Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 5 (1929-1930)
- Issue
- Heft 2 (Juni 1929)
- Article
- Der Beitrag des Judentums zur Verwirklichung des Völkerfriedens
- Date
- 1929-06-01
- Page
- 156 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2895450-2895483-2895486-2899736--03559-2899818- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Max Dienemann falten soll, auf dem er seine Aufgabe, das Gottesreich auf Erden zu errichten, erfüllen soll. Wie Gott selbst an der Errichtung seines Reiches mithilft und mitwirkt, darüber ist Geheimnis gebreitet, aber des Menschen Aufgabe ist, an seinem Teil dies Reich aufzubauen, die Bestimmung der Welt ist es, zu solchem Gottesreich zu werden, und als Sinn der Geschichte erscheint dem Judentum die Erarbeitung des Willens zum Aufbau des Gottesreiches. Die Tragik der Geschichte gilt dann nicht als eine notwendige, innerlich begründete, von der es kein Entrinnen gibt, sondern als eine bislang in der mangelhaften Erkenntnis des Menschen, in seinem nicht genügend an Gott gerichteten Willen begründete. Darum wird im Judentum zum vorlaufig gesteckten Ziel der Geschichte die vom Menschen zu erarbeitende messianische Zeit, und zu ihrem Bilde gehört, eben auf Grund dieses Glaubens und dieser Voraussetzung, der Friede. Es war mit Absicht nur von dem tiefen Unterschiede zwischen Kriegs¬ und Friedensgesinnung die Rede, und ein Eingehen auf Einzelheiten der heutigen praktischen Ausgestaltung der Friedensverwirklichung war vermieden. Aber mit einer Frage müßte man sich notwendigerweise noch auseinandersetzen, nämlich mit der Frage: Darf man, wenn man im tiefsten des religiösen Bewußtseins von der Idee des Friedens ergriffen ist und ihm zustrebt, ihn verewigen will, als Angegriffener die Waffe zur Verteidigung ergreifen? Wie stellt Judentum und jüdische Religiosität sich dazu? Wobei einmal vorausgesetzt sei, daß es eine Möglichkeit gäbe, ganz einwandfrei und eindeutig festzustellen, daß jemand der Angegriffene, der zur Verteidigung Gezwungene ist. Nun gibt es aüerdings, wie eingangs bereits ausgeführt, keine Möglichkeit, eine eindeutige autoritative Entscheidung des Judentums herbeizuführen oder nachzuweisen; hier wird wirklich alles darauf ankommen, wie sich im einzelnen Juden sein religiöses Bewußtsein offenbart, hier wird alles subjektiv sein. Im deutlichen Gefühl der Subjektivität der Antwort aus der eigenen Erfassung jüdischer Religiosität sei gesagt, daß es nicht zu ihrem Bilde gehört, dem Übel nicht zu widerstreben, daß Unrecht schweigend erleiden bedeuten würde, ihm Vorschub leisten. Der Begriff der Notwehr ist im jüdischen Schrifttum fest begründet. Er findet sich im zweiten Buch Mose 11, 1, wo von dem Einbrecher die Rede ist, der mit der Absicht zu töten kommt: „Wird der Stehler beim Einbruch betroffen und wird geschlagen, daß er stirbt, ist seinetwegen keine Blutschuld." Und er hat im Talmud Niederschlag gefunden in dem Wort (Sanh. 72a) „kommt einer, dich zu töten, so komm ihm zuvor." Keinerlei Regel läßt sich aufstellen und darf aufgestellt werden; nur die ungefähre Linie t56