Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 39 (1894-1895)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Zur Geschichte der jüdischen Buchdruckerei in Dyhernfurth und des jüdischen Buchhandels
- Date
- 1894-01-01
- Page
- Seite 132 (sequence 13)
- Language
- German
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13*2 Zur Geschichte der jüdischen Buchdruckerei in Dyhernfurth. zwischen jüdischen und hebräischen Werken muss doch wohl als etwas gekünstelt betrachtet werden. Durch diese der Gras suchen, oder genauer jetzt der Grass■״ Barth’schen Druckerei so günstige Auslegung ihrer Gerechtsame wurde sie natürlich noch mehr ermuthigt, mit dem Druck hebräischer Bücher fortzufahren. So übernahm dieselbe den Druck eines Gebetbuches, genauer eines Machsors, welches der an der israelitischen Wilhelms-Schule zu Breslau angestellte Lehrer Philipp Ciphry 1) herauszugeben beabsichtigte. Vorher hatte der Letztere das Buch den Gebrüdern May zum Druck und Verlag angeboten; sein Antrag war von ihnen jedoch abgelehnt worden. Nichtsdestoweniger glaubten sie sich in ihren Privilegien schwer verletzt und in ihren berechtigten Interessen in so hohem Grade geschädigt, dass sie ihr bisheriges langes Stillschweigen den mancherlei ihnen zugefügten Beeinträchtigungen gegenüber nicht weiter beobachten zu dürfen meinten. Das in Bede stehende Gebetbuch sei nämlich, so führten sie in einer vom 11. März 1805 datirten Beschwerdeschrift an die Breslauer Kammer aus, ״ganz nach dem Exemplar, wie wir solches aufgelegt haben, nachgedruckt worden,‘4 und bilde einen ihrer ,,vorzüglichsten Debits44, Ferner habe Ciphry zumVerschleissen seines Buches keine Berechtigung, da ihnen allein in der Stadt Breslau der Handel mit jüdischen Büchern ״ausschlüssungsweise44 zustehe. Auf Grund der hierauf von der Kammer unter dem 8. April 1805 erlassenen Verfügung erfolgte die vorläufige Beschlagnähme von 1400 Exemplaren des Ciphryschen Werkes. Hiergegen machte die Grass-Barth’sche Druckerei in einer Vorstellung vom 15. Mai 1805 geltend, das Ciphry’sche Gebetbuch sei durchaus nicht als ein Nachdruck anzusehen, dasselbe, schon 300 Jahre alt, sei bereits an den verschiedensten Orten gedruckt worden; die May*sehe Offiein habe darauf ja auch kein besonderes Verlagsrecht erworben. Ueberdies sei das Ciphry'sche Buch nicht ganz gleichlautend mit dem May’schen, sondern von dem Herausgeber ״mit neuen' Erläuterungen44 versehen worden* 2). Das Recht ״ebräisch zu drucken44, sei übrigens seitens der Gebrüder Maj7־ dadurch anerkannt worden, dass sie an den Besitzer der Grass-Ba-rth’schen Druckerei die Anfrage richteten, ob er nicht die erwähnte Befugniss ״gegen *) Einige biograpb. Mitteilungen Über ihn bei Max Freudenthal in der Monatssehr. f. Gesch. u. Wiss. d. Judent., N. F., I., p. 336. 2) Diese Ausführungen finden sich auch in der v. 13. Mai 1805 datirten Eingabe des Ciphry; Br. Staats-A. 1. c.