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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-11-01 · 44 (1.11.1895) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
44 (1.11.1895)
Date
1895-11-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 44 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite 813 So weit der chinesische Reisende, den ich hier ä propos citirt. Zu der Rolle eines Prügelknaben sinkt nothwendigerweise ein Kind in der Familie herab, wenn es von den Eltern so grausam vernachlässigt ist, so unbarmherzig zurückgesetzt wird. Was im Hause passirt, an Allem ist das Aschenbrödel schuld; Alles mutz es ausbaden, für Alles mit seinem Rücken herhalten, zur Strafe für Vergehen, die es gar nicht begangen, wird ihm auch das Kärgliche genommen, was man ihm gewährt. Selbstverständlich, daß eine derartige systematische Behandlung im Stande ist. den Menschen zum Thiere zu verwandeln, die in ihm schlummernde Bestie zu erwecken, aus ihm ein kriechendes, hinterlistiges, heimtückisches, schlaues, gewissenloses, vor Nichts zurückschreckendes, stets Rache brütendes Wesen zu machen. Und wenn dann diese Metamorphose in Folge jahrelangen systematischen Druckes, unaufhörlicher Beschränkungen der primitivsten Rechte und erbarmungsloser Verfolgungen ein vollzogenes Factum ist, wenn es „gelungen" ist, das vernachlässigte Kind in einen lasterhaften, unwissenden, habgierigen Mann zu verwandeln, dann ist man ganz außer sich über dieses Resultat, als ob man etwas anderes hätte erwarten können. Dann schreit man über Verkommenheit, fiüdet das frühere parteiisch grausame Gebühren für gerecktfertigt, wobei man jedoch außer Acht läßt, daß eben diese Behandlung ein so bedauernswerthes Facit ergebe und daß unter anderen Verhältnissen sich ein ganz anderes Resultat ergeben haben würde. Daß der russische Jude, der seit einer so langen Reihe von Jahren ein so menschenunwürdiges Dasein geführt, so moralisch erniedrigt, so materiell niedergedrückt worden, noch seine Menschenwürde bewahrt — stellt der Lebensfähigkeit dieser Nation ein gelungenes Zeugniß aus. Ein jedes andere Volk, das einer solchen Behandlung ausgesetzt worden wäre, würde sicherlich verkommen, entweder ganz von der Oberfläche der Erde verschwunden oder in der That zum Auswurf der Menschheit geworden sein. Und was sehen wir statt dessen? Der Vertreter des Baron Hirsch, Mr. Arnold White, hat es während seines längeren Aufenthaltes in Rußland, wo er das jüdische Ansiedlungsgebiet nach allen Richtungen durchkreuzte, von Pontus Euxinus bis zum baltischen Meer, gesehen und bekräftigt: Ein musterhaft reines Familienleben, Elternliebe, Kindergehorsam. Achtung vor dem Alter, Religiosität, Arbeitsamkeit. Enthaltsamkeit, Sittenreinheit, Opfermüthigkeit, Genügsamkeit n. s. w. Wenn man bedenkt, daß alle diese Eigenschaften bei den Vertretern einer Race zu verzeichnen sind, die seit fast zwei Jahrtausenden allen möglich denkbaren grausamen Verfolgungen ausgesetzt war, so kann man nicht umhin,darüber zu erstaunen. Und wenn auch dieses tröstliche Lichtbild sich von einem oft düstern Fonds abhebt, wenn man in der jüdischen Masse zuweilen auch Eigenschaften findet, die nicht sonderlich sympathisch berühren, so muß man doch berücksichtigen, daß man von einem zufolge ausgeübten unerhörten Druckes entstandenen Proletariat, das in den engen Straßen des Ghettos zusammengepfercht, dem fast alle Erwerbszweige abgeschnitten, vor dem die Thüren der Tempel der Wissenschaft fast hermetisch verschlossen sind, nichts Besseres, ja weit Schlimmeres, eine völlige Degeneration, zu erwarten berechtigt gewesen wäre. Wenn diese Degeneration bei den fast rechtlosen russischen Juden nicht eingetreten ist oder sich nur theilweise bekundet; so legt das ein beredtes Zeugniß für die Vitalität des Judenthumes ab. Ich will durchaus nicht in Abrede stellen, daß der Anblick des jüdischen Ghettos in den nordwestlichen Provinzen (in den Gouvernements Wilna, Grodno, Kowno, Witebsk u. s. w.) peinlich berührt, sehr unsympathisch ist; daß die polnischen, litthauischen und russischen Juden gar manche unsympathische Seite haben, — jedoch wer trägt die Schuld an dieser Verkommenheit; erntet man denn Kim Grunde genommen nicht das. was man eifrig gesäet? Wenn man Jemandem die Füße bindet, so kann man von ihm keinen graciösen Balettpas perlangen. ' Doch, wenn man selbst die gegen uns erlassenen Ausnahmsgesetze nur stricte und ohne jede willkürlichen Commentare und Ergänzungen anwenden würde, so wäre unser Schicksal ein weit weniger bedauernswerthes. Doch bis ein Gesetz von oben nach unten gelangt, in die Hände des kleinen Executivbeamten, der es anzuwenden hat. ist es größtentheils seines ursprünglichen Charakterverlustig gegangen, denn eine jede Instanz thut ihren Senf, ihren Cayennepfeffer dazu, verschärft die Beschränkungen, reducirt die minimalen, noch verbliebenen Rechte. Als ob auch diese willkürliche Gesetzesverdrehung nicht genug wäre, werden manche Verordnungen zu Gunsten der Juden (wie vereinzelt dieselben sind, läßt sich bei der vorherrschenden Strömung unschwer denken) ganz entstellt und das, was ihnen zum Heil gereichen sollte, verwandelt sich zum Fluch. Da haben Sie ein drastisches Beispiel, welches diese sonderbare Sachlage illustrirt. Ende Juni dieses Jahres erschien ein Kaisererlaß, der die seit einiger Zeit angeordnete und bereits begonnene A u s w e i s u n g der Juden aus den Städten und Ortschaften, die sich 50 Werst von den Grenzen befinden, inh i b i r t e. Diese Verordnung , welche dem edlen Herzen unseres jungen Monarchen alle Ehre macht, da er sich des Elendes so zahlreicher seiner jüdischen Unterthanen erbarmt, die durch diese Maffenausweisungen in ihren vitalsten Interessen betroffen werden, wurde von vielen Tausenden mit Freude begrüßt und wurden in den Tempeln Dankgebr te angeordnet und Heil und Segen anfdas Haupt des Kaisers erfleht. Wer hätte glauben sollen, daß diese kaiserliche Gnade zur Ouell' neuer Verfolgungen und Plackereien seitens der Tschinowniki werden und daß die Huld des Monarchen zu neuen Verfolgungen derjenigen werden würde, die von diesem erhabenen Guadenact betroffen wurden? Es scheint unglaublich und ist nichtsdestoweniger Tbatsache. Den Herren Tschinowniki gelang is, den Segen in Fluch zu verwandeln. Der Kaisererlaß besagte, daß diejenigen Juden, welche sich ungesetzlich in dem ihnen verpönten Rayon auf eine Entfernung von 50 Werst von der Grenze angesiedelt, daselbst zu belassen seien und daß man die bereits begonnene Austreibung zu sistiren habe. In der That ergibt es sich, daß nicht nur Diejenigen, für welche dieser kaiserliche Gnadenact bestimmt war, aus denselben keinen Bortheil ziehen konnten, sondern daß sogar Diejenigen, welche auch ohne diese Verordnung das Recht besaßen, in diesem Rayon zu wohnen, neuen Verfolgungen ausgesetzt und gewaltsam abgeschoben wurden. Etliche niedere Kceispolizeichefs (Jsprawniki) entstellten gänzlich den Sinn der Kaiserverordnung (ob aus Unwissenheit oder Bosheit — lasse ich dahin gestellt sein) und erließen an alle in ihrem Wirkungskreise wohnenden Juden den Befehl, im Lause eines Monates ihre Documente und die der Mitglieder ihrer Familie vorzuweisen, unter der Androhung, daß nach Ablauf dieses dreißigtägigen Termines die Documente nicht mehr angenommen und sämmtliche Betreffende gewaltsam ausgewiesen werden würden. Nun war es für viele, welchediesewillkürliche, drakonische Verordnungberührte. ganz unmöglich, diesem durch nichts motivirten Verlangen der Polizei nachzukommen, da dos Beschaffen von Documenten bei uns mit zahlreichem Zeitverlust und Geldkosten verbunden ist, indem man dieselben nur in dem Heimatsorte erlangen kann. Der monatliche Termin erwies sich als ganz ungenügend, besonders, da Dank des nomadischen Lebens, welches viele unserer Glaubensgenossen zu führen gezwungen sind, die Glieder einer Familie gar oft an den verschiedensten Orten des Reiches geboren sind und von da ihren Geburtsschein erlangen müssen, was bei der höchst langsam functionirenden bureaukratischen Procedur mit den größten Schwierigkeiten verknüpft ist. ■ Und so geschah es, daß tausende Unglückliche, welche durch kaiserliche Gnade vor gewaltsamer Austreibung aus ihren Wohnorten (selbst wenn sie sich daselbst widergesetzlich niedergelassen) bewahrt worden, Dank einem miserablen Polizeibeamten dieser Gunst beraubt werden, da dieser Tschinownik an sie Forderungen stellt, deren in den Kaisererlaß gar nicht erwähnt worden, und für die Herbeischaffung dieser Documente eine Frist anberaumt, während welcher es physisch unmöglich ist, diese Papiere zu beschaffen. Doch der Herr Jsprawnik war auch damit noch nicht zufrieden. Er verlangte, daß selbst diejenigen Juden, denen das Recht der Ansiedlung in besagtem Rayon gewährleistet worden, ihre Documente, und zwar zu demselben kurzbemessenen Termin vorweisen sollten, widrigenfalls auch ihnen mit Austreibung gedroht wurde. Und so geschah es, daß, obgleich in dem kaiserlichen Gnadenact resolut die Absicht verkündet ist, die Reckte der jüdischen Unterthanen zu erweitern, indem einer bis jetzt

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