Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1927)
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 76 (sequence 2)
- Language
- German
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76 dritter Teil mit 70 Nummern gilt der Gemeindegebarung; das Material handelt von den Gerechtsamen der Gemeinde gegenüber ihren Mitgliedern in‘ finanzieller Hinsicht, von der Aufsicht über die gemeindlichen Vereine, von den Regalien bezüglich der religiösen Institutionen, von der Aufbringung des Gemeindebeäarfs, der Geschäftsführung der Gemeindevorsteher, der Bewilligung von Einnahmen und Ausgaben bei besonderen Gelegenheiten. Ueberaus interessant sind die 50 Nummern des vierten Teils über die Aus- Übung der Gerichtsbarkeit, soweit sie der Gemeinde selbst zustand. Die Streiflichter, die hier auf die inneren Zustände der Gemeinde fallen, erhellen manchen weniger romantischen Winkel der Judengasse, lassen aber auch die rücksichtslose Energie erkennen, mit der man gegen solche Schäden vorging. Das fünfte Kapitel bringt 45 Urkunden über die Berufung und Anstellung der Rabbiner und der sonstigen Gemeindebeamten bis herab zum Nacht- Wächter des Juden Viertels; das sechste Kapitel endlich 45 Dokumente über die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der mit Eisenstadt zu einem Verband zusammengeschlossenen sechs Gemeinden, die außer jener zur Herrschaft der Fürsten Esterhazy gehörten, und des aus diesem Siebenverband wiederum gebildeten engeren Verbandes der fünf Gemeinden, welche später zusammen dem Oedenburger Komitat eingegliedert wurden. Die insgesamt 386 Originalurkunden durchlaufen die Zeit von 1693 bis 18<>7 und gewähren nicht bloß einen Einblick in lokale, sondern auch in die allgemeinen Verhältnisse dieser anderthalb Jahrhunderte; sie. wachsen so in ihrer Bedeutung vielfach über ihren engen Rahmen hinaus und werden zu einer Fundgrube für wichtige historische Vorgänge, sowie für die Kenntnis der sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen der Juden unter einander und zur Umwelt. Im ersten Teil erwecken beispielshalber die Be- Strebungen der Eisenstädter Interesse, ihre nach auswärts, besonders nach Wien verzogenen Gemeindemitglieder auch weiter im Gemeindeverband festzühalten und zu den Gemeindelasten mit heranzuziehen. Im zweiten Teil sind die Verordnungen zur Verbesserung der Sitten, diejenigen über das Armenwesen und über die synagogalen Funktionen von Bedeutung. In der dritten Abteilung bekunden einige Aktenstücke die Fürsorge der Gemeinde in besonderen Fällen: für Gefangene, für einen Rekruten, für einen zum Tode Verurteilten. Ein Dokument berichtet über die von der ungarischen Stadthalterei endlich den Eisenstädter Juden erteilte Erlaubnis, nichtjüdische Dienstboten halten zu dürfen — aus dem Jahre 1830! Ein nettes Zeitbild ist der Bericht über die Grundsteinlegung zum Synagogenbau mit den allerdevotesten Huldigungen für den Fürsten Esterhazy. Wichtig ein Gutachten des Moses Sofer über die Zulässigkeit von Arbeiten am Synagogenbau durch christliche Handwerker an Sabbaten und Feiertagen. Im vierten Teil bildet fast jedes der mitgeteilten Dokumente ein bedeutsames Rechts- und Sittenbild, ebenso wichtig für die Art der jüdischen Rechtsprechung wie für die sittlichen Zustände und Anschauungen in der Judengasse. Die Straferkenntnisse betreffen Gewerbe- und Amtsvergehen, Tätlichkeiten, Beleidigungen, Grenz- Verrückungen, unbefugtes Wohnen in der Gemeinde; sehr scharf wird gegen unsittlichen Lebenswandel, gegen Kartenspiel und dergleichen eingeschritten. Einige Urkunden — sogar mit Abbildung —betreffen einen Akt unerlaubter Selbsthilfe durch Ausreißen eines entehrenden Eintrags im Gemeindebuch. Unter den Gestalten des fünften Abschnittes tauchen die bekannten Rabbiner Samson Wertheimer, Meir Eisenstadt, Akiba Eger, Moses Isaak Perles, Israel Hildesheimer auf. Zur Vervollständigung dient sogar eine Liste derjenigen Gelehrten und Beamten, über deren Anstellung sich keine Dokumente in den Eisenstädter Gemein de archivalien finden. Die Urkunden über die Sieben- und Fünfgemeinden betreffen meistens Zahlungen und Leistungen an die fürstliche Herrschaft und an das Land. Die Toleranztaxe spielt dabei die größte Rolle. Allmählich beginnt der Kampf gegen sie und gegen sonstige Beschränkungen, wie überhaupt um die Aenderung der Stellung der ungarischen Juden, zunächst beim fürstlichen Haus, dann bei den Behörden, zuletzt beim Parlament. Die Dokumente spiegeln dadurch ein wichtiges Stück Emahzipationsgeschiehte wieder. Nachträge zu den Grabschriften im ersten Band, ein wie gewohnt vorügliches Personen- und Ortsregister reihen sich an, dazu ein von A. Landau zusammen gestelltes Verzeichnis der jüdisch-deutschen Worte und endlich