Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 14 (3.4.1903)
- Date
- 1903-04-03
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 14 Dr. Bloch's Wochrnsthrifk. Sette 219 Der Ausschuß tagte bereits am 28. und 29. December unter dem Vorsitze des Herrn Präsidenten Prof. Philippson und beschloß, die hervorragenden Gelehrten Dr. Philipp Bloch aus Posen, Dr. Steckelmacher aus Mannheim, Dr. Ziemlich aus Nürnberg, sowie den Schatzmeister der Gesellschaft Banquier Landsberger aus Glogau zu cooptiren. Es bedarf keiner Ausführung, daß die Roth, welche unfern Glauben bedroht, schwer ist und tief geht. Wir bedenken wohl, daß vor Allem die sociale Noth die allgemeine Hilfe dringend macht. Aber es darf darüber doch die Gefahr nicht übersehen werden, in welcher die innere geistige Entwicklung unserer Religion dermalen schwebt. Man wagt es, unter scheinbar wissenschaftlicher Begründung die sittliche Tiefe unserer Religion zu leugnen und spricht deshalb dem Judenthume das Recht der Mitarbeit an der allgemeinen Culturentwicklung ab. Daher auch der überhandnehmende Abfall unter uns, der diese Mißachtung des Judenthums zu bekräftigen scheint. Indessen müssen wir es eingestehen, daß die wissenschaftliche Arbeit an unserem Religionswesen nicht mehr so vielseitig, so schöpferisch und daher auch nicht so allgemein überzeugend geworden ist, wie die Tiefe der Aufgaben es erheischt. Der Culturwerth der Religionen wird aber im letzten Grunde nur nach der Kraft geschätzt, die sie im eigenen Lager zur Erscheinung bringt. Daher müssen die Gemeinden Israels die weitblickende Einsicht bekunden, für die Erhaltung, die Befestigung, die innere tiefere Entwicklung unserer religiösen Macht opferwillige Vorsorge zu treffen. Die Erhaltung der Wissenschaft des Judenthums ist eine Grundbedingung für die Erhaltung und die Wirksamkeit unserer Religion. Das sind die Ideen, von denen die Männer geleitet werden, welche für die Gesellschaft eintraten, und mm ist es an den Edlen und Hochgesinnten, dieses ideale Unternehmen zu fördern und Mitglieder der Gesellschaft zu werden. Von den Herren Collegen wird die Zuversicht gehegt, daß sie in dieser Hinsicht die Gemeinden berathen und den großen Versuch zu einer centralen Bereinigung für die Wissenschaft unseres Glaubens warm und kräftig unterstützen werden. Insbesondere ist es nothwendig, Delegirten-Ausschüsse in den Gemeinden zu bilden, welche die Propaganda energisch in die Hand nehmen und namentlich Rednern die wiederholte Möglichkeit einer Ansprache an die Gemeinde verschaffen. Beitrittserklärungen nehmen ein jeder der genannten Herren, sowie der ergebenst Unterzeichnete entgegen. Dr. Adolf Posnanski, Mitglied des Ausschusses. Olmütz. (Zur Pensionsversicherunq der mährischen Cultusbeamtenschaft.) In hoffnungsfreudiger Zuversicht haben die mährischen Cultusbeamten den Beschlüssen der diesjährigen Delegirtenversammlung des mährischjüdischen Landesmaffefondes, welche am 23. und 24. März l. I. in Brünn stattgefunden hat, entgegengesehen. Denn es galt, dem Zuge der Zeit folgend, die Pensionsversicherung der gesammten mährischen Cultusbeamtenschaft in Angriff zu nehmen. Der mährisch-jüdische Landesmassefond hat nunmehr in hochherziger Weise die Beamtenschaft in dieser Erwartung nicht getäuscht, sondern sein überaus humanitäres Wirken dadurch in glänzender Weise gerechtfertigt, daß derselbe die Absicht hegt, in Gemäßheit der Statuten die Erträgnisse dieses Fondes unter Anderem auch zu Pensionen für die mährischen Cultusbeamten zu verwenden. Nach einem Circular des Landessanitäts-Referenten Herrn Doctor L. Spitzer soll nämlich dieser Zweck in dem Statute noch deutlicher zum Ausdrucke gebracht werden. In Anbetracht dieses Umstandes wäre es nunmehr Sache der mährischen Cultusgemeinden, den diesbezüglichen Vorschlägen des Curatoriums einmüthig zu entsprechen, um durch dieses Votum zu bezeugen, daß die Gemeinden die Tragweite dieser eminent wichtigen Angelegenheit für die gesammte mährische Cultusbeamtenschaft voll und ganz erfassen; denn wie viel Kummer und Sorge würde bei richtiger Erwägung der Propositionen des Landesmaffefondes der Beamtenschaft erspart bleiben; wie viel Thränen von Witwen und Waisen würden bei etwaiger Realifirung dieser von echter Menschenfreundlichkeit zeugenden Wohlfahrtseinrichtung getrocknet werden und auf welch' echt edle Weise würde man den erhabenen Intentionen unseres allergnädigsten Monarchen entsprechen, und wie würden sich schließlich die Cultusgemeinden selbst ein ewiges Denkmal in den Herzen ihrer Functionäre setzen! Ich glaube daher den Wünschen Aller Ausdruck zu geben, wenn ich an die ehrsamen Vorstände der mährischen Cultusgemeinden den Appell richte, ihr Herz dieser sich jetzt darbietenden Gelegenheit hinsichtlich der Pensionsversicherung ihrer Functionäre nicht zu verschließen, sondern vielmehr die Anregung des Landesmaffefondes auf das Freudigste zu begrüßen. Arnold Stößler, Secrelär der israel. Cultus gemeinde Olmütz. Budapest, 30. März 1903. Die Jahresversammlung der israelitischen Gememde-Districtspräsidenten wurde heute im Gebäude der Prster israelitischen Gemeinde abgehalten. An derselben nahmen theil: Emanuel Donäth (Tremsen), Martin Schweiger (Budapest), Philipp Szilassi (Szabadka), I. M. Deutsch (Szombathely), Alexander Leopold (Szegzärd), Armin Wertheim (SzekesfehervLr), kön. Rath Ignaz Schreiber (Györ), kön. Tafelrichter Wilhelm Lippe (Szolnok), Dr. Franz Berkovits (Nagyvärad). Dr. Jzsü Rözsa de Bärhely (Szeged), Salomon Sternthal (Temesvär), Moriz Weiß (Klausenburg), Dr. Victor Schul (Szaßvaros) und kön. Rath Joseph Simon als Referent. Martin Schweiger, als Vorsitzender der letzten Versammlung, begrüßt die Erschienenen und meldet, daß Wilhelm Guttmann de Gelse und Bernhard Politzer ihr Fernbleiben entschuldigt haben. Er ersucht die Versammlung, sich einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, sowie für die Landeskanzlei einen Präsidenten zu wählen. Zum Präsidenten der Versammlung wurde Martin Schweiger, zu dessen Stellvertreter, Doctor Jzsö von Rözsa und zum Präsidenten der Landeskanzlei ebenfalls Martin Schweiger, zu dessen Stellvertreter Wilhelm Guttmann de Gelse gewählt. Hierauf legte Referent Dr. Joseph Simon den Bericht der Landeskanzlei vor, dem wir Folgendes entnehmen: Die letzte Jahresversammlung betraute die Kanzlei damit, an den Cultusminister eine neuerliche Repräsentation zu richten, worin um eine weitere Erhöhung der für israelitische confefsionelle Zwecke festgestellten Dotation im Verhältnisse der Betheiligung der übrigen Confessionen gebeten wird. Die Landeskanzlei ist diesem Auftrag nachgekommen und erwirkte eine Erhöhung der für das laufende Jahr festgestellten Dotation um 10.500 Kronen, so daß in den diesjährigen Staatsvoranschlag unter diesem Titel bereits 38.5OO Kronen ausgenommen wurden. Diese Summe ist jedoch, mit der Dotirung der einzelnen christlichen Confessionen verglichen, noch immer verschwindend klein. Es ist nothwendig, daß an die Regierung eine neuerliche Repräsentation in dem Sinne gerichtet werde, daß die Dotirung der israelitischen konfessionellen Zwecke im Verhältnisse der Seelenzahl geschehe. Ein ähnliches Mißverhältniß ergibt sich auch bezüglich der für die Ergänzung der Seelsorgereinkommen verwendeten Summen. Während im Jahre 1901 das Einkommen der Rabbiner nur bis auf 600, respective auf 1200 Kronen ergänzt wurde, erreichte diese Ergänzung im Jahre 1903 bereits 700, respective 1400 Kronen, je nachdem der Rabbiner über eine kleinere oder größere Qualification verfügt. Im Jahre 1905 wird die Ergänzung das im Gesetze vorgeschriebene Maximum von 800, respective 1600 Kronen erreichen. Einen viel größeren Schaden als das geringe Ausmaß der staatlichen Hilfe erleidet das Judenthum durch den moralischen Schaden, den die Confession durch die Uebertritte erleidet. Laut dem Ausweise des Cultusministeriums beträgt der Verlust der israelitischen Confession seit dem Jnslebentreten der kirchenpolitischen Gesetze 1639 Seelen. Es fehlen jedoch Daten darüber, ob bei diesen Uebertriiten die im G.-A. LXXX: 1868 vor geschriebenen Formalitäten eingehalten wurden oder nicht. Dies ist deshalb von Wichtigkeit, da ein Uebertritt, bei welchem diese Formalitäten nicht eingehalten wurden, laut dem Gesetze als nicht geschehen zu betrachten sei. Die Vorweisung des Taufscheins allein enthebt das steuerpflichtige Mitglied der israelitischen Gemeinde der Beitragspflicht zu den Gemeindelasten noch nicht. Der Betreffende hat insolange die Cultussteuer zu zahlen, bis er den gesetzlichen Formalitäten Genüge geleistet hat, namentlich bis er seine Absicht zum Uebertritt dem Rabbiner vor zwei Zeugen zweimal angemeldet hat. Diese traurigen Erfahrungen machen es der Confession zur Pflicht, der richtigen Ausübung des Religionsunterrichtes volle Aufmerksamkeit zu schenken. Im Interesse der Vervollkommnung dieses Unterrichtes wurden bereits in mehreren Districten Maßnahmen zur Ausarbeitung eines entsprechenden Lehrplans getroffen, und es soll sogar der Religionsunterricht in sämmtlichen Schulen sowohl dem Wesen als der Form nach einheitlich gemacht werden. Behufs Concentration der durch die