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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1920-01-01 · Heft 4 · p. Seite 252

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
64 (1920)
Issue
Heft 4
Article
Jakob Guttmann
Date
1920-01-01
Page
Seite 252 (sequence 3)
Language
German
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252 Jakob Guttmann. ■bis in sein Alter hinein die Mußestunden, die sein kaufmännischer Beruf ihm ließ, dem jüdischen Schrifttum; seine Gelehrsamkeit war derart anerkannt, daß er kurz vor der Berufung unseres verehrten Gemeinderabbiners Herrn Dr. Rosenthal nach Beuthen vorübergehend mit der Versehung der Funktionen des Rabbiners beauftragt wurde. Aber mit der Talmudkenntnis der alten Zeit verband Moses Guttmann durchaus die Bildung des neuen Geschlechtes. Er war ein Verehrer der deutschen Klassiker und brachte die deutsche Sprache in der Rede und namentlich im Briefstil zu formvollendeter Anwendung; selbst streng konservativ, war er duldsam auch gegen Andersdenkende und hat sich gelegen!־ lieh für eine Ehrung Ludwig Philippsons ungeachtet der Gegensätzlichkeit der Anschauungen eingesetzt1). Wenn nun aber der Sohn über den Standpunkt des Vaters noch ein Stück herausging, gleichsam die Linie, die vom Ghetto zu Moses Guttmann hinüberleitete, noch einen Schritt weiterführte und auch das Judentum nicht nach der überlieferten Methode, sondern nach der Problemstellung moderner Wissenschaft zu erfassen suchte, so folgte er nicht bloß dem Strome der Zeit, die naturgemäß auf ein immer tieferes Einsickern der modernen Kulturelemente in die Seele des Juden hindrängte, sondern vor allem einem persönlichen Bedürfnis, das bereits in seiner ersten selbständigen Veröffentlichung deutlich zum Ausdruck kommt. Er beginnt seine Doktorarbeit2) mit den Worten: ,,Angeboren ist uns und unserem Geiste gleichsam durch die Gesetze der Natur vorgeschrieben das Bestreben, im Einzelnen und Besonderen das Gemeinsame und Allgemeine zu erkennen'‘; ף Vgl. die Mitteilung des Sohnes MS 55, 759. 2) De Cartesii Spinozaeque philosophiis et, quae inter eas intercedat, ratione (Breslau 1868) 1 ff.:■; Insitum nobis est mentique nostrae legibus quasi a natura constitutis praescriptum, ut in singularibus quibusque sparsisque naturae rebiis communia ei generalia quaeramus. Vgl. auch das daselbst folgende.

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