Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 17 (27.4.1900)
- Date
- 1900-04-27
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr 17 Br. Blvch's Wochenschrifk. Seite 313 Sprachen der Völker nicht lernen und nicht verstehen und nicht sprechen soll, wie etwa die andere Fluchandrohung: „Ich werde dich schlagen mit Grind, Geschwüren u. s. w.", daß man sich nicht kämmen und nicht reinigen soll, weil sonst die Strafandrohungen Gottes sich nicht so leicht erfüllen könnten. Mich hat es sehr interessirt zu erfahren, daß einer der größten und scharfsinnigsten Talmudisten des vorigen Jahrhunderts, der unerbittliche Gegner des R. Jonathan Eibenschütz schon vor 150 Jahren die Wichtigkeit einer genauen Kenntniß der Landessprache und ihres correcten Sprechens für die Juden erkannt und sogar, eine diesbezügliche testamentarische Weisung seinen Kindern ertherlt hat. Unwillkürlich dachte ich dabei an das bekannte Familientestament der größten rabbinischen Autorität unseres Jahrhunderts, des sel. Preßburger Rabbiners R. Moses Sofer, der aus Frankfurt am Main stammt In dessen Testament kommt die Stelle vor: Becifre Remad al tischlechos jad, das heißt die Schriften des R. Mojes Deffaus (Moses Mendelssohn) nehmet nicht in die Hand. Menasse b. Israel erwähnt auch in seiner Vertheidigungsschrift der im Jahre 1421 zu Hunderten dem Scheiterhaufen überlieferten Juden Wiens, weil drei christliche Knaben vermißt wo-den waren, deren Leichen aber später, als das Eis der Donau abgegangen war, in dem Strom gefunden wurden. Der hebräi,che Uebersetzer Bloch macht dazu die Randbemerkung: Wer könnte Dir, o weiser Lehrer, den Staub von den Augen nehmen, damit Du sehen könntest, welcher Wandel seitdem hier eingetreten, wie jetzt die Juden mit ihren christlichen Mitbürgern in brüderlicher Liebe und Eintracht leben, welch hohe Stellungen sie einnehmen und wie sie allseitig geschätzt und geehrt wurden u. s. w. Das war, wie schon oben bemerkt, im Jahre 1813. Und wie ist es jetzt nach nahezu einem Jahrhundert des größten culturellen Fortschrittes bestellt? Feiern Bosheit, Lügen, Haß, Verfolgung und Aberglaube, welche man längst für todt und begraben gehalten, ihre Auferstehung? Gibt es nicht in Wien und auch anderswo Leute genug, welche wiederum gerne Scheiterhaufen anzünden möchten? Sollen auch wir dem hoffnungsfreudigen Uebersetzer, dessen Augen ja auch schon längst die Erde bedeckt, zurufen: Wer möchte Dir den Staub von den Augen nehmen, damit Du sehen könntest, wie es jetzt in Wien ausschaut u. s. w.? Nein, halte lieber Deine Augen und Deine Ohren geschloffen und schlummere sanft bis bessere Zeiten kommen. ES wird ja vielleicht doch einmal ein Tag aubrechen, auf den keine Nacht mehr folgt. Augenblicklich könnte man fast mit Kohelet sagen: Ich lobe mir die Tobten, welche längst gestorben sind. P r a g-Weinberge, 16. April. Rabbiner Stark. Die synagogale Eintrittskarte. Während der Feiertage hatten wir hier in Berlin eine Revolution und dann eine Contrerevolution. Jetzt ist wiederum alles still und das Vaterland ist gerettet. Ich will den Leser nicht erschrecken. Die Revolution, von der ich spreche, war nicht — ich will nicht meinen Mund zum Bösen aufthun — etwa gegen unser» Gemeindemonarchen Justizrath Meyer gerichtet, auch nicht gegen unsere Parnaffim, die Gott segnen möge, nämlich mit Verstand — nein, es handelt sich um die Auflehnung gegen eine alte und ehrwürdige Institution, gegen die synagogale, Eintrittskarte. Der große Zunz, der alle Erscheinungen im Judenthum, groß wie klein, mit historischer und philologischer Akribie beschrieben hat, weiß nichts von der synagogale» Eintrittskarte, deren Form und deren Text. Soll ihm dies entgangen sein? Unmöglich! Ich kann nur mit unseren Alten sagen: 12 "nannb'jb irran Wenn ich die Geschichte und die Bedeutung dieser Einrichtung im Judenthum in diesem Blatte beschreibe, bin ich wohl zeitlebens unsterblich. Also zur Sache! Unsere Gemeinde hat fünf öffentliche Synagogen — neben vielen Privat-Synagogen, die fast alle von der Gemeinde subventionirt sind. Für gewöhnlich find die Gotteshäuser erdrückend leer; Orgel, Chor und last not least Predigt „ziehen" nicht mehr. Aber an den hohen Feiertagen, an solchen Festtagen, die mit christlichen zusammenfallen, und anläßlich der „Seelenfeier" ist das Bedürfnis nach dem Besuch des Gottesdienstes viel lebhafter. Damit nun an solchen Tagen die Synagogen nicht überfüllt werden, ist da der Zutritt nur gegen Eintrittskarten gestattet. Diese Einrichtung erregt aber in unserer Gemeinde Mißfallen. Berlin ist eine wesentlich demokratische Stadt, die Ungleichheit im Gotteshause will Wenigen gefallen, d. h. sie gefällt nur Jenen, die mit ihrem „guten Billet" so schön protzen können. Vom ästhetischen Standpunkt betrachtet, ist auch der Anblick des Synagogenbesuchers mit dem. Billet in der Hand geradezu widerwärtig. In den christlichen Kirchen ist nur ein Theil der Sitzplätze reservirt und auch dies kommt jetzt ab, nachdem eine reichsgerichtliche Entscheidung bekannt worden ist. laut welcher Niemand während des Gottesdienstes von seinem Platz in einem Gotteshause fortgewiesen werden darf. Wer Anspruch auf einen reservirten Sitz hat, muß sich da noch vor Beginn des Gottesdienstes einfinden. Sonst bleibt derjenige sitzen, der zuerst gekommen ist und den Platz in Besitz genommen hat. Es ist einleuchtend, daß diese Entscheidung auch auf die jüdischen Gotteshäuser Anwendung findet. Bisher ist es zwar noch nicht vorgekommen, daß „Eindringlinge" nicht vor den „rechtmäßigen" Besitzern der Betplätze hätten weichen wollen, wenn letztere während des Gottesdienstes kommen und Jene von ihren Sitzen fortweisen. Aber was nicht ist, kann noch kommen. Erhebend und die Andacht fördernd ist es gewiß nicht, wenn fortwährend ein Platzwechsel stattfindet. In der Gemeinde-Vertretung ist auch in der letzten Zeit mehreremal angeregt worden, die Eintrittskarten aufzuheben und den Zutritt in die Gotteshäuser Jedermann zu gestatten — wer zuerst kommt, der mahlt zuerst. Dagegen sträubte sich aber unser Gemeindeadel, dem es geradezu haarsträubend vorkommt, in der Synagoge vielleicht „neben einem Schnorrer" sitzen zu müssen. Nichtsdestoweniger hat der Gemeindevorstand zum ersten Pessachtage in den Tagesblättern bekannt gemacht, daß Inhabern von Eintrittskarten die reservirten Plätze nur vor Beginn des Gottesdienstes gewährleistet werden können; später haben sie auf einen solchen keinen Anspruch mehr. Als ich die obrigkeitliche Bekanntmachung las, entschloß ich mich bei meinem angeborenen Respect vor unserem Vorstande, früh aufzustehen und mich rechtzeitig in der Synagoge einzufinden. Aber solche gehorsame Mitglieder hat unsere Gemeinde nicht viel; nach mir kamen andere Beter recht spat, fanden ihre Plätze auch besetzt und setzten es durch, daß diese freigegeben wurden. Ich mit meinem tugendhaften Gehorsam machte eine recht traurige Figur. Und Tags darauf war wiederum in den Tagesblättern eine obrigkeitliche Bekanntmachung zu lesen — es bleibe alles beim Alten! Wer einen Platz in der Synagoge hat — der hat ihn eben und kann ihn zu jeder Zeit beanspruchen, er braucht sich also nicht zu beeilen, um frühzeitig ins Gotteshaus zu kommen. Ich ärgerte mich über diese Contrerevolution baß und ging überhaupt gar nicht zum Gottesdienst, wobei mir das Unglück widerfuhr, daß ich unfern neuen Seelenhirt, deffen erste Predigt ich ebenfalls versäumt hatte, nicht hören konnte. Ich war geradezu vernichtet. Vor Gott und aller Welt frage ich: Wer hat die zweite Bekanntmachung am Feiertage in die Zeitungen einrücken lassen? Unsere Gemeinde ist doch fromm geworden — seit der Ankunft des neuen Rabbiners wird bei uns in der alten Synagoge für die Sefirah-Tage „Mariw besemano" gebetet — worüber ich mich natürlich unbändig freue — wer hat nun, frage ich. am heiligen Feiertage die betreffende Verlautbarung in die Zeitungen einrücken lassen? Ich lasse mich nicht abweisen und will Antwort haben, und wenn ich keine bekomme, so warre ich auf sie, so lange es auch dauern mag, aber Antwort muß ich haben! Zur Sache selbst will ich zugeben, daß sie nicht so einfach ist, wie es den Anschein haben will. Nicht die Furcht vor der Nachbarschaft des Schnorrers macht die Einrichtung der synagogalen Einttittskarten nothwendig, sondern die ungeheuerliche Dauer des jüdischen Gottesdienstes, die am Feiertage über zweieinhalb Stunden währt. Wer kann so lange in einem überfüllten und überheißen, schlecht ventilirten Gotteshause stehen? Was folgt aber daraus? Doch einfach nur, daß die Dauer des Gottesdienstes abgekürzt werden müßte. Aber wie? werde ich gefragt werden: Sollte etwa ein Theil der Gebete ausgelassen werden, wodurch wir ja dicht an die Reform kämen. Meine Antwort ist darauf so kurz wie offenherzig. Erstens dürfen die Pijjutim, die kein Mensch — die Rabbiner mit inbegriffen — hersagt oder versteht, wirklich ausgelassen werden. Zweitens dieser schrecklich lange synagogale Sing-Sang, der sich Einem auf die Nerven legt! Können nicht die Gebete einfach und würdig vorgetragen werden, ohne Triller und sonstige musikalische Schnörkel! Drittens kann die Predigt, die bei uns selten leidlich ist, ebenfalls kürzer ausfallen. Würde der Gottesdienst nicht so lange dauern, dann wäre es auch nicht schlimm, wenn man dabei stehen müßte. Freilich wird unsere Gemeinde doch noch einige einfache und billige Gotteshäuser bauen müssen, in welchem nicht gerade ein musikalisches Genie das Cantorat ausüb», n sollte, den Prediger kann sich die Gemeinde schenken. Und so hätten wir die beste und geeignetste Lösung der Frage. Unsere Gemeindeversorger mögen aber daraus