Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 76 (1932)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Zum hundertsten Todestage Wolf Heidenheims
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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Zum 100. Todestage Wolf Heidenheims 5 des Frankfurter Rabbiners gegen Heidenheim unbegründet; aus einem Rechtsgutachten R. Mose Sofers-Preßburg ist vielmehr ersichtlich, daß der erstgenannte warmherzig anerkannt hat, daß Heidenheim ,,lange Zeit um die Korrektheit der Piutim sich bemüht habe> und ohne ihn diese Dichtungen in Vergessenheit geraten und nicht mehr rezitiert worden wären. Heidenheim‘ habe hierfür hunderte von Büchern gesammelt, viel Geld aus־ gegeben, seine Bibliothek verpfändet und stecke infolgedessen immer noch in großen Schulden/'1 Ein weiterer Vorstoß gegen Heidenheim wurde 1821 von Dyhemfurth unternommen. Ein Rabbiner aus der Nähe des Wirkungskreises R. Akiba Egers erklärte in einem Einblattdrucke (nicht mehr vorhanden) den zu gunsten Heidenheims erlassenen Bannspruch für kraftlos, da die Weisen Israels dieses Interdikt gelöst hätten. R. Akiba Eger zürnte jenem Rabbiner und beklagte sich darüber, daß er solches behaupten könne. R. Mose Sofer vermutete, daß der Rabbiner von Dyhernfurth (R. Jakob Jehuda Löb b. R. Josua Falk) gemeint sei, der den Posener Rabbiner mit Unrecht als seinen Gewährsmann betrachtet habe. Der Dyhernfurther Drucker Warschauer gewann die Genehmigung des Kempener Rabbiners R. Israel Jona Landau und begann den Nachdruck. Von Reue getrieben und durch die Investierung eigenen und fremden, auch nicht jüdischen Kapitals in diesem Nachdruck in höchste Not versetzt, rief er die Vermittlung R. Akiba Egers an. Dieser wandte sich im Ab 1822 mit Ent■־ Schädigungsvorschlägen an den Frankfurter Rabbiner R. Salnian Trier und Heidenheim. Er fürchtete behördliche Einfuhrverbote und neue Stempelabgaben. Die Antwort Heidenheims ist unbekannt. Seine Vertreter lehnten eine Geldentschädigung ab. Warschauer vollendete das Machsor mit dem Pseudo-Druckort Lissa. Das Werk wurde sein Verhängnis. Die Dyhernfurther Druckerei scheiterte an der Größe des Unternehmens und schloß für immer ihre Pforten. Das einmal wach gewordene jüdische Gewissen kam nicht zur Ruhe. Am 5. Elul 1822 wandte sich der Dyhernfurther Rabbiner an R. Mordechai Benet. Dieser war de jure nicht gegen den Nachdruck, weil auch Schmidt in Wien 1 RGA חתם סופר Teil חו״מ Nr. 79. Vgl. Jahrb. d. jüd.-lit. Ges. XVIII 294.