Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 17 (27.4.1900)
- Date
- 1900-04-27
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 314 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 17 lernen, daß der liebe Gott auch solchen, denen er kein Amt gegeben, mitunter Verstand gibt. Da zerbrechen sich unsere geborenen Gemeindevorsteher seit Jahren den Kopf und kommen nicht auf einen so einfachen und einleuchtenden Einfall, wie ich ihn hier ohne besonderer Anstrengung zum Besten gegeben habe. Und nun zum Schluß noch etwas. Die geehrten Leser dieses Blattes werden gefunden haben, daß ich meine Pflicht als Berichterstatter gröblich verletzt habe, indem von mir bisher kein Sterbenswörtchen über die Einführung des neuen Rabbiners, Dr. Eschelbacher. geschrieben worden ist. Ich muß mich nun rechtfertigen. Ich will erst sehen,, was Herr Dr Eschelbacher für das im Verfall sich befindliche Judenthum thun wird. „Mariw besemano" ist gewiß eine hübsche Sache, seitdem wir sie haben, fühle ich mich in meinem Gewissen erleichtert, ich athme förmlich auf. Aber wie lange noch werden sich in Berlin Juden finden, die überhaupt „Mariw" beten können, und. wäre es eine Minute vor Sichtbarwerdung der Sterne am Himmel? Wenn Dr. Eschelbacher von süddeutscher Bornirtheit frei ist und die Erhaltung des Judenthums nicht im Mazebäcker und in der Mikwa-Aufsicht — die ohnedies in bester Ordnung ist — erhofft, dann hätte er sehr viel zu thun und würde auch recht ersprießliches leisten, da, wie verlautet, der Vorstand ihm in allem zum Willen sein will, natürlich bis auf den Punkt, es selber mit dem Judenthum etwas ernstezu nehmen. Gerne bin ich bereit, unseren neuen Seelenhirt des Näheren über meine Wünsche und Hoffnungen für das Judenthum aufzuklären. Meine Adresse kann ei im Adreßbuch Nachlesen. An die Arbeit also, Der Worte sind genug gewechselt, Laßt mich auch endlich Thaten seh'n. Berlin. Dr. S. Bernfeld. Vom Jahrmarkt des Lebens Ein österreichischer Staatsanwalt. Die „Oesterreichisch-Jsraelitische Union'' ersucht uns um Aufnahme folgender Mittheilung: Am 9. Februar d. I. wurde vom Münchener Schöffengerichte der Redacteur des antisemitischen „Deutschen Volksblatt" in München Ludwig Wengg, weil er in seinem Blatte den Polnaer Rabbiner Dr. G o l d b e r g fälschlich der Theilnahme am Morde in Brezina Walde beschuldigt hatte, zu 4 Wochen Gefängniß verurtheilt, welches Urtheil in der Berufsverhandlung vom 20. d. M. bestätigt wurde. In der Voruntersuchung hatte das kgl. Amtsgericht für Strafsachen in München mittels Amtsschreibens vom 2. Februar d. I. an die k. k. Staatsanwaltschaft in Kuttenberg die amtliche Anfrage gerichtet, ob gegen Rabbiner Dr. Goldberg eine Strafanzeige wegen Theilnahme am Mord erliege oder diesbezüglich ein Verfahren gegen denselben schwebe. Darauf ertheilte die Staatsanwalt in Kuttenberg unterm 9. Februar folgende befremdliche Antwort: „An den Herrn Vorstand des kgl. Amtsgerichtes in München, Abtheilung für Strafsachen. Dem geschätzten Ersuchen vom 2. Februar kann nicht entsprochen werden, weil die bezüglichen Straftacten gegen Leopold Hilsner wegen Verbrechens des Mordes über eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde des Leopold Hilsner vom k. k. Kreisgerichte Kuttenberg an den k. k. Obersten Gerichtsals Cassationshof in Wien vorgelegt wurden, dieselben sich aber dermal behufs Abgabe eines Gutachtens bei der medicinischen Facultät der böhmischen Universität in Prag befinden, worauf dieselben sodann sofort wider dem k. k. Obersten Gerichtsals Cassationshofe in Wien zur Entscheidung vorgelegt werden, so daß ohne diese Acten die abverlangte Auskunft nicht ertheilt werden kann. K. k. Staatsanwaltschaft in Kuttenberg am 5. Februar 1900 gez. G i n z I." Das Schöffengericht in München würdigte diese Auskunftertheilung der Staatsanwaltschaft Kuttenberg durch folgende Stelle in den Urtheilsgründen: „Auch aus der jüngst erhaltenen Auskunft hei der Staatsanwaltschaft am k. k. Kreisgericht Kuttenberg geht hervor, daß zur Zeit eine Anzeige gegen Dr. Goldberg wegen Theilnahme an dem mehrerwähnten Morde nicht enthalten ist und daß ein Verfahren gegen denselben nicht schwebt; denn davon hätte der Staatsanwalt auch ohne Kenntniß der. dem Cassationshofe in Wien vorliegenden Acten gegen Hilsner Kenntniß haben müssen." Arischer Blutaberglaüben. Die „Reichenberger Zeitung" vom 19. April berichtet unter dem Schlagwort: Wie man ein „RitualMörder" werden kann! „Aus P o l a u n, einem Dorf im Gablonz- Tannwalder Bezirke, 17. April, wird uns geschrieben: Wenn Einer eine Reise thut, so kann er was erzählen. Deshalb kann auch der Gastwirth Wenzel N e u m a n n in Oberpolaun (Wazelsbrunn), dessen Entführungsgeschichte die vorige Woche die Zeitungen meldeten, etwas erzählen. Der 72 Jahre alte., von christlichen Eltern in unserer Gegend geborene Mann wollte, da seine Frau fortwährend krank ist, zur Stütze derselben in der Haus¬ und Gastwirthschaft ein kräftigeres, elternloses Mädchen in Pflege nehmen und womöglich adoptiren. Durch eine hiesige junge Frau aus B i e l a wurde er auf die dortige elternlose Marie L h o n s k y aufmerksam gemacht. Er fuhr hin und wurde bald mit dem Vormund und dem Mädchen einig und nahm dasselbe sofort mit sich. Der Vormund fuhr die Beiden bis zur nächsten Bahnstation. In I g l a u wurde nun Herr NeuMann seines großen weißen Bartes und seiner buschigen Augenbrauen wegen, und in Folge des Umstandes, daß er ein. fremdes Mädchen mit sich führte, für einen polnischen Juden gehalten und.man witterte sofort, daß er an dem Mädchen einen Ritualmord begehen wolle. Irgend ein Pfiffikus telegraphirte sogleich nach Deutschbrod, wo Herr Neumann nach seiner Ankunft in der Bahnhof- Restauration verhaftet wurde. Die Situation, in der er sich befand, war keineswegs eine beneidenswerthe. Die Menge überhäufte ihn mit Schimpfworten, wie: Betrüger, Mörder, Schuft, und dergleichen. Das Mädchen an seiner Seite zitterte. Der ihn verhaftende Gendarm behandelte ihn auck nicht sehr glimpflich und ein paar naseweise Kellner verspotteten ihn. Ein Beamter des Bezirksgerichtes in Deutschbrod, dem der vermeintliche Jude nun zunächst übergeben wurde, fuhr ihn ebenso barsch an. wie der übereifrige Gendarm. Kurz Alles schien von seinem Judenthum und seinen schlechten Absichten überzeugt zu sein. Nur nicht der Gerichtsadjunct, der ihn zu Protokoll nahm. Dieser mochte wahrscheinlich über eine größere Menschenkenntniß verfügen, als Alle, mit denen Neumann bis dahin in Berührung gekommen war; auf ihn mochte Herr Neumann schon bei den ersten paar Worten durchaus nicht den Eindruck eines gefährlichen Menschen machen, sondern eher den eines knorrigen Gebirgsbauern und er behandelte ihn auch deshalb mit der Freundlichkeit und Höflichkeit eines gebildeten Mannes. N e um ann hatte, da die Reise blos für zwei Tage in Aussicht genommen war, nicht daran gedacht, sich mit einer Legitimation zu versehen und mußte nun warten, bis er von der Heimatsgemeinde legitimirt wurde. Der menschenfreundliche Beamte gab sich redlich Mühe, den unfreiwilligen Aufenthalt Neumann's zu verkürzen und es war wahrlich nicht seine Schuld, daß dieser dennoch 3 Tage dauerte. Der Herr Adjunct leistete auch noch ein Uebriges in seiner Menschenfreundlichkeit, indem er persönlich zum Stationsrwrstande ging und den Betrag für die am Tage der Gefangennahme gelöste Fahrkarte reclamirte. Das Verhalten dieses wackeren Beamten verdient veröffentlicht und manchen seiner Herren Collegen als nachahmenswerthes Beispiel empfohlen zu werden. Es beweist, daß Humanität auch der Würde eines kaiserlichen Beamten keinen Abbruch thut. Das dem Herrn Neumann gehörige, an der Straße von Oberpolaun nach Klein-Jser gelegene Gasthaus aber wird zur Erinnerung an die Schlaumeier von Jglau und Deutschbrod fortan ,G asth aus zum p ol nis ch en Juden" heißen. Lesefrüchle. Aus Colb „Culturgeschichte der Mensch h eit", 1885, 3. Aufl. ll, 14. Vom König Guntram von Burgund sagt Bischof Gregor von Tours : „Sonst ein rechtschaffener Mann, nur daß er immer zum Meineide bereit war." II, 238, „Europa, die ganze gebildete Menschheit fühlt sich mit Recht empört bei dem Gedanken an die Bartholomäusnacht.