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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-02-14 · 7 (14.2.1902) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
7 (14.2.1902)
Date
1902-02-14
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 7 Dr. Bloch's Wochenschrift. Sette 103 hier das Heidenthum hingewiesen auf die reinere Religion des Moses und der Propheten und so vorsichtig und schonend als möglich von der religiösen Prärogative des jüdischen Volkes überführt. So steht das Judenthum der Diaspora um die Wende der Zeiten in dem lebhaftesten Austausch mit der griechisch-römischen Welt — auf der einen Seite tief von ihr beeinflußt, herausgeführt aus den Schranken nationaler Selbstgenügsamkeit und befreit zu wahrem universalem Denken —, auf der anderen voll kühnem, selbstbewußten Eroberungsdrang, hellenisches Denken und hellenische Formen frei benutzend und selbstständig verarbeitend. Ueberschauen wir den Complex jüdischer Literatur von der Septuaginta an bis zu den letzten Gesängen der Sibylle, den glühenden Bildern des Henochbuches und den tiefsinnigen Speculationen des vierten Esra, so stehen wir vor einem Strome geistiger Kraft, dem an Gedankentiefe und Phantasienreichthum wenig sich an die Seite setzen läßt. Wer dem Gedankeninhalt dieses Schriftthums nachspürt, findet nichts Geringeres als das gesammte christliche Gedankengebäude — vor Christi. Das hat Niemand so klar und hell dargestellt als M. Friedländer in seiner Schrift: „Zur Entstehungsgeschichte des Christenthums" (Wien 1894) und in jenen in diesen Blättern publicirten Aufsätzen: „Das Judenthum in der vorchristlichen griechischen Welt" (Sonderabdruck, Wien 1897). 'Allein auch die Ketzersecten der Gnostiker, gegen welche das junge Christenthum mehrere Jahrhunderte einen schweren Kampf zu führen, weist Friedländer („Der vorchristliche jüdische Gnostizismus", Güttingen 1898) bereits in einer sehr frühen vorchristlichen Periode nach, und in einer neuen Schrift zeigt er uns die vollständig ausgeprägte Gestalt des Antichrist — vor Christi („Der Antichrist in den vorchristlichen jüdischen Quellen". Göttingen 1901, Vandenhoek u. Ruprecht). Diese Arbeiten werfen Helle Schlaglichter auf die vollständig vernachlässigte Geschichte der jüdischen Minäer- und Ketzersecten, Der e;t Anfänge in die vormakkabäische Zeit hineinragen und die zweisillos verbreiteter waren, als man bis nun vermuthete. Von dem Alexandrinismus ausgehend, ist die minäische Bewegung allmälig zur Auflösung des Gesetzes und zur Sprengung aller nationalen Fessel gelangt, um schließlich an dem Fundamente des Ein-Gottgedankens zu rütteln. Wir sehen das alte Juderuhum den Kampf gegen die Minäer führen mir j?nen Waffen, welche später die Kirchenväter gegen die Gnostiker gebrauchen. Wenn wir nun die Verdienste dieser Arbeiten Friedländer's uneingeschränkt anerkennen, seinen Fleiß, seine Gelehrsamkeit, seinen Scharfsinn bewundern, so vermögen wir doch den peinlichen Eindruck nicht zu unterdrücken, den seine Anklagen Hervorrufen, die er gegen alle Träger der jüdischen Wissenschaft richtet, wegen ihrer angeblichen Antipathien gegen „das ihnen unbequeme und unsympathische Diaspora-Judenthum", welches, numerisch dem palästinischen überlegen, „von hervorragenden, von schwärmerischer Begeisterung für Moses und die Propheten erfüllten, auf der Höhe der Zeit stehenden, ihre Zeichen richtig deutenden Führern geleitet, unbeeinflußt von p:arisäischer Führung und Tradition den eigenen Weg wandelte und in frischer Jugendkraft zahlreiche Secten bildete". Jene Antipathien sind nur eingebildet, allein Friedländer überschätzt die Folgewirkungen des Hellenismus für das Judenthum. Denn wo ist die gewaltige Kraft geblieben und wie hat sie gewirkt? Schon im zweiten Jahrhundert der christlichen Zeitrechnung ist fast nichts mehr von ihr zu spüren. Die eigenartige Literatur hat keine Fortsetzung erfahren. Der stolze, zuversichtliche Ton der Propaganda ist verklungen und kaum eine Spur einer Wirkung läßt sich in der Weltliteratur Nachweisen. Vor Allem: der oft nicht unbeträchtliche Anhang von Proselyten, welcher sich fast um jede der jüdischen Diasporagemeinden gebildet hatte, er ist wie weggefegt von dem Erdboden. Daß die Katastrophe, welche der Zusammenstoß mit dem römischen Kaiserthum über die Genossen im Heimatlande und das jüdische Staatswesen gebracht hatte (die Zerstörung Jerusalems im Jahre 70 und die Niederwerfung des Aufstandes des Bar Kochba 135), das bewirkt hätte, ist nicht anzunehmen. Brutaler Gewalt unterliegt eine geistige Macht nicht so vollständig, und der Zusammenhang mit dem Mutterlande war doch schon so gelockert, daß jene Schläge die Diaspora vernichtend nicht treffen konnten. Das pharisäische Judenthum hat sich wie ein Phönix aus der Asche emporgeschwungen, das hellenistische dagegen mit seinen zahlreichen Proselytengemeinden bildete den Stamm der neuen christlichen Vereinigungen, die jüdischen Apokalypsen wurden christlich überarbeitet, die Sammlung der sibyllinischen Orakel durch rein christliche Stücke vermehrt. Das beste, was das junge Christenthum an eigener Literatur aufzuweisen hat, es stammt aus der Feder dieser ehemaligen griechisch gebildeten Juden. Die historische Bedeutung des jüdischen Hellenismus ist damit gekennzeichnet: es war das Christenthum vor Christi und mußte sich schließlich mit ihm verschmelzen. Die Geschichte hat das Wort Jehuda Halevis bestätigt: „Laß Dich nicht blenden von dem Glanze des Hellenismus; er hat wohl kostbare Blüthen gezeitigt, aber keine Früchte getragen." Dem Judenthum jedesfalls blieb es versagt, diese Früchte zu genießen. G. Das religiöse Gesetz über den Selbstmord. Von Dr. Simon Stern, Rabbiner in Saaz. Der bei vollem Bewußtsein aus materiellen Ursachen vollzogene Selbstmord wird vom religiösen Gesetz als schweres Verbrechen betrachtet. „Jedoch Euer Blut und Leben fordere ich, von der Hand alles Lebenden werde ich es fordern" (Genesis 9, 5). „Nur hüte Dich und heute Dein Leben" (Deuteron. 4, 9). „Und bewahret gar sehr Euer Leben" (ibick. 4, 15). Diese Verse schließen nach Erklärung des talmudischen Schriftthums das Verbot des Selbstmordes und das Gebot, das eigene Leben nach Möglichkeit zu schützen, ein. (Berachith rabba 34 und Berachoth 32 b.) Gott gibt dem Menschen das Leben, um zu wirken, wer es nimmt, begeht an Bielen einen Raub. Unser Leben gehört nicht uns allein, es gehört immer auch Anderen, den Kindern, der Gattin, der Familie oder irgend einem Kreise, dem man durch Geburt oder Wahl angehört. Wer sich nun diesem Kreise und den Pflichten entzieht, die das Leben an ihn stellt, indem er das Leben w.'gwirft, begeht eine irreparable Untreue. Das Verbrechen des Selbstmordes ist nach mancher Richtung hin nicht viel geringer als das des Mordes. Der Tod ist sonst dem Ausspruch des Talmud gemäß eine Sühne für die im Leben begangenen Vergehen, der Selbstmord kann aber nicht als diese Sühne betrachtet werden, denn er ist selbst das Verbrechen. (Responsengutachten des R. Moses Sofer Jore dea 326). Ein Verbrechen, das weder vom irdischen Richter noch von der Gesellschaft bestraft werden kann, denn der Verbrecher hat sich allem Irdischen entzogen. Leichten Sinnes darf aber die Gesellschaft nicht über eine solche That hinwegsehen, da sonst das Bewußtsein von der Gräßlichkeit des Verbrechens schwinden würde. Darum wurde bestimmt, daß dem Selbstmörder, der seine That bei vollem Bewußtsein aus materiellen Gründen begeht, die letzten Ehren nicht erwiesen werden dürfen. Es ist wohl wahr, daß Keiner, der einen Selbstmord zu begehen im Begriffe ist, durch den Gedanken au die minder würdige Bestattung, die ihn nach der That erwartet, vom Vorhaben abgeschreckt werden dürfte, wie ja bekanntlich die Abschreckungstheorie bei jedem Verbrecher den Dienst versagt. Unbestreitbar ist es aber auch, daß die Gesellschaft durch ihr Urtheil über eine That, das in der Behandlung des Thäters seinen Ausdruck findet, auch zugleich den sittlichen Maßstab für diese That in das Herz jedes Einzelnen pflanzt oder wenigstens dort festhält. Bliebe irgend eine schlechte That gänzlich unbestraft, und der, der sie begeht, unbeanstandet in der Achtung der Menschen, dann ginge das Bewußtsein verloren, daß diese That eine schlechte ist, und es wäre kein Motiv vorhanden, sie zu unterlassen. Motive bestimmen aber nicht nur die Handlungen, sondern auch die Gedanken der Menschen. Angedrohte Strafen sind kein Abschreckungsmittel für den Verbrecher, aber doch für jeden, der kein Verbrecher werden will. Darum sagt die Thora: „Und das ganze Volk soll es hören und sich fürchten und (auch) fortan nicht freveln. (Deuteron. 17, 13.) Es ist also weder Fanatismus, noch Folge einer barbarischen Bestimmung, wenn dem, der bei vollem Bewußtsein aus sittlich geringwerthigen Gründen einen Selbstmord begeht, die letzten Ehren vorenthalten werden. Das religiöse Gesetz will die Sittlichkeit und den Zusammenhang der Familie oder anderer socialer Kreise schützen. Nicht jeder Selbstmord geschieht bei vollem Bewußtsein und nicht jeder aus niedrigen, verwerflichen Gründen. Klar und deutlich wird im talmudischen Schriftthum der Begrrff „bei vollem Bewußtsein" begrenzt. Wer begeht einen Selbstmord bei vollem Bewußtsein. Nicht Jener, der auf den Gipfel eines Baumes oder den Frist eines Daches steigt und von dort herabfällt, und getödtet wird, sondern nur Jener, der da spricht: „Ich werde

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