Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-06-02 · 22 (2.6.1899) · page 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
22 (2.6.1899)
Date
1899-06-02
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3020846-3021277-3021300--08894-3033296
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

Seite 420 Dr. Bloch's Wochenschrift« Nr. 22 die Zeit — und Lebensverhältnisse mit sich bringen, daß der Rabbiner von heute seine gesunden Augen so oft statt zum Sehen, zum Schließen benützen muß, so haben damit nur die Fälle von „Darke Scholaum" — im Talmud — eine zeitgemäße Bereicherung erfahren. Schafft der Rabbiner vorerst in und mit seiner Gemeinde Friede, so wird er eben durch diesen Frieden dann auch manch' Segensreiches schaffen können. Und darum hat Abraham Kohn in Hohenems so viel Lebensfähiges schaffen könuen, während er in Lemberg als Märtyrer sein Leben lassen umßte. Folgende Ausführungen mögen als eine kurze*) Ergänzung zu der sehr lückenhaften Darstellung Gotthilf Kohn's über die Amtsthätigkeit Abraham Kohn's in Hohenems dienen. Abraham Kohn hatte, wie ich an anderer Stelle schon ftüher ausführte**), um das im Jahre 1833 erledigte aber noch nicht ausgeschriebene Rabbinat in Hohenems***) mit — wie Gotthilf Kohn bemerkt, .einem gewissen" — Samuel Holdheim zu kämpfen, d. h., Holdheim wurde gar nicht in nähere Erwägung gezogen, während Abraham Kohn auf Grund der dringenden Empfehlungen seines Amtsvorgängers in Hohenems, Angelus Kafka, der kurz vorher das Kreisrabbinat in Breznitz im Prachiner Kreise antrat und den Kohn von Zaluzan aus besuchte, zur provisorischen Uebernahme des Rabbinates in Hohenems aufgefordert wurde. Seine Zeugnisse hatte Kohn bei dem berühmten Wiener Obercantor und nachmaligen Professor Salomon Sulzer, einem gebürttgen Hohenemser, deponirt, von dem die Gemeinde sie dann erhielt. Ich lasse hier das Gesuch Abraham Kohn's um das erledigte Rabbinat wortgetreu nach dem vorliegenden Originale folgen. ..(Datum fehlt.) . . Den Wohlgebornen Herrn Herrn Vorstehern der Jsraelitengemeinde in Hoheneins. Wohlgeborne, Hochverehrte Herren! Da in Ihrem Orte die Rabbinerstelle erledigt ist, und ich mich von meiner ersten Jugend an diesem Stande gewidmet uud zu demselbem zu qualificiren gesucht habe, auch bereits seit einigen Jahren die hiezu gesetzlich erforderlichen Kenntnisse besitze; so wage ich es mich in aller Ergebenheit zu dieser Stelle in Vorschlag zu bringen. Meine Zeugnisse, aus denen Sie ersehen können, daß ich an der Prager Universität mit dem besten Erfolge öffentlich studirt und die Philosophie sammt den mit derselben verbundenen Wissenschaften absolvirt, und mir die übrigen, einem Rabbiner und Religionslehrer nöthigcn Kenntnisse zu eigen gemacht habe, sind bey Ihrem Landesmannc Herrn Sulzer in Wien deponirt. woher Sie, wenn es Ihnen beliebt, dieselben abholen lassen können. Es ziemt mir nicht, etwas zu meinem eigenen Lobe zu sagen, auch dürften Sie mir nicht schlechthin Glauben schenken; doch bitte ich Sie, meine Worte in so fern zu berücksichtigen, daß Sic sich's gefälligst angelegeu seyn lassen, meinetwegen besonders über meinen Eharakter und Lebenswandel in Prag bey Unpartheyschcn Erkundigungen einzuziehen. Ich sage nicht bey wem, um jeden Verdacht zu vermeiden. Noch erbiete ich mich, nebst dem Religionsunterricht, auch den im Hebräischen, mit welchem ich mich viel befaßt habe, zu leiten und in Ermangelung eines tüchtigen Lehrers ihn eine Stunde täglich selbst zu ertheilen. Ihr ergebenster Abraham Kohn m. p. aus Zaluzan, Pachin.-Kr. in Böhmen." Aus der Antwort der Gemeindevorstehuug, datirt vom 24. Juni 1633, die damals aus den Herren Marcus Bernheimer, Ignatz Rosenthal und Joseph Hirschfeld bestand, ist zu entnehmen, daß Kohn's Zeugnisse wie die über ihn eingezogenen Erkundigungen befriedigender Art waren und er zu einer Reise nach Hohenems aufgefordert ward. Am 1. September 1833 wurde der Vertrag mit Kohn zur provisorischen Uebernahme des Amtes auf drei Jahre abgeschlossen und am 8. September suchte die Gemeinde die Genehmigung desselben beim damaligen k. k. Landgerichte in Dornbirn nach. In diesem Gesuche heißt es wörtlich: . . . „Herr Kohn hat während seiner Anwesenheit in Ems in der Synagoge bereits mehrere gehaltvolle Vorträge und Predigten gehallen, die Gemeinde überzeugte sich, daß er für diese Stelle alle Qualification besitze und daß sic ihm die'c religiöse Amtsführung mit gutem Gewissen anvertrauen dürfe. .... „Bei Vornahme dieser (der Wahl-) Verhandlung am 1. dies, hat Herr Kohn von der gesammten Gemeinde die volle Zustimmung zu seiner provisorischen Aufnahme als Rabbiner erhalten .... Nach Ausweis seiner Zeugnisse vom israelitischen Oberjuristen und Religionsvorsteher in Prag und von mehreren in *) Eine erschöpfende Behandlung dieses Themas werde ich seinerzeit in der in der Ausarbeitung begriffenen „Geschichte der Juden in Hohenems" bringen. **) „Allgemeine Zeitung des Judenthums", Berlin, Jahrgang 1898 Nr. 2. ***) Das damals, entgegen den Ausführungen Gotthilf Kohn's S. 20, noch nicht den Titel eines „Rabbinates für Tirol und Vorarlberg" führte, weil die Berechtigung hiezu erst ini Jahre 1878 mittels Erlasses der k. k. Statthalterei vom 14. Juni 1878, Zahl 9550, ertheilt wurde. Böhmen, yat er sich alle Kenntnisse und Wissenschaften erworben, die man in religiöser Hinsicht von einem Rabbiner fordert; ingleichen liegen die Beweise vor, daß er auf k. k. Gymnasien und der Universität sich alle erforderlichen Wissenschaften zu eigen gemacht habe; überdies erweisen alle seine Zeugnisse sein moralisch religiöses Betragen" .... Abrahain Kohn's Bestätigung erfolgte mittels k. k. Gubernial- Decretes vom 4. October 1883, Nr. 20.991, jedoch mit der Bedingung, „daß er die Prüfung aus der Pädagogik (wegen seines Amtes als Religionslehrer) ehestens nachtrage", welchem Aufträge Kohn alsbald entsprach. Bereis am 28. September 1834 wurde er auf Grund eines neuen Vertrages definitiv angestellt, jedoch mit der Verpflichtung, während der nächsten sieben Jahre jeden Antrag auf Aenderung seiner Stellung abzulehnen. Laut Vertrag gehörte da zu seinen Amtsobliegenheiten nebst den Rabbinatsagenden „den Religionsunterricht in der deutschen Schule zu ertheilen, ingleichen den Unterricht in der hebräischen Schule zu leiten und hierüber Aufsicht zu halten." Unterm 20. März 1835 wurde ihm mittelst Decretes des k. k. Kreisamtes das Matrikelrecht Nr. 9, das dem jeweiligen Rabbiner Vorbehalten war, zwecks Verehelichung mit seiner nachmaligen Gattin Magdalene Kohn zuerkannt, wie auch im folgenden Jahre von jeder Vermögens- und Familiensteuer „vor der Hand" befreit wurde. Abraham Kohn's Wirksamkeit in Hohenems war eine vielseitige und segensreiche, hier bereits wie später in Lemberg von den beiden hervorragenden Zügen seines Strebens, die in seiner erhabenen Erfassung des Rabbiner-Berufes ihren Ursprung hatten, getragen: die .geistige und dadurch allgemeine Hebung seiner Glaubensgenossen und die würdevollere zeitgemäße Aus- und Umgestaltung des Gottesdienstes, jedoch im Rahmen des — conservativen — Judenthums. Abraham Kohn war kein Holdheim. Den Namen eines Reformers rücksichtslosester Art hat ihm erst das düstere Gegenstück der galizischen Chassidim und sein noch düsterer Märtyrertod zugezogen. Seine besondere Aufmerksamkeit galt stets beiden hier bestandenen, seitdem aber in einander verschmolzenen Schulen, der deutschen Schule, die die Jsraelitengemeinde im Jahre 1785 freiwillig und aus eigenen Mitteln errichtete, und der hebräischen Sprach- und Bibelschnle, die noch weit älteren Datums ist. Am 17. September 1833 ertheilte er zum ersten Male Religionsunterricht. Mehrfach unternahm er, oft sogar mit Hilfe der Behörden, erfolgreiche Schritte, um dem Uebelstande des uncontrollirbaren Hauslehrerunwesens zu steuern und auch die Kinder reicher Eltern zum Besuche der hebräischen Schule zu verhalten, die er unter besonderer Berücksichtigung des hebräischen Sprachunterrichtes neuorganisirt hatte. Als 1833 nach dem Amtsantritte Kohn's das f.-b. Generalvicariat für Vorarlberg im Aufträge des k k. Kreisamtes einen Entwurf zur Neuorganisation der hebräischen Schule ausarbeitete und sich am Schluffe die Bemerkung leistete, „die Hohenemser Judenschaft werde als allen Neuerungen feindlich dagegen opponiren", weist die Gemeinde unterm 22. November 1833 diesen beleidigenden Vorwurf mit dem Hinweise zurück, „daß der gegenwärtige Rabbiner Abraham Kohn die Gemeinde bereits genügend darüber aufgeklärt habe, wie dringend die hebräische Schule einer Regulirung bediirfe." (Fortsetzung folgt.) Correspondenzen. Aus der Plenarsitzung des Cultusvorstandes vom 24. Mai 1899, unter dem Vorsitze des Präsidenten kais. Rath H. Klinge:. An Spenden sind eingelaufen: Aus den Sammelbüchsen im Tempel Seitenstettengasse: für die Armenanstalt.fl. 101*40 V-. „ „ Chewra-Kadischa.. 73 50 „ arme Kranke.. ... „ 6*— von Herrn Carl M a r s ch a l l für bedürftige israelitische Wöchnerinnen.„ 500.— von Herrn Herrmann Kohn anläßlich des Hinscheidens seiner Frau Nanette für das Waisenhaus.„ 50'— „ „ Versorgungshaus . . . „ 25 — „ die Chewra-Kadischa . . . . „ 25'—, zus. „ 100'— von Herrn Carl Heinrich Sichel für Arme . . . „ 15.— Anonymus durch Herrn Verwalter Bäcker für das Altersversorgungshaus.. 8.— Von Herrn Adolf Jellinek: für das Blindeninstitut . . fl. 20.— ,, „ Taubstummeninstitut „ 20.— „ „ Altersversorgungs - haus.. 20.— „ „ Waisenhaus . . . „ 20.— „ die Armenanstalt . . „ 20.— zusammen . . . fl. 100.—

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.