Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 44 (31.10.1902)
- Date
- 1902-10-31
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 714 Dr. Bloch's Wochsnfchrifk. Nr. 44 dem Sinne jenes Ausspruches des R. Akiba und in der von uns gegebenen, von Herrn Rabbiner Bock aber so unbarmherzig angefochtenen Auffaffung. Im Tractat Joma 85 b, wo es sich darum handelt, den Nachweis zu liefern, daß der Sabbath, wo es sich um Menschenleben handle, überschritten werden dürfe, wird dies in folgender, die liberale Auffassungsweise der Gesetzrslehrer des Talmud in Helles Licht stellender Weise deducirt: „Es heißt in der Schrift Exod. 31, 14: „Ihr sollt den Sabbath beobachten, denn er ist euch ein Heiligthum", das will sagen: „Euch ist der Sabbath gegeben, nicht aber ihr dem Sabbath". Das ist doch wohl ganz deutlich gesprochen. Daß aber diese Auffaffung keine vereinzelte, sondern eine im Kreise der Rabbinen verbreitete, überhaupt eine landläufige gewesen, geht schon daraus hervor, daß dieselbe Folgerung, zu welcher ja die Zcitverhältniffe drängten, den Weg in das Evangelium gefunden. Da heißt es: „Der Sabbath ist um des Menschen willen gemacht und nicht der Mensch um des Sabbaths willen." (Math. 12, 8; Luc. 6, 5) Wer nun diesen in und vor dem Zeitalter Akibas in den Kreisen der Gesetzeslehrer herrschend gewesenen liberalen, der Zeit und ihren Bedürfniffen Rechnung tragenden Geist kennt, wer da weiß, daß diese Lehrer sich bei der Auslegung der Schrift von der Ueberzeugung leiten ließen: die Thora sei gegeben worden, „daß man durch sie lebe, nicht aber daß man durch sie st erbe" — und eine starre Buchstabenbeobachtung führt ja schließlich zum Tode des religiösen Geistes — wer das weiß, der wird jenen Ausspruch R. Akibas, daß man in der Noth am Sabbath eher arbeiten, als zum Bettelstab greifen solle, nicht so „ungeheuerlich, ja undenkbar" finden, wie ihn Herr Rabbiner Böck findet. Wenn man uns aber, wo wir zur Jllustrirung jenes denkwürdigen Ausspruches Akibas andere Aussprüche dieses Meisters über die Werthschätzung der Arbeit herbeizogen, entgegenhält : „Die Aneinanderreihung einiger praktischer Sprüchlein (sie!) beweise nichts", so antworten wir, daß ja die ganze mosaische Ethik lediglich aus einer Aneinanderreihung praktischer Sprüchlein besteht, daß die Pirke Abot, welche zu allen Zeiten das ethische Bewußtsein im Judenthum machtvoll weckten uns) nährten, dies nur durch eine Aneinanderreihung praktischer Sprüchlein vermochten, und daß schließlich jenes Tractätlein, das die Welt eroberte, nichts anderes als eine Aneinanderreihung „praktischer", allerdings aus dem jüdischen Schriftthum geflossener „Sprüchlein" enthält. Eine liberalere und richtigere Einsicht, als der Bestreiter unserer Auffaffung, bekundet ein anderer Rabbiner in der vorigen Nummer dieses Blattes. Er spricht von der dem Sabbath innewohnenden wahren Weihe, der inneren Ruhe, berührt dabei den Streit, der sich in den Vierziger-Jahren des vorigen Jahrhunderts darüber entspannen, ob man am Sabbath schreiben dürfe, und bemerkt dabei: „Bei dieser Gelegenheit hat Samuel Holdheim eine von seinem Standpunkt aus richtige Ansicht verfochten. Das Schreiben am Sabbath, meint er, sei wirklich nicht so schlimm; wenigstens ließe sich dies talmudisch vertheidigen. Biel schlimmer ist es, daß jüdische Kinder am Sabbath die Schule besuchen müffen und so überhaupt das Berständniß für den heiligen Ruhetag verlieren." Hiemit schließen wir unsererseits die Discussion, die wir nicht provocirt und deren Streitobject nicht zum Nutzen der Sache verschoben wurde. Ueber die Schrift — das lehrt ja der Talmud in jeder Zeile — läßt sich discutiren; allein: ve gustibus non est disputandum. Wien, 26. October 1902. Dem entgegen erhalten wir folgende Zuschrift aus Prag: Hochgeehrter Herr Redacteur! In der vorletzten Nummer (42) Ihres geschätzten Blattes wird unter dem Schlagwort „Die Arbeitsscheu der Juden" ein Ausspruch Rabbi Akibas unrichtig und aus dem Zusammenhänge gerissen angeführt und gelangt der Herr Einsender auf diese Weise zu dem verblüffenden Resultat, Rabbi Akiba habe die armen Leute von der im Dekaloge gebotenen Sabbathruhe dispensirt; allein das, was der Herr Einsender anführt, hat Rabbi Akiba nicht so gesagt, und was er in seinen Worten findet, wahrhaftig nicht sagen wollen. Der vom Herrn Einsender angeführte Ausspruch erscheint im Talmud zweimal. Im Tractat Sabbath Fol. 118 a und zwar allein, und im Tractat Psochim Fol. 112 a hier unter anderen Sentenzen desselben Mischnalehrers. Der Herr Einsender hat die zweitgenannte Stelle angeführt. Dieselbe lautet im Urtext wörtlich: „^ss'e schabateho chol weal tiztarich labruos", was richtig übersetzt lautet: „Mache Deinen Sabbath zum Wochentage, um nicht der Hilfe der Geschaffenen (der Menschen) zu bedürfen", und nicht wie falsch übersetzt wurde: „Mache den Sabbath zum Wochentage" u.s.f. Nun wollen wir sehen, worauf dieser Ausspruch angewendet wird. Die angeführte Stelle verbreitet sich über eine in der Mischna (Tractat Psochim Fol. 99 b) enthaltene Bestimmung, welche auch der ganzen Verhandlung vorangesetzt ist. Diese lautet: „Am Passah-Abend ist auch der Aermste in Israel verpflichtet, vier Becher Wein zu trinken, auch wenn er genöthigt ist, sie von der 'I'arnebe (ungefähr Volksküche) zu nehmen, also einer von jenen, der auf der tiefsten Stufe stehenden Claffe der Armen angehört, denen die Speisen ln natura verabreicht werden. Daraufhin wird die Frage aufgeworfen, weshalb findet es die Mischna für nöthig, diese Bestimmung anzuführen, es ist ja selbstverständlich, daß dem Dürftigen, was ihm nach religiöser Vorschrift nothwendig ist, aus öffentlichen Mitteln geboten wird, worauf erwidert wird, es wurde aus dem Grunde angeführt, um zu zeigen, daß auch Rabbi Akiba derselben zustimmt. Dieser verlangt nach seinem Ausspruche: „Mache Deinen Sabbath" u.s.f., daß der Dürftige die Sabbathmahlzeiten, die im Allgemeinen sich vor jenen an Wochentagen auszeichnen sollen, auf das Aeußerste einschränken solle, um nicht menschliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen, aber es in diesem Falle, wo es sich um Erfüllung einer religiösen Pflicht handelt, gestattet ist, ein Geschenk anzunehmen. Doch legt selbst Rabbi Akiba auch dem Dürftigsten die Pflicht auf, die Sabbathmahlzeit jedenfalls, wenn auch nur durch eine Kleinigkeit, auszuzeichnen. Auch in der Parallelstelle Tractat Sabbath handelt es sich um die Sabbathmahlzeit. Der Ausspruch: „Mache Deinen Sabbath zum Wochentage, um nicht menschlicher Hilfe zu bedürfen", bleibt auch in der richtigen Auffassung ein herrlicher, welcher die Menschen zu höchster Begnüglichkeit und zur Selbstachtung auffordert. So wurde diese Stelle seit Entstehen des Talmud bis jetzt ausnahmslos von allen Talmudkundigen aufgefaßt. Mit vorzüglicher Hochachtung Ihr ergebener S. K. Auch Herr Elias Lehr sendet uns im gleichen Sinne eine Zuschrift über dieses Capitel und verweist auf mehrere schöne Talmudstellen über die hohe Wichtigkeit der Sabbathheiligung. Wir glauben indessen durch die vorstehende Zuschrift die Discussion als erschöpft anzusehen. E. B. Wien. Die Wiener Jüdische Toynbee- Halle, XX Karaj angasse Nr. 20 ist in das dritte Jahr ihres segensreich wirkenden Bestandes getreten. Die Eröffnung der diesjährigen Wintersaison hat am 25. d. M. in dem Vereinslocale in Anwesenheit eines überaus zahlreichen Auditoriums, das die leider allzusehr beschränkten Räume nicht zu fassen vermochte, stattgefunden. Mit Befriedigung und Genugthuung darf registrirt werden, daß nun auch die officiellen Kreise unserer Gemeinde der Toynbee-Halle ihre freundliche Aufmerksamkeit zuwenden, indem sie dieMühe nicht scheuten, der Eröffnung anzuwohnen. Man bemerkte unter anderen illustren Gästen auch den Vicepräsidenten des Cultusvorstandes Herrn Landesschulrath Dr. Gustav K o h n, die Mitglieder des Cultusvorstandes: die Herren Bezirksschulinspector Dr. Marcus Spitzer, Baurath S t i a ß n y, Generalsekretär kaiserl. Rath Dr. Lieben, mehrere Vertreter des Wiener Rabbinats-Collegiums u. s. w. Die Eröffnungsrede hielt der Obmann der Toynbee-Halle, Seminar-Rector Professor Dr. Schwarz, in welcher derselbe darauf hinwies, daß das Wesen und der Grundzug der Toynbee-Halle eine Institution sei, welche die Juden schon vor dreitausend Jahren cultivirten. Die formvollendeten Ausführungen des Redners, die in einem Appell ausklangen, die humanitären Ziele und Zwecke der Toynbee-Halle geistig und materiell zu fördern, fanden allgemeinen lebhaften Beifall. Dieser Rede folgten musikalische und gesangliche Vorträge, executirt von den Compositeuren Prof. Ignaz Brüll und Prof. Josef S u l z e r, dem Obercantor Bela G u t m a n n und Ersten EantorF u ch s, dem Cellisten S. A u b e r, die verdienten, stürmischen Applaus ernteten. Zum Schluffe ergriff Vicepräsident Dr. Gustav K o h n das Wort, um in längerer Ausführung gleichfalls die Förderung der hehren Ziele und Zwecke der Toynbee- Halle zu erbitten. Er spreche, sagte Dr. Kohn, wohl nur im eigenen Namen, sei jedoch, nach der Stimmung seiner College« in der Cultusgemeindevertretung, in der erfreulichen Lage, eine Subvention seitens der Cultusgemeinde in Aussicht zu stellen. Es liege jedoch in der Natur der Sache, daß die Cultusgemeinde, deren Wohlthätigkeitsetat allzu sehr in Anspruch genommen sei, nur subsidiär einzugreifen vermöge, er richte daher an die weitesten Kreise der Gemeindemitglieder die dringende Bitte, nach Kräften zur Erhaltung der Toynbee-Halle ein Scherflein beizutragen, damit die letztere in den Stand gesetzt werde, Filialen auch in anderen Bezirken zu errichten. Die überaus lebhafte Zustimmung, welche die von wärmstem Interesse