Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 8 (1932-1933)
- Issue
- Heft 6 (Februar 1933)
- Article
- Politische Ethik
- Date
- 1933-02-01
- Page
- 484 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Max Dienemann als feste Lehre nicht gibt. Es gibt sie aus neuerer Zeit deshalb nicht, weil ein eigener jüdischer Staat seit ungefähr 2000 Jahren nicht vorhanden ist und also eine Gelegenheit, unbeeinflußt staatliche Probleme vom Judesein her zu meistern, nicht gegeben war, und weil andererseits eine Möglichkeit, vom Judesein aus an den Staatsproblemen der Neuzeit zu arbeiten, nicht vorhanden war und selbst wenn sie dagewesen wäre, als solche nicht empfunden worden wäre. Somit konnte es zur Ausbildung einer Theorie nicht kommen. Und die alten Zeiten stellten keine Theorien auf. Man kann nur aus der Bibel und dem frühen nachbiblischen Schrifttum die Gesamthaltung jüdischen Geistes in derlei Fragen ablesen; und das hat seinen guten Sinn; denn mögen auch die Formen staatlichen und gesellschaftlichen Seins sich wandeln, es bleiben die Grundvoraussetzungen, wie ja auch Gogarten an die Gedanken anknüpft, die in den Evangelien ihren Niederschlag fanden. Es wird im jüdischen Denken eine Definition des Staates vom Bösesein des Menschen nicht geben können, denn es kennt, wie ausgeführt, nur das Böse- und Gutsein zugleich. Es unterscheidet nicht zwischen Staat und Gesellschaft und bestimmt nicht den einen vom Göttlichen, die andere von der Selbstmächtigkeit des Menschen her, denn es kennt, wie dargelegt, in allem jene Selbstmächtigkeit, die nicht die absolute, sondern die in der Paradoxie von Gnade und eigenem Tun begründete ist und unter Gott steht. Würde das Wort nicht als zu anspruchsvoll empfunden werden — Worte klingen tönend, während die dem Wort zugrunde liegende Vorstellung in stille Bescheidenheit getaucht bleibt — müßte man sagen: auch der Staat muß begriffen werden als eins der Mittel, das Reich Gottes auf Erden mitzubauen; denn das jüdische Denken kennt durchaus die Mitarbeiterschaft des Menschen am Gottesreich. Staat ist der jüdischen Denkweise eine der Formen menschlicher Gesellschaftsbildung, und wie immer man Staat und Gesellschaft abgrenzt, beide unterstellt sie demselben Gesetze. Daß trotz jener Selbstmächtigkeit, weil sie in der geschilderten Art verstanden wird, jüdische Lehre den Staat wie jede Gemeinschaftsbildung nicht vom einzelnen Individuum aus begreift, sondern sie als ein Zwingendes, den Einzelnen Packendes und Hineinreißendes erfaßt, das ist bereits ausführlich in Heft 3 dieses Jahrgangs des „Morgen" dargestellt worden.1) Auch hier gilt die Paradoxie des Ergriffenseins und eigenen Willens in gleichzeitiger Mächtigkeit, sie sind beide nicht zu entbehren und nicht auszuschalten. Jüdisches Denken kennt den Staat nicht nur als die Schranke gegen das i) „Vom Wesen der Gemeinschaft", S. 181—186. 484