Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 8 (1932-1933)
- Issue
- Heft 6 (Februar 1933)
- Article
- Politische Ethik
- Date
- 1933-02-01
- Page
- 480 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Max Dienemann und undurchdringliche Geheimnis, und es ziemt dem frommen Menschen, sich weder Ehre noch Verdienst an seinem Tun zuzuschreiben und alles als unverdiente Gnade entgegenzunehmen; aber es muß in der Seele des Menschen Bewußtsein seiner Kraft und seines ihm von Gott verliehenen Könnens sein. Und das „du sollst", das der Ausdruck des Gesetzes, der Forderung Gottes ist, ist nicht der Ausgangspunkt eines Verzweifeltseins über das Niekönnen, stete Versagen, sondern im Gegenteil, an ihm entzündet sich der Glaube an die göttliche Verkündigung der geschenkten Kraft, der gegebenen Freiheit zum Entschluß und zur Tat (Dem Dekret Gogartens, daß das „du sollst" für den Nichtchristen Erkenntnis der schuldhaften Nichtigkeit und des Verfallenseins an das Böse bedeute, steht hier das andersgeartete Selbst-Bewußtsein des Juden gegenüber, das in diesem Falle ausschlaggebend ist.) Gogarten kennt nur das Entweder-oder, gut oder böse; die jüdische Lehre läßt den Menschen beides zugleich sein, und dieses Gut- und Böse-zugleichsein ist eine der Paradoxien, auf denen nach jüdischer Lehre das religiöse Leben beruht. Er kennt nur das Entweder-oder, Hörigkeit oder Selbstmächtigkeit des Menschen, und es ist nach ihm so, als ob jede Selbstmächtigkeit ein Ausfluß der Hybris und des Ungehorsams wäre, ein Sich-Gott-entziehen, ein Ausgehen von sich selbst. Aber wissen, daß man seine Kraft und sein Können von Gott hat, und die Freiheit seiner Tat darum immer aus dem fordernden und helfenden Gott empfangen, ist nicht eine Selbstmächtigkeit, die nur das Eigene kennt, sie ist Selbstmächtigkeit und Gottgehören zugleich, Eigenes und Gnadengeschenk zugleich, und dies Zugleich ist wiederum die Paradoxie, aus der das religiöse Leben erblüht. Gogarten kennt nur Gnade oder Gericht und Verdammnis, und entweder ist es ein Tun des Menschen, dann ist ihm alles unter Gericht und Verdammnis gestellt, oder man will Gnade, dann dürfe man nur Gott an sich geschehen lassen. Aber jüdisches Denken kennt immer Gnade und Gericht zugleich, und Gott ist ihm der Richtende und zugleich der Verzeihende, und wieder ruht alles religiöse Leben auf dieser Paradoxie. Gogarten läßt als Gnade nur die Erlösertat Gottes gelten, wie sie in dem Leben Jesu sich offenbart habe, und das wäre allerdings eine Gnade, die der Mensch nur an sich geschehen lassen muß, und an der er nie von sich aus teilhat; jüdisches Denken begreift als Gnade die ewig sich kundtuende Verzeihung Gottes, diese aber kennt den reuigen und bußfertigen Menschen als an seinem Teil Mitwirkenden. Gogarten redet von der Nichtigkeit, dem NichtVermögen des Menschen als „Schuld". Das Nichtgenügen ist aber innerhalb dieser Glaubenswelt nicht von 480