Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 5 (1929-1930)
- Issue
- Heft 2 (Juni 1929)
- Article
- Der Beitrag des Judentums zur Verwirklichung des Völkerfriedens
- Date
- 1929-06-01
- Page
- 154 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Max Dienemann höchste Kraft ist Zu ihr gehört der Glaube, daß der Mensch und sein Leben so wertvoll ist, daß über ihn kein Wert emporsteigt Und ferner folgt daraus, daß jeder Jude, der an der Gestaltung der Welt und der menschlichen Dinge mitarbeiten will und das aus seinem religiösen Bewußtsein und nicht aus irgendeinem anderen Beweggrund leisten will, verpflichtet ist, an der Befestignug und Verwirklichung der Friedensidee zu arbeiten. Zu arbeiten, an welcher Stelle er immer stehen mag, der eine in dem engeren Kreis, in dem ihm Wirken und geistige Beeinflussung gestattet ist, ein anderer, den seines Schicksals Lauf in größere Einflußmöglichkeit geführt hat, in seinem weiten Kreis, ein anderer schließlich, der an leitender Stelle im Staat gestaltend zu wirken berufen ist, in seiner überragenden und unmittelbareni WirkensmögHchkeit Allerdings vom Schiedsgericht und all den heutigen Einrichtungen, mit denen die Friedensidee in die Wirklichkeit der Politik eingebaut wird, ist in den Stimmen der jüdischen Religiosität nicht die Rede. Aber das darf man auch gar nicht verlangen und erwarten. Es ist nie die Aufgabe der Religion, bestimmte Einrichtungen und feste Institutionen zu fordern und auszugestalten, im Gegenteil, sie würde damit eher einen Fehler begehen; Einrichtungen, Institutionen sind immer ein Zeitgeborenes, helfen dazu, in einer bestimmten Zeit, unter den Formen ihres Lebens und Lebensgefühls, eine Idee zu sichern; weht eines anderes Lebensgefühles Sturmwind, so könnte die Starrheit einer festgelegten Einrichtimg sogar Schaden stiften und die Idee hemmen. Aufgabe der Religion ist, eine Idee als eine ewig giltige zu verkünden und in die Herzen der Gläubigen zu senken, Aufgabe des religiösen Menschen ist es, diese Idee zu wahren, zu festigen, zu verkünden und weiterzutragen, ihr in seiner Zeit Sicherung und Geltung zu schaffen. Aufgabe und Pflicht des religiösen Juden ist es, in seiner Zeit, in der Gegenwart von heute, aus seinem religiösen Bewußtsein der Friedensidee in den Einrichtungen Sicherheit und Dauer zu schaffen, die unter den Staatsformen von heute sie am besten und bestimmtesten verbürgen. Dafür darf es kein Schema geben; sie bewegen sich heute in der Herausarbeitung des Schiedsgerichtsgedankens und seiner praktischen Ausgestaltung, in der Ausgestaltung des Minderheitenrechtes; an alledem ist praktisch und positiv mitzuarbeiten und darüber hinaus an allem, was noch gefunden werden mag, um die Idee in Wirklichkeit umzusetzen. Aufgabe des religiösen Juden ist, den Gedanken zu verbreiten, daß der Krieg nicht sein muß, daß er als Mittel der Regelung der staatlichen Beziehungen nicht notwendig ist und also nicht sein darf, daß Kriegsgesinnung mit reifer Sittlichkeit nicht einen Bund schließen kann. 154