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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1919-12-05 · 46 (5.12.1919) · p. Seite 645

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
36 (1919)
Issue
46 (5.12.1919)
Date
1919-12-05
Page
Seite 645 (sequence 9)
Language
German
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Ö*i BEöCfiflS MYYMMLG8MWW ü Zeitungsaufsatzes nicht möglich, diese Bemerkung . ' zii begründen,uhd es genüge (Jäher, festzustellen, daß Halevy als sein führendes Prinzip die Rechjfertjgung -der ^Tradition“ gegenüber der „Skepsis“ ider genannten AuferW betrachtet. Diese Sentimentalität findet man in der Monographie des gründlichen Kritikers,, Maier Frie dmann, über „Onkelos“ und in dem ebenfalls mit bewunderungswerter Genauigkeit ausgearbeiteteh Buche meines gelehrten Freundes, Samuel Krauß über Antoijjnüs, der inder Orgelfrage sich zu Reformprinzipien bekennt. Bei Friedmann, der den Onkelos^für Me aramäische Pentateuchiübersetzung retten will, und bei Krauß, der dem Patriarchen J ehud a h die intime Freundschaft irgend eines Antommis,- wenn derselbe auch nur eine Exzellenz statt einer Majestät sein sollte, erhalten (will, ist die Sentimentalität maßgebend, daß „an der Sache doch etwas gewesen sein muß“, >venn diese Sentimentalität auch nicht soweit geht, wie die Tehdenzgeschichtsschreibung Halevys, dem jeder Zweifel an der Authentizität alter Berichte ein Sakrileg ist, aus Gottlosigkeit und Unwissenheit entsprungen. Meine Ansicht dagegen ist es, Sagenstoffe aus der Gemütsverfassung späterer TTadenten zu erklären, die sich nicht von historisch beglaubigten Tatsachen, sondern von ihrer eigenen Stimmung leiten lassen und daher oft historischen Tatsachen ins Gesicht schlagen. ' Zthh Zwecke dieser Beweisführung wähle ich die Sage von Mordechai Benet, welche Herr Albert L Ö w in Nr. 20, Jahrgang 1916, der „Wochenschrift“ veröffentlichte. Ich will bemerken, daß mir Herr Löw, dessen publizistische Arbeiten ich seit Jahren mit Interesse verfolgt hübe, persönlich ganz fremd ist, und ich ah der ganzen Sache nur ein rein akademisches Interesse habe, das dadurch an Intensität <je- Ehht, daß Herr Löw in Mähren, dem Wirkungskreise Von R. Mordechäi Benet, acht Jahre nach dem Tode des Räbhi geboren wurde und darum als Tradent vuei^mehr Wahrscheinlichkeit für seine Angaben beanspruchen darf, als die talhradis’cben und midraschi- ScKen Tradenten, über deren Chronologie wir in der Rögel gar nicht oder sehr dürftig unterrichtet sind. f Herr Löw efzählt uns, daß R. Mordedhäi dem Prößburger Rabbiner, Moses Sofex, „viele Monate“ dach seinem* Tode erschienen sei und ihn gebeten habe, sein gegen die Exhumierung und Transferierung d„er Leiche R. Mordechais abgegebenes Gutachten Umzustoßen. Als Grund gab der verstorbene Rabbi an, daß seine provisorische Bestattung in Lichtenstadt eine göttliche Strafe gewesen sei, Weil er ein Verlöbnis gebrochen habe. Darum sollte er auf dem' Friedhöfe, auf dem seine frühere Braut bestattet sei, so lange ruhen, als: das aufgelöste Verlöbnis gedauert habe. Es hegt mir ferne, mich1 in billigem' Spott über diese gemütvolle Legende zu ergehen. Was sind aber die Tatsachen? Moöiechäi ßenet starb in Karlsbad am' 13. Ab 5589. Das Gutachten, das Rabbiner Moses Sofer ab^ab und das im 6. Rande der Sammlung. Cbatam Sofer Nr. 37 abaedruckt ist, ist vom' 15. Elul desselben Jahres, also genau 32 Tage Später, datiert. Bedenken wi^, daß es damals (1829.) keinen Telegraphen gab1, daß die Post nicht auf Eisenbahnen befördert wurdfe, pnd daß Rabjbijuer Möses; £u idem1 gründjlich gearbeiteten' Gutachten, das zwei ganze Folioseiten füllt, auch Zeit gehabt haben muß, so kann zwischen, der Mitteilung des Wunsches der Gemeinde, die Leiche ihres verehrten Seelsorgers nach Nikolsburg gebracht zu. sehen, und der Abfassung des Gutachtens nicht eine Zeit Tön ^violett ßfcmateh“, Modern höchstens von drei Wochen verflossen sein. Das Gutachten zeigt auch' nicht die leiseste Andeutung von einem Traume oder auch1 nur von einem Schwan* ken in' bezug auf die Auslegung des Gesetze^. Rabbi Moses erklärt die Exhumierung für unbedingt erlaubt, nur der Wichtigkeit der Sache halber verlangt er, daß noch zwei andere Gutachtern, das de# Prager Rabbinats und das seines Schwiegervater# R. Akiha Eger aus Posenx eingehölt werden. Da# einzige Bedenken, das er äußert, ist ein politisches. Die Gemeinde Lichtenstadt, welche den Fromimen nicht aufgehen wollte, machte geltend, daß auf Grund eines solchen Präzedenzfalles die Expropriation alter jüdischer Friedhöfe verfügt werden könnte, doch* ist das für Moses Sofer nur ein Grund zur Vorsicht, aber keineswegs zu einer negativen Entscheidung^ Es läßt sich heute natürlich nicht entscheiden,, ob Mordeebai Benet jemals „einen Scbflddech zurückgeben ließ“ und ob die betreffende Dame, die allerdings schön gestorben sein müßte, auf dem Friedhöfe von Lichtenstadt ruht, und am Allerwenigstest ob dieses Verlöbnis 7—8 Monate, solange aM der Rabbi in Lichtenstadt büßte, gedauert hat. Indessen beweisen eine Reibe von chronologischen und anderen Irrtümem, daß entweder Herrn Löws oder Seiner Gewährsmänner Gedächtnis sehr unzuverlässig ist. Herr Löw läßt Mordech’ai Benet als ,,besonders gelehrten Bachör“ auf die Jeschibah R. Ezechiel Landaus, des „Verfassers des Nödah Bijebudi“ mit 13 Jahren kommen. Ein Blick in die Biographie Benedikts von Leopold Löw (Gesammelte Schriften, H, 179),; die fast ganz auf den Nachrichten in dem hebräisch geschriebenen Büchlein von Jakob Aber, dem Sohne Benedikts, bald nach des Vaters Tode,, herausgegeben, beruht, wird ihm beweisen, daß Benedikt nicht nur nicht Landaus Schüler war. sondern dessen Vorträge mit Ostenfcätion mied, da er, etwa im Alter von 20 Jahren, nach' Prag gekommen, selbst schön eine Jeschibah! leitete. Ich Zweifle, ob' Benedikt Jeschihahs in Paks und Nagy Karoly besucht, hat, kann es aber nicht genau widerlegen, Weit ich das Büchlein Ah'ers nicht zur Hand habe. Sicher aber ist er ein Schüler von Jakob Katzenelnbogen, Rabbiner von Dettingen, 1765—1796, des Großvaters von Gabriel Rießer, gewesen (JeWish Emcyclopedia, VU, 454, Löwenstein: Blätter für jüdische Geschichte und Literatur, II. 55-—56). Herr Löw läßt Benedikt in seinem 20. Lebensjahre Rabbiner von Nikolsburg werden, nachdem er schön vorher zwei Rabbinate in Lunti'enburg und Sassin bekleidet hätte. Die Quellen zeigen, daß er erst 1784 Dajan in Nikolsburg war, als Welcher er ein Buch1 über die höchst naive Geisteraustreibungsgeschichte „Ruach Chajim“, 1785, ohne Angabe des OrteS, vermutlich in Brünn, gedruckt, empfahl. Später wurde er Rabbiner in Lnndenbürg, darauf in Sassin (Sehößbeig) und kehrte 1790 als Rabbiner nach Nikolsburg zurück, zu welchem Amte er nicht durch Kaiser Franz ernannt werden konnte, Weil erstens der Landrabbiner von den Vertretern der Gemeinden gewählt und vom' Kaiser nur bestätigt wurde, und Zweitens, weil Benedikt 1790 gewählt wurde, während Kaiser Franz erst 1792 zum Thron# gelangte. Schließlich erzählt uns Herr Löw., daß Benedikt auf dem Wege nach Karlsbad, von wo er nicht möbr lebend zurüekkehren sollte, in Hohenstadt eiukehrte, vfohin ihm zu Ehren auch Rabbiner Baxuch Fränkef aus Leipuik gekomimen war, und daß er in Karlsbad

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