes — ich spreche da natürltch zunächst nur von der Naturalisation oder wie es jetzt heißt Einbürgernng — erhob sich von allen Seiten ein Sturm gegen die Regierung, namentlich gegen die preußische in bezug auf die Handhabung des bisherigen Sraatsangehörigkeitsgesetzes. Der Sturm ging von den Sozialdemokraten bis in die Reihen des Zentrums, und bei den Konservativen hat sich ein Widerspruch gegen diese Elitrüstung nicht erhoben, wenn man sich auch hierüber überhaupt von dieser Seite nicht geäußert hat. Es wurde gegen die preußische Regierung der Vorwurf gerichtet, daß sie bei der Natnralisation lediglich ans Konfessionsrücksichten die Juden zurücksetze. Wir, die wir hier in der Provinz Posen wohnen, wissen genau, daß der Vorwurf berechtigt ist. Auch anderwärts ist er berechtigt gewesen, bas wissen wir ebenfalls, aber wir hier sind sozusagen Sachknndige ganz besonderer Art imb wir müssen deshalb erstaunen, wenn ivir erfahren, daß der Vertreter der preußischen Regierung die Erklärung abgegeben hat, diese Behanptnng sei durchaus nicht wahr, die preußische Regierung habe bei der Handhabttng des früheren Gesetzes niemals konfessionelle Rücksichten walten lassen,' es seien andere ^Rücksichten maßgebend gewesen, die für alle Ausländer gelten, von einer besonderen Behandlung der Juden sei keine Rede. Das rief nicht bloß allgemeines Erstaunen hervor, sondern auch Unglanben; von allen Seiten wurde der Regierung erklärt, das stimme nicht mit den bekannt gewordenen Tatsachen, die Regierung habe doch die Juden zurückgesetzt. Aber der Vertreter der preußischen Regierung blieb bei seiner Erklärung, blieb dabet auch, als ihm der Erlaß eines Oberpräsideuten — ich glaube, es war der der Rheinprovinz — ans dem Jahre 1901 vorgelesen wurde — die Sozialdemokraten haben ja bekanntlich das Glück, daß ihnen schnell mal etwas Amtliches auf den Redaktionstisch fliegt —. worin es heißt, baß nach grundsätzlicher Anordnung des Ministers Juden, auch Söhne von Gewerbetreibenden, nicht naturalisiert werden, selbst dann nicht, wenn sie hier geboren und erzogen sind, es sei denn, daß ein besonderes staatliches Interesse an der Naturalisation vorliegt — ich werde darauf sogleich znrnckkommen. Damit war ja eigentlich alle Welt davon überzeugt worden, daß der Minister 1901 eine solche Anordnung erlassen hat. Der Vertreter der preußischen Regierung erklärte aber, er könne nicht finden, daß darin eine Zurücksetzung um der Konfeffiou willen zn erblicken sei; die Regierung gehe davon aus. daß sie ein staatliches Interesse au der Natnralisation haben müsse, sonst naturalisiere sie nicht, es müsse sich sozusagen um Elemente handeln, deren Zuwachs für den Staat erfreulich sei. Nun bitte ich zn erwägen: wann hat wohl der Staat em Interesse daran, jemand zu naturalisieren? Ich glaube, fast nie; vielleicht bei einem Gelehrten oder bei einem steinreichen Mann,