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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1914-07-10 · 28 (10.7.1914) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
31 (1914)
Issue
28 (10.7.1914)
Date
1914-07-10
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 488 Dr. Bloch's Wochenschrift Nr. 28 Seitens der Gutsverwaltung in Stobodka lesna wurden 10 Absolventen der Baron Hirfch-Stiftungsschulen in die dort errichtete Ackerbauschule ausgenommen, um sie zu Landwirten heranzubilden. 3 von ihnen verließen nach kurzer Zeit die Anstalt. Von den früher aufgenommenen Absolventen haben im laufenden Schuljahre 6 Zöglinge die Ackerbauschule absolviert, 3 dieselbe frühzeitig verlassen, 9 verblieben in der Anstalt. Somit betrug der Stand der Absolventen der Baron Hirsch-Schulen am 31. August 1913 16 Zöglinge. Das Kuratorium spricht allen genannten Korporationen den verbindlichsten Dank für die Unterstützung aus, die sie demselben in seiner Tätigkeit zuwendeten. In einzelnen Orten, wo die Stiftung größere Gärten und Felder besitzt, wurden unsere Schüler von den Schulleitern in Gartenarbeit unterwiesen. Außer den Ausgaben für die auf Kosten der Stiftung untergebrachten Lehrlinge wurden an 20 Zöglinge des Brodyer Waisenhauses behufs Zuführung zum Handwerke und an 25 Handwerkslehrlinge in der Bukowina Stipendien gewährt. Der neue Direktor des Budaprster Rabbinerseminars. Das ungarische Amtsblatt meldet, daß der Kaiser über Vorschlag des ungarischen Kultusministers den Professor an jder iBudapester Landesrabbinerschule Dr .Ludwig Blau zum Direktor dieser Schule ernannte. Mit dieser Ernennung wird eigentlich nur 'der faktische Zustand, der seit dem Ableben des Direktors Dr .Bacher besteht, sanktioniert. Dr. Blau führt seit dem Tode Dr. Bachers bereits die Agenden eines Direktors. Wegen Besetzung der durch diese Vorrückung des Professors Dr. Blau freigewordenen Stelle eines Professors der talmudischen Wissenschaften wurde ein Konkurs ausgeschrieben. * Neuerlicher Brand im Eisenstädter Ghetto. In dem berühmten Eisenstädter Ghetto, welches erst vor ganz kurzer Zeit von einem großen Brande heimgesucht wurde, wütete vorige Woche abermals ein Brand, welchem wieder sechs Häuser zum Opfer fielen. Es liegt zweifellos verbrecherische Brandlegung vor. Mehrere Hauser sind eingestürzt, darunter auch das Geburtshaus des berühmten Rabbi Akiba Eger, in welchem der Chatam Sofer seine Hochzeit mit der Tochter des Rabbi Akiba Eger gefeiert hatte. Der in Eisenstadt begüterte Fürst Eszterhazy widmete der heimgesuchten Judengemeinde einen Bauplatz zur Errichtung einer jüdischen Schule, da auch die Schule bei dem letzten Brande ein Opfer der Flammen geworden war. Ein jüdischer Richter am Verwaltungsgerichtshof. Kaiser Franz Joseph hat den Komorner Advokaten Dr. D. Vasarhelyi zum Richter am Verwaltungsgerichtshofe ernannt. Diese Stelle steht im Range eines Ministerialrates. Der neue Verwaltungsrichter war zwei Jahrzehnte hindurch her städtische Anwalt von Komorn und ncchm auch lebhaften Anteil an den Arbeiten der dortigen jüdischen Gemeinde, deren Präsident er zwanzig Jahre hindurch war. Dr. Vasarhelyi hat als juristischer Fachmann einen europäischen Ruf. Pogromagitation in Rumänien. Aus Bukarest wird uns geschrieben: In allen Städten Rumäniens, wo Juden wohnen, wird jetzt nach russischem Muster gegen die Juden aufreizende Pogromliteratur verbreitet. Diese Proklamationen, welche unter dem falschen Titel „Gebt den Juden Rechte'' unter die Massen geschleudert werden, sagen u. a.: In frecher Weise fordern die Juden politische Rechte, nachdem sie schon alle Reichtümer des Landes an sich gerissen haben. Rumänen, greift zu den Pflöcken und Waffen und gebt ihnen die Rechte. Eine Strafe hiefür habt ihr nicht zu fürchten. — In den jüdischen Kreisen herrscht hierüber eine äußerst gedrückte Stimmung, da man sieht, daß die Polizei, trotzdem ihr mehrere Exemplare solcher Aufrufe vorgelegt wurden, zur Eindämmung der Agitation fast gar nichts unternimmt. Die Juden befürchten daher mit Recht, daß sie für den Fall, als die rumänischen Massen dem verhetzenden Aufrufe Folge leisten sollten, von keiner Seite eines erfolgreichen Schutzes gewärtig sein können. Ausschluß der Juden von der Nischni-Nowgoroder Messe. Aus Petersburg meldet man uns: Der Ausschuß der weltberühmten Nischni-Nowgoroder Messe hat auf Grund einer Weisung der Gouvernialverwaltung bekanntgegeben, daß Juden nicht das Recht haben, während der Messe wie bisher Geschäftslokale in Pacht zu nehmen. Diese Verfügung kommt einem Ausschlüsse der jüdischen Produzenten von der Nischni-Nowgoroder Messe gleich, auf welcher sich die Juden bisher ziemlich uneingeschränkt bewegen durften. Die Pastower ,christlichen Knaben aufgefunden. Wie erinnerlich, wurde vor einigen Monaten in Pastow bei Kiew ein jüdischer Knabe namens Paschkow ermordet aufgefunden. Da der Körper zur Unkenntlichkeit entstellt war, haben die antisemitischen Rituälmordfabrikanten ausgestreut, daß der gefundene Leichnam nicht der des Judenknaben Paschkow, sondern der eines der zwei Christenknaben Sokolowski und Taranenkos sei, welche zur selben Zeit aus Pastow verschwunden waren. Gleichzeitig behaupteten sie, daß der Christenknabe einem Ritualmorde zum Opfer gefallen sei. Tatsächlich wurde auch ein Jude in Haft genommen und auf Grund einer Kaution in Freiheit gesetzt. Nun wurden diese beiden abgängig gewesenen Christenkinder in einem Dorfe neben Zitomir, wo sie als Hirtenknaben in Dienst waren, aufgefunden. Es bleibt abzuwarten, ab die Regierung nunmehr auch nach dem wirklichen Mörder des Judenknaben mit solchem Eifer fahnden wird, wie sie es in der Annahme getan hat, daß her Ermordete ein Christenkind ist. Wiedererrichtung des Stolypinschen Erlasses.!Wie dem „Haint" aus Petersburg ^telegraphiert wird, soll der russische Ministerrat sich demnächst mit einen: Vorschläge befassen, der dähin geht, die bekannte Stolypinsche Verordnung, laut welcher solchen Juden, welche sich noch vor dem Jahre 1886 außerhalb des jüdischen Ansiedlungsgebietes ansässig gewacht haben, sowie allen, welche als Soldaten am russisch-japanischen Kriege teilnahmen, gestattet werden soll, außerhalb des jüdischen Ansiedlungsgebietes zu wohnen. Der Minister des Innern weist in seiner Vorlage darauf hin, daß dadurch, daß "der Senat nach der Ermordung Stolypins dessen obenerwähnte Verordnung als angeblich ungesetzlich aufgehoben habe, in hezug auf das Wohnrecht der Juden eine Rechtsunsicherheit Platz gegriffen Habe, so daß viele Hunderte jüdischer Familien, welche auf Grund der genannten Verordnung außerhalb des Anfiedlungsgebietes wohnen, vor der Gefahr stehen, plötzlich ausgewiesen zu werden. Germanen in Rußland. Im Jekaterinoslawer Gouvernement in Rußland gibt es eine Anzahl Kolonien, welche fast ausschließlich von Deutschen bewohnt sind. Trotzdem die Deutschen in Rußland gleichfalls unter dem Drucke des nationalen Chauvinismus der Russen zu leiden haben, beteiligen sie sich an der Verfolgung der Juden und überhäufen die Behörden mit Petitionen, den Juden den Aufenthalt in diesen deutschen Kolonien zu verwehren. Tatsächlich

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