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Der Morgen · 1933-02-01 · Heft 6 (Februar 1933) · p. 478

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Journal
Der Morgen
Volume
8 (1932-1933)
Issue
Heft 6 (Februar 1933)
Article
Politische Ethik
Date
1933-02-01
Page
478 (sequence 3)
Language
German
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Max Dienemann Ausgeliefertsein des Menschen an das Böse mit dem Worte Hörigkeit bezeichnet und hier eine wirkliche Hörigkeit im überkommenen Sinne des Wortes gemeint ist; wie leicht kann da ein Bedeutungsinhalt mit dem anderen verwechselt werden! Eines der in der jüdischen Frömmigkeit bedeutsamsten Bücher der Lebensordnung, die Sprüche der Väter, haben den Satz: „Ihr Weisen seid vorsichtig mit euren Worten". Wie berechtigt das Wort ist, lehrt erneut das eben gezeigte Beispiel. Aber daß man grundsätzlich jene Gegenüberstellung von eigentlicher und uneigentlicher Ethik als richtig empfindet, bedeutet noch keineswegs Zustimmung zu Gogartens Weg der Bestimmung und Anwendung der fraglichen Begriffe. Er begreift unter uneigentlicher Ethik eine jede, die nicht von dem Bewußtsein ausgeht, daß der Mensch der Macht des Bösen unterworfen ist, eine jede, die aus dem Bewußtsein eigener Gestaltungskraft und dem Willen zu ihr hervorbricht, und er dekretiert, daß jedes Tun ein Sich gehören ist, und daß jede sittliche Haltung, die nicht aus dem Bewußtsein des Verhaftetseins an das Böse hervorgeht, in das „man tut das oder das" einmündet und nur Selbstverantwortung bleiben muß und nicht Verantwortung vor dem anderen. Ich sage mit Absicht „dekretiert", denn es bleibt Behauptung, die nicht bewiesen wird und die weder bewiesen noch widerlegt werden kann, weil sie aus Glauben kommt und Glaube weder beweisbar noch widerlegbar ist. So selbstverständlich ist ihm jedes, auch nur einen Rest von Eigenwillen und Eigenkraft beanspruchende Tun böse, daß er jede Vorstellung von Gott als einem Fordernden, einem der vom Menschen ein Tun fordert, ablehnt. Gott fordere nur, daß der Mensch das Gute Gottes, das ist seine Erlösungstat, an sich geschehen lasse, nicht durch eigenes Tun verwirkliche. Er übersteigert noch die paulinische Verwerfung des Gesetzes und läßt Gesetz nicht nur keinen Weg zu Gott sein, sondern in der mit dem Gesetz zugleich gegebenen Vorstellung, daß der Mensch eine Kraft und Mächtigkeit des Tuns und der Entscheidung besitzt, findet er das Böse; die Unmittelbarkeit des dem Anderen-Gehörens erscheint ihm damit aufgehoben, und das Tun werde so „uneigentlich ethisch". Selbst in dem „du sollst" der Zehngebote erblickt er nur eine uneigentliche „man tut das oder das"-Ethik, also eine Sitte und Konvention, solange man nicht dem „du sollst" die Wendung gibt, die, nach seiner Ausdeutung, Jesus in der Bergpredigt ihm gegeben habe: daß nämlich das „du sollst" in das Bewußtsein einmünde, jeder Mensch, gleichgültig ob er die Tat getan hat, ist ein der Verdammnis anheimgefallener Sünder. (Wer nicht in diesem Glauben lebt, 478

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