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Der Morgen · 1933-06-01 · Heft 2 (Juni 1933) · p. 89

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
9 (1933-1934)
Issue
Heft 2 (Juni 1933)
Article
Der Rabbiner
Date
1933-06-01
Page
89 (sequence 5)
Language
German
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Max Dienemann: Der Rabbiner Deziscrcn. Entsprechend oler jahrhundertelangen Tradition spielt hierbei die Einführung in jene Partien, die die Ausübung des Richteramls ermöglichen, eine Hauptrolle. In neuerer Zeit sind, vermehrtem Bedürfnis zu gehorchen, pädagogische und sozialwissenschaftliche Vorlesungen und Kurse der Ausbildung hinzugefügt worden. Entsprechend der oben gezeichneten Tradition geschieht die Ordination nicht durch die Abschlußprüfung, die die gesamte Fakultät vollzieht, sondern durch den, der die talmudischen Fächer unterrichtet, allein. Er, der selbst ein ordinierter Rabbiner sein muß, ordiniert den Jünger und verleiht ihm mit der Hattarat horaah „Erlaubnis zur rabbinischen Funktion" das Recht 2ur Bekleidung eines rabbinischen Amtes. Die Aufgabe des Rabbiners a) Der Rabbiner als Gesetzschöpfer und Richter Der Ausgangspunkt des rabbinischen Amtes ist, wie oben ausgeführt, auch heule noch seine einstige richterliche Stellung. Sie kommt darin zum Ausdruck, daß auf ihm die Verantwortung für die Übereinstimmung der kultischen und zeremonialen Gemeindeeinrichlungen mit dem Religionsgesetz ruht, daß er auf Anfrage in diesen Dingen, soweit der einzelne sie für sein persönliches Leben nutzbar machen will, Entscheidungen nach dem Rcligionsgesetz zu treffen hat. Es sind in dem Umkreis dieser Aufgabe nicht nur Entscheidungen zu treffen, die aus den allen Codices abzulesen sind: das in steter Wandlung befindliche Leben macht zuweilen neues, nur aus der Linie und dem Geist der alten Entscheidungen abzuleitendes Gesetz erforderlich. Hier ist der Rabbiner getreu der allen Tradition auch Gesetzgeber, sei es, daß er als Einzelpersönlichkeit Gesetze schafft, sei es daß er als Glied eines rabbinischen Verbandes an neuer Gesetzgebung mitwirkt. Und er ist nur Rabbiner, d. h. ein anderes als Prediger, als Lehrer, als Geistlicher, insoweit er dazu vorgebildet und befähigt ist. b) Der Rabbiner als Prediger Dazu tritt nun seit dem Anfang des vorigen Jahrhunderts das Predigtamt Es ist als solches keineswegs erst in dieser Zeit entstanden. Im Gegenteil, die Einrichtung der Predigt ist von der christlichen Kirche einst aus der Sitte der Synagoge entlehnt worden, und die älteste christliche Predigt ging auch äußerlich in der Spur und Linie der alten jüdischen Predigt. Aber die geschichtliche Entwicklung führte in Deutschland die Juden ins Ghetto, es erzeugte eine Ab- 89

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