Mannheim
Compact Memory

Der Morgen · 1933-02-01 · Heft 6 (Februar 1933) · p. 477

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
8 (1932-1933)
Issue
Heft 6 (Februar 1933)
Article
Politische Ethik
Date
1933-02-01
Page
477 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2895450-2895507-2895514-2902753--06215-2902847
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Max Dienemann: „Politische Ethik" der Mensch seiner Natur nach böse ist, jeder sittlichen Eigenkraft entbehrt, völlig der Verdammnis anheimgegeben ist und aus ihr nur errettet werden kann durch den Glauben an die Erlösung durch den göttlichen Christus und in diesem Glauben. Zu denken, daß der Mensch seiner selbst mächtig sei, und zu handeln aus dem Willen, Herrschaft über sich selbst und eigene Gestaltungskraft zu bewähren, das sei das Böse schlechthin. Gogarten unterscheidet zwischen einer „uneigentlichen" und einer „eigentlichen" Ethik. Er nennt „uneigentlich" diejenige Ethik, welche aus der Vorstellung: „man tut das oder das" hervorgeht, also aus der Unterwerfung unter eine Sitte oder Konvention, die nicht aus der Unmittelbarkeit der Beziehung von Mensch zu Mensch bestimmt ist, und er nennt „eigentliche" Ethik eine solche, die aus der Erkenntnis hervorbricht, daß der Mensch vom anderen Menschen her und für den anderen Menschen ist, daß jeder Mensch dem anderen gehört; eigentliche Ethik setzt, so drückt er es aus, die Hörigkeit des Menschen voraus. An und für sich muß man diese Gegenüberstellung als eine außerordentlich gelungene begrüßen; wäre nur nicht das Wort „Hörigkeit". Daß eine Ethik, die die Konvention, die Übereinkunft eines Kreises über ein bestimmtes Verhalten, zum geltenden Maßstab erhebt, keine wirkliche ist, wer könnte das leugnen? Und daß alle wahrhafte Ethik nur aus der Erkenntnis bestimmt sein darf, daß man nicht um seiner selbst willen sondern um der anderen willen da ist, daß Dienst am anderen Menschen die Bestimmung ist, für die der Mensch geschaffen ist, ein Blick in das biblische und nachbiblische jüdische Schrifttum würde das erhärten und mit zahllosen Belegstellen bekräftigen. Aber — und das ist mehr als sprachliche Kritik — hat man ein Recht, die Beziehung des Zueinder- Gehörens als „Hörigkeit" zu bezeichnen? Gewiß, Gogarten will dem Worte „Hörigkeit" hier den Inhalt des Für-einander-Bestimmtseins geben; aber hat man das Recht, ein Wort, das in der Sprache eine feste Bedeutung hat, in einer Weise anzuwenden, daß man ihm einen selbstgewählten Inhalt zuerkennt? Hörigkeit hat nun einmal in der deutschen Sprache den Inhalt, daß mit ihm die Aufhebung jeder Verfügung über sich selbst verbunden ist. Gogarten kann noch so sehr betonen, daß er mit seinem Wort Hörigkeit ein anderes meint, er kann es doch nicht verhindern, daß man das Wort aufgreift, es in der gewohnten Bedeutung versteht, aus dem Zusammenhang und der Schulsprache des Buches heraushebt und dann herausliest, daß das Bewußtsein der Hörigkeit des Menschen Ausgangspunkt aller Ethik ist, und daß sie zurecht besteht. Was kann man da nicht alles für Folgerungen entwickeln! Zumal Gogarten ja auch das 477

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.