Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 9 (1933-1934)
- Issue
- Heft 2 (Juni 1933)
- Article
- Das Ewige und das Zeitliche im Wirken des Rabbiners
- Date
- 1933-06-01
- Page
- 101 (sequence 3)
- Language
- German
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Joseph Carlebach: Das Ewige und das Zeilliche im Wirken des Rabbiners Darum gehört der Rabbiner allen ganz gleichmäßig; er vertritt das Recht der Gesamtheit an dem Einzelnen wie das Recht des Einzelnen gegenüber der Gemeinde; er tritt ein für die Forderung der Armen an die Wohlhabenden, und zugleich muß er Neid und Mißgunst aus der Seele des Armen bannen. Er schützt den Fremden vor Unterdrückung durch die Einheimischen, aber auch diese gegen Anmaßlichkeit der Fremden. Er hat den Bedürfnissen der ThoraH gelehrten und Strenggläubigen Befriedigung zu gewähren, aber ebensosehr dem Unwissenden und dem dem religiösen Leben Fernstehenden durch Unterricht und Zuspruch die Hand zu bieten und ihnen den Weg zu Gott zu ebnen. Er vertritt den Anspruch des Gesetzes an den sündigen Menschen, aber er vertritt auch den Anspruch des drängenden Lebens mit seinen Kämpfen und Konflikten, indem er alle im Gesetz für den Fall der Not vorgesehenen Erleichterungen herausstellt. So streng er in der Forderung gegen sich selbst und die Seinen wie gegen jeden, der die Möglichkeiten der vollen Erfüllung besitzt, auftreten mag, so voll Milde und Nachsicht baut er den Strauchelnden und Kämpfenden die goldne Brücke, die er selbst verschmäht. Darin wird er der echte Seelsorger, daß er jedem in der Besonderheit seiner Veranlagung und Erziehung, seiner Vergangenheit und seiner Lebensverwicklung seinen Anteil an der idealen Aufgabe von Gesamtisrael weist und sichert, indem er der Gemeinde wie dem Einzelnen in ihrer Not und Gebrechlichkeit das Gefühl ihrer ewigen Bestimmung, ihrer Zugehörigkeit zum Ganzen, den Trost der jüdischen Zukunftsgewißheit gibt. Denn nichts ist der Religiosität des Einzelnen so verhängnisvoll wie das drückende Bewußtsein, aus den Bezirken des Göttlichen ausgeschlossen zu sein. Diese Gewähr des isürgerrechts in den Sphären des Religiösen kann jedem nur ein solcher Rabbiner bieten, der selbst ganz in der Cberwelt verwurzelt ist und durch die gläubig-souveräne Beherrschung der Thora authentische Auskunft über alle die Seele quälenden Fragen zu geben vermag. „Wenn der Rabbi seine Predigt voll Erschütterung und Anklage spricht und die Gemeinde hört, verzeiht man ihr all ihre Sünde.'4 In dieser schweigenden Entgegennahme der sie zerschmetternden und richtenden Idealforderung liegt die Gewähr ihres besseren Selbst, die sühnende Anerkennung dessen, was im Drang des Lebens unerfüllt blieb. Nicht als ob unsere Weisen sich darüber getäuscht hätten, daß das Wissen um das Gute noch lange nicht seine Erfüllung ist. Tugend ist nicht Wissen, aber ohne Wissen keine Tugend. „Der Ungelehrte kann nicht fromm, der geistig Rohe nicht sündenscheu sein." Dennoch: wirkungslos verhallt kein 101