Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 5 (1929-1930)
- Issue
- Heft 2 (Juni 1929)
- Article
- Der Beitrag des Judentums zur Verwirklichung des Völkerfriedens
- Date
- 1929-06-01
- Page
- 157 (sequence 17)
- Language
- German
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Der Beitrag des Judentums zur Verwirklichung des Völkerfriedens jüdischer Religiosität kann aufgezeichnet werden, und wie bei allen Fragen von Krieg und Frieden gilt es hier, daß eine völlig jeder Kriegsgesinnung abholde und ganz in der Friedensgesinnung wurzelnde, das Leben des Mitmenschen hoch und heilig haltende Seelenhaltung gesichert sein muß, damit man dann aus dem Gewissen, dem geschärften Gewissen entscheiden kann; nur aus ihm kann dann entschieden werden. Als oben von der heute zu leistenden praktischen Arbeit an der Sicherung des Friedens die Rede war, war unter anderem die Ausgestaltung und Verwirklichung des Minderheitenrechtes genannt. Rein theoretisch hat diese Frage nichts mit Krieg und Frieden zu tun, praktisch aber ist die Niederhaltung und Entrechtung der Minderheit häufig eine Quelle des Willens zum Krieg, der Entfaltung der Kriegsleidenschaft. Darum gehört die Arbeit am Minderheitenrecht in der Richtung auf seine Begründung und Sicherung praktisch zur Förderung des Friedens. Und darum ist es keine Abschweifung vom Thema, wenn über die Haltung jüdischer Religiosität zu dieser Frage noch ein Wort gesagt wird. Es muß schon aus diesem Grunde geschehen, damit nicht die Meinung entstehe, die das Recht der Minderheit bejahende Haltung der Juden entspringe der Tatsache, daß die Juden selbst eine Minderheit darstellen, beruhe also auf -der Nützlichkeit und auf eigenem Interesse. Jede auf Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit sich gründende Haltung entbehrt der Festigkeit, weil die Anschauung über Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit sich unter anderen Umstanden ändern kann, und weil aus der bloßen Nützlichkeit niemals die sittliche Energie fließt, die zur Durchsetzung notwendig ist. Dauer des Willens und die Stärke der sittlichen Energie sind erst dann verbürgt, wenn das Ziel ein aus Religiosität gewonnenes ist. Nun kann man allerdings nicht behaupten und auch nicht verlangen, daß über die neuzeitlichen Formen, in denen man die Gestaltung eines Minderheitenrechtes versucht, Zeugnisse jüdischer Religiosität vorhanden seien; aber die Idee des Minderheiten r e c h t e s, daß der Minderheit ein Recht zustehe und nicht nur Duldung — selbst mit der Duldung hapert es ja vielfach — ist eine jüdisch-religiöse, jüdischer Religiosität entsprungene. Sie spiegelt sich in der Gesetzgebung der biblischen Zeit für die Landschaft und die Gelegenheiten, in denen der Jude nicht Angehöriger einer Minderheit war und selbst ein Recht zu gewähren hatte, sowie in Sitte und Ausdruck späterer Zeit wider, In der biblischen Zeit ist es der Begriff des ger, des Fremden, des im Lande Israel mit Willen heimischen Nichtjuden, der der heutigen Minderheit 157