Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 9 (1933-1934)
- Issue
- Heft 2 (Juni 1933)
- Article
- Der Rabbiner
- Date
- 1933-06-01
- Page
- 88 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Stellung des Geistlichen in der Gemeinde selbst verlangten nach dem Embezogensein in das aligemeine Recht des Staates, und der Staat wollte seinerseits kein anderes Recht mehr anerkennen als sein eigenes. Indem dem Rabbiner die Jurisdiktion genommen ward, entfiel für ihn der wesentliche Teil seiner richterlichen Stellung, sie blieb ihm in einem Teile, solange Eheschließung und Scheidung noch Angelegenheit der Religionsgemeinschaft blieb und ausschließlich nach religiösem Gesetz erfolgte; als der Staat auch sie in seinen Bereich einbezog, schwand sie. Und doch schwand sie nicht ganz; denn daß die Entscheidung über kultuclle und zeremoniale Handlung, Zulässigkeit oder Unzulässigkeit -ihrer Form in seiner Hand bleibt, ist, wenn auch die Denkform unserer Tage solche Dinge als „religiöse" wertet, doch in der Idee und im Zusammenhang mit der Überlieferung Ausfluß richterlicher Stellung. Und insoweit die einzelnen Gläubigen gewillt sind, für Rechtmäßigkeit einer Eheschließung oder Scheidung neben der staatlichen Form auch seinen Entscheid anzurufen, erkennen sie ihm die Stellung eines Richters an. Nur nach Kenntnis dieser Voraussetzungen und des Werdegangs des Amtes ist nun Aufgabe und Stellung des Rabbiners von heute zu verstehen. Die Ausbildung des Rabbiners Der Staat hat die Ausbildung des Rabbiners der jüdischen Glaubensgemeinschaft überlassen, er hat an keiner Universität eine jüdisch-theologische Fakultät eingerichtet. So mußten denn Anstalten errichtet werden, auf denen die dem Beruf sich Widmenden auf ihn vorbereitet werden. Um die äußeren \orbedingungen für die Gleichstellung mit dem Pfarramt zu wahren, die sich neben anderen Gründen auch zum äußerlichen Zeichen der Gleichberechtigung der jüdischen Religionsgemeinschaft als notwendig erwies, verlangen diese Anstalten die Reifeprüfung und verlangen ferner, obgleich sie selbst Hochschulcharakler haben und ihr Lehrbetrieb der einer deutschen Hochschule ist, den gleichzeitigen Besuch einer deutschen Universität. Auf den theologischen Hochschulen1) werden neben den allgemeinen religionswisscnschaftlichen Fächern, die zur wissenschaftlichen Theologie in Deutschland gehören, diejenigen Fächer unterrichtet, die mit der Besonderheil der jüdischen Theologie zusammenhängen, d. h. die jüdische Geschichte, die jüdische Religionsphilosophie, die Exegese der Bibel und des Talmud mit den zu ihm gehörenden Kommentatoren und l\ Es gibt doren drei: Jüdisch-Theologisches Seminar jclzl „Hochschule für jüdische Theologie-" in Breslau: Hnch*chule für die Wissensaft des Judentums in Berlin; Itahbinerseminar (orthodox) in Berlin. SS