Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 4 (1928-1929)
- Issue
- Heft 4 (Oktober 1928)
- Article
- Galuth
- Date
- 1928-10-01
- Page
- 330 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Max Dienemann immer neue Inhalte jüdischen Seins schaffen und neue Formen für diese Inhalte prägen. Für uns ist von uns die Entscheidung zu treffen, ob wir ein jüdisches Sein außerhalb von Erez Israel nur als Durchgangsstadium und als ein halbes Sein erfassen wollen, oder ob wir in ihm die Möglichkeit eines vollen, tiefen und bewußten Judeseins und zugleich die Möglichkeit der Erhaltung und Weiterführung der jüdischen Frömmigkeit und jüdischer Bewußtseinsinhalte erblicken. Eine solche Entscheidung wird sich hüben wie drüben im Letzten und Tiefsten nicht logisch begründen lassen. Sie ist Sache des Glaubens. Aber man muß, soweit man es nur kann, sich ins Bewußtsein heben, warum man seine Stellung einnimt Warum entscheiden wir uns für jene von Jeremia begonnene Linie? Weil sich uns das im Tiefsten der Seele ruhende Bedürfnis nach seelischer JJngebrochenheit nicht anders befriedigen läßt als dadurch, daß man sich mit der gesamten geistigen Atmosphäre des Landes unauflöslich verbunden fühlt, in dem man seine Heimat hat Indem das Wort Heimat ausgesprochen ist, ist das Wesenhafte zugleich benannt: weil wir ohne Heimat und Vaterland nicht wahrhaft leben können und Heimat nur dort sein kann, wo man sich — nach menschlichem Ermessen — unauflöslich verwurzelt fühlt, und wo man glaubt, aus den Schätzen und Kräften seiner Seele mitbauen zu können an der Gestaltung und Entfaltung der Kultur und dem Aufbau des Gottesreiches. Unsere Stellung zum Galuthproblem, das heißt also jetzt unsere innerliche Aufhebung des Begriffes Galuth, die ja, wenn diese Paradoxie gestattet ist, einmal bejaht nur verneint werden kann und darf, ruht also, abgesehen von den Tatsachen unseres Getragenseins von einer bestimmten Kultur — in unserem Falle der deutschen — auf einem inneren Bedürfnis nach seelischer Ruhe und Ausgeglichenheit, nach seelischer Rechtlichkeit Damit keinerlei Mißverständnis entstehe: es wird selbstredend niemand einfallen, dem Andersdenkenden die seelische Rechtlichkeit abzusprechen, eine solche Unterstellung muß weit weggewiesen werden; aber wo man sich für sich selbst zu entscheiden hat, muß man aus seinem subjektiven Empfinden den Schluß ziehen. Und uns erscheint es als ein Ausdruck der inneren Rechtlichkeit, die Heimat in den weitesten Konsequenzen als Heimat, das heißt nicht als befristetes Durchgangsland zu erfassen, sondern als die Stätte, in die man hineingesetzt ist, um seine gottgegebene Lebensaufgabe zu leisten, die Stätte, die nicht bloß für uns selbst uns gegeben ist sondern für die kommenden Geschlechter, die wir für sie erziehen wollen, in der kommende Geschlechter ihr 330